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Anzeige - und dann?

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Anzeige - und dann?
By Nachtkutscher (62.180.168.13) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 18:50:

Die Frage richtet sich hauptsächlich an Bluey aber natürlich auch an alle Anderen, die sich damit auskennen.

Wie ist das eigentlich: Du kontrollierst einen LKW, findest ´was und leitest die Anzeige weiter an BAG oder GAA (das für die Firma zuständige oder Dein nächstes?). Ist die Sache für Dich dann erledigt? Oder hakst Du auch mal nach, was daraus geworden ist, bzw. hast Du überhaupt die Möglichkeit dazu?

Zweck meiner Frage: Es gibt Gerüchte, daß manche Unternehmen gut geschmierte Beziehungen zu den Behörden unterhalten. Anzeigen verlaufen im Sand und ob Selbstanzeigen diskret behandelt werden...

By farendil (217.225.243.136) on Montag, den 12. August, 2002 - 12:30:

Zweck meiner Frage:... du glaubst doch ncith im ernst, an eine ehrliche antwort, WENN es diese fälle wirklich gäbe.....

Im übrigen erhalten polizisten i.d.R. nur dann eine rückmeldung, wenn die sache vor gericht geht, und sie als zeuge gebraucht werden...

By Bluey (217.82.80.152) on Montag, den 12. August, 2002 - 12:50:

@Nachtkutscher

Ist die Sache für Dich dann erledigt?
Grundsätzlich ja.

Oder hakst Du auch mal nach, was daraus geworden ist, bzw. hast Du überhaupt die Möglichkeit dazu?
Die Möglichkeit habe ich natürlich. Ein Anruf genügt.
Nachgehakt wird aber recht selten, zumal die meisten Lkws nicht aus der Region kommen. Bei hiesigen Speditionen/Firmen verfolgt man die Sache ab und an schon mal intensiver (insbes., wenn sie öfters auffallen)

Zu den Gerüchten:
Kann sein, daß es so etwas gibt. Ich weiß es aber wirklich nicht bzw. mir ist kein Fall bekannt!

Inwiefern sollen Selbstanzeigen diskret behandelt werden? Wenn Du damit meinst, daß der Arbeitgeber davon nichts erfahren soll, so muß ich Dich leider enttäuschen. Das eine hängt mit dem anderen zusammen. Mehr kann ich HIER dazu und zu dem Punkt Anzeigen verlaufen im Sand nicht sagen.
Speziell beim letzteren sieht es häufig so aus, liegt aber eher an der Verfahrensweise der BAG/GAA.


@farendil

du glaubst doch ncith im ernst, an eine ehrliche antwort, WENN es diese fälle wirklich gäbe.....
Wenn mich jemand etwas fragt, dann bekommt er auch eine ehrliche Antwort. Nur sind bestimmte Infos nicht für manche Personenkreise bestimmt, insbes. dann, wenn dieser Personenkreis sehr schnell zu einer pauschalisierenden (und nicht selten sowohl negativen wie nicht sachgerechten) Beurteilung der Dinge neigt. Deshalb werde ich mir schon recht genau überlegen, was ich hier äußere.

Im übrigen erhalten polizisten i.d.R. nur dann eine rückmeldung, wenn die sache vor gericht geht, und sie als zeuge gebraucht werden...
Richtig. Aber erst vor Gericht. Es sei denn, man macht sich die Mühe und ruft vorher bei den entspr. Stellen an.

By Schmuckmischa (217.230.73.44) on Montag, den 12. August, 2002 - 13:38:

@bluey

In diesem Zusammenhang eine für mich interessante Frage.
Ein Beispiel, soll durchaus schon vorgekommen sein:

Ein Lkw-Fahrer ist mit bereits "überzogener" Fahrzeit unterwegs und wird vom Arbeitgeber zur Weiterfahrt "überredet" , bzw. hat Terminfracht an Bord, die "unbedingt" pünktlich ankommen soll.
Der Fahrer ist "fertig" und ruft in seiner Not die nächste Polizeidienststelle an, mit der Bitte ihn per Kelle aus dem Verkehr zu ziehen.

Wie handhabt ihr das?
Wird der Fahrer bei dieser Selbstanzeige bestraft?

Wie sieht es denn aus, wenn die Fahrzeit noch nicht überschritten ist, der Fahrer aber aus anderen Gründen übermüdet ist?

Bin mal auf die Antworten unserer Spezis gespannt.

By Bluey (80.130.181.200) on Montag, den 12. August, 2002 - 23:32:

@Schmuckmischa

Wie handhabt ihr das?
Das ist so allgemein schwer zu sagen.
Zum einen verstehe ich Dein Beispiel so, daß der Fahrer sowieso schon die Lenkzeit überzogen hat. Das kann er nicht allein dem Arbeitgeber in die Schuhe schieben. Er bekäme also eine Anzeige!

Wird er vom Arbeitgeber "überredet" (=praktisch gezwungen) weiter zu fahren, muß er das auch beweisen und bezeugen können (ist die Frage, ob er letzteres auch wirklich will!). Denn dann ist wohl klar, daß er dort nicht mehr lange beschäftigt sein wird.
Des Arbeitsplatzes "zuliebe" (was ich voll und ganz verstehen kann!!!) werden sicherlich viele Fahrer ihrem Chef gegenüber die Lenkzeitüberschreitung nicht verweigern! Manch einer prahlt sogar damit, daß er noch nie erwischt wurde!


Wird der Fahrer bei dieser Selbstanzeige bestraft? Wie handhabt ihr das?
Ich denke, es ist letztendlich davon abhängig, wie genau sich die Sachlage darstellt. Eine Entscheidung darüber, ob er straffrei bleibt oder nicht, liegt aber nicht in meinen Händen, sondern wird an anderer Stelle getroffen. Das setzt aber auch voraus, daß er selbst den ersten Schritt macht und zur Polizei geht (oder wie in Deinem Bsp.). Wird er erst per Kelle anläßlich einer Kontrolle herausgewunken, dann ist er "fällig".

Ist der Fahrer aus anderen Gründen übermüdet, so stellt sich die Frage, ob das für die die Polizei bei der Kontrolle erkennbar ist. Wenn ja, so würde ICH ihm die Weiterfahrt vorläufig untersagen und ggf. weitere Maßnahmen treffen.

By Nachtkutscher (62.180.170.105) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 16:25:

(Sorry, hatte die ganze Woche keine Zeit zum Schreiben)

@bluey

Im übrigen erhalten polizisten i.d.R. nur dann eine rückmeldung, wenn die sache vor gericht geht, und sie als zeuge gebraucht werden...
Richtig. Aber erst vor Gericht. Es sei denn, man macht sich die Mühe und ruft vorher bei den entspr. Stellen an.


Genau das wollte ich wissen! ;-) Ob die Auskunft dann auch echt ist oder nur "abwimmeln"? Wenn denn mein Verdacht begründet ist, müßten die Behörden doch mal kalte Füße bekommen, wenn Polizisten aus allen Gegenden anrufen und nach dem Verlauf der Verfahren gegen bestimmte Firmen fragen. (Da die Bestrafung offenbar keine Wirkung zeigt...)

Inwiefern sollen Selbstanzeigen diskret behandelt werden? Wenn Du damit meinst, daß der Arbeitgeber davon nichts erfahren soll, so muß ich Dich leider enttäuschen.

Hmmm, hab mal gehört, daß ein Vermerk gemacht wird, wenns eine S.-Anz. war - damit es beim Strafmaß berücksichtigt werden kann. Und daß der AG auf Wunsch nix erfährt. Funktioniert natürlich nicht, wenn das GAA petzt... Wäre dann die Frage: MUSS irgendwo vermerkt werden, daß es eine S.-Anz. war? (siehe auch weiter unten)

Mehr kann ich HIER dazu und zu dem Punkt Anzeigen verlaufen im Sand nicht sagen.

Ja rate mal, warum ich mal auf´n Kaffee vorbeikommen wollte... Kann ja hier auch keine Namen nennen! Lösungsvorschläge?

Wird er vom Arbeitgeber "überredet" (=praktisch gezwungen) weiter zu fahren, muß er das auch beweisen und bezeugen können (ist die Frage, ob er letzteres auch wirklich will!). Denn dann ist wohl klar, daß er dort nicht mehr lange beschäftigt sein wird.

Genau das Beweisen und Bezeugen ist ja das Problem. Der Kutscher ist alleine und bekommt per Telefon seine Anweisungen (und Drohungen). Aufzeichnen mit Diktiergerät ist auch nicht erlaubt. Und dann? Hab von anderen Firmen schon gehört, daß die Disponenten dann sagen "der Fahrer hat nicht gesagt, daß seine Zeit voll ist - hätte ich das gewußt, hätte ich das nie angeordnet". Und dann? Ich wünsche mir dann manchmal schon einen Zeugen, der von Berufs wegen als so vertrauenswürdig gilt.
Was wäre denn, wenn ich mich wegen 15min. Lenkzeitüberschr. anzeige (wenn´s geht, das als zufällige Kontrolle zählen lasse) und dann im Beisein der Beamten mr telefonisch sagen lasse, daß ich noch 2-4h zu fahren habe, sonst...? Müßtet ihr mich weiterfahren lassen, wenn ich nicht übermüdet bin?

Ob man wegen einer S.-Anz gleich rausfliegt ist sicher eine Frage der Firmengröße. Ist es eine kleine Klitsche, wo der Chef selber disponiert, wohl schon. Ist es eine größere, wo der Chef mehr Sorge um den guten Ruf hat, vielleicht weniger.

Wenn euch Polizisten etwas daran liegt, das ganze System zu verbessern, solltet ihr mehr mit den Fahrern zusammenarbeiten, die vernünftig arbeiten=fahren wollen. Wenn ihr die mit den Idioten in einen Topf werft, kommt nix gutes dabei raus!

Eine Entscheidung darüber, ob er straffrei bleibt oder nicht, liegt aber nicht in meinen Händen, sondern wird an anderer Stelle getroffen.

Wir schimpfen ja immer, daß die Polizisten null Ahnung von unserer Arbeit haben. Die Sachbearbeiter an diesen "anderen Stellen" haben aber wahrscheinlich kaum mal ein Wort mit ´nem Kraftfahrer gewechselt. Sesselfurzer, Theoretiker wie die meisten Disponenten auch - da weiß man, auf welcher Seite die eher stehen... :-(

By Bluey (217.225.18.109) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 17:12:

@Nachtkutscher

Ob die Auskunft dann auch echt ist oder nur "abwimmeln"?
Naja, genau weiß ich das natürlich nicht. Aber man merkt schon, ob jemand rumdruckst oder offen und unbekümmert redet. Wenn jemand versucht mich abzuwimmeln, wende ich mich an die nächst höhere Stelle.

Da die Bestrafung offenbar keine Wirkung zeigt...)
1. wie ich bereits sagte, liegt das oftmals an der Verfahrensweise des BAG/GAA.
2. kann das manchmal (leider) sehr lange Dauern, bis eine (für uns!) erkennbare Wirkung eintrifft.

Hmmm, hab mal gehört, daß ein Vermerk gemacht wird, wenns eine S.-Anz. war - damit es beim Strafmaß berücksichtigt werden kann.
Stimmt. Entweder in der Anzeige oder gesondert als Anlage.

Und daß der AG auf Wunsch nix erfährt.
Der AG wird von mir mit Sicherheit nicht erfahren, wenn sich ein Fahrer selbst angezeigt hat. Aber u.U. erhält er durch den Verstoß des Fahrers auch eine Anzeige.

MUSS irgendwo vermerkt werden, daß es eine S.-Anz. war?
Ich denke nicht. Wenn der Fahrer keinen Wert darauf legt...

Kann ja hier auch keine Namen nennen! Lösungsvorschläge?
E-Mail.

Aufzeichnen mit Diktiergerät ist auch nicht erlaubt.
Wer soll Dich daran hindern?

...Ich wünsche mir dann manchmal schon einen Zeugen...
Eine mögliche Lösung wäre vielleicht, sich mit anderen "betroffenen" Fahrern zusammen zu tun. Wenn denen auch gedroht wurde etc., so hättest Du Zeugen dafür, wie der Disponent mit den Fahrern verfährt und daß ihm die Lenkzeiten einerseits bekannt sind, er sie aber andererseits nicht berücksichtigt.

Was wäre denn, wenn ich mich wegen 15min. Lenkzeitüberschr. anzeige
Dann würde ich wegen dieser paar Minuten i.d.R. bis auf eine mündl. Verwarnung und z.B. Untersagung der Weiterfahrt zwecks Einhaltung einer Pause gar nichts machen oder ein Verwarngeld nehmen.

im Beisein der Beamten mr telefonisch sagen lasse, daß ich noch 2-4h zu fahren habe, sonst...? Müßtet ihr mich weiterfahren lassen, wenn ich nicht übermüdet bin?
1. wenn ich das mitbekommen würde, dann würde ich alle Mittel und Wege ausschöpfen, den Disponenten dran zu kriegen!
2. MUß ich gar nichts! Und von einem Disponenten lasse ich mir schon gar nicht sagen, was ich zu tun und zu lassen habe. Ich richte mich und entscheide danach, was ich der Tachoscheibe entnehmen kann. Ist die Lenkzeit voll und habe ich die Weiterfahrt untersagt, dann bleibt der Brummi stehen. Und wenn er einen Tobsuchtsanfall am Telefon bekäme. Das ist mir völlig schnuppe.

Wenn euch Polizisten etwas daran liegt, das ganze System zu verbessern
Kann man das denn überhaupt? Ich schätze, da es genug Billigfahrer und -unternehmen insbes. aus dem Osten gibt, ist das ein Kampf gegen Windmühlen. Aber grundsätzlich machen wir ja nichts anderes, sonst gäbe es keine Kontrollen.

solltet ihr mehr mit den Fahrern zusammenarbeiten
Sehr gerne. Gib mir einen Tipp wie.

Wenn ihr die mit den Idioten in einen Topf werft, kommt nix gutes dabei raus!
Ich bemühe mich, jeden Fahrer für sich zu sehen, auch wenn ich unmittelbar davor ein ziemliches Ar...l... hatte! Zum Glück sind das aber eher die Ausnahmen. Mit den meisten kann man i.d.R. sehr gut auskommen. Ich mag es nur nicht, wenn ein Fahrer erst einmal versucht, mich zu verarschen. Ich hab meinen Job auch gelernt. Und wenn er es darauf anlegt, dann fange ich an zu suchen! Ansonsten drücke ich aber auch sehr oft (wenn möglich!) ein oder zwei Augen zu.

Wir schimpfen ja immer, daß die Polizisten null Ahnung von unserer Arbeit haben.
Dann kannst Du mich bzw. meine Kollegen ja sicherlich auch etwas verstehen, wenn wir über die "Deppen" schimpfen, die von unserer Arbeit keine Ahnung haben, aber glauben, sich ein Urteil bilden zu können!

BTW: Sind nicht die meisten Menschen, die an verantwortlicher Stelle sitzen, reine Theoretiker?!

Gruß
Bluey

By Nachtkutscher (62.180.171.39) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 19:37:

@bluey

Der AG wird von mir mit Sicherheit nicht erfahren, wenn sich ein Fahrer selbst angezeigt hat. Aber u.U. erhält er durch den Verstoß des Fahrers auch eine Anzeige.

Was ja auch Zweck der Sache ist. Warum soll sich jemand anzeigen, wenn der, der den Schlamassel zu verantworten hat, dann nicht mal etwas auf den Deckel kriegt???

Aufzeichnen mit Diktiergerät ist auch nicht erlaubt.
Wer soll Dich daran hindern?


Du kennst doch die §§ besser: die Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Wortes ist verboten. Tue ich es doch, darf das nicht als Beweis vor Gericht verwendet werden.

1. wenn ich das mitbekommen würde, dann würde ich alle Mittel und Wege ausschöpfen, den Disponenten dran zu kriegen!

Genau das ist ´nem Kollegen passiert. Sogar bei einer Kontrolle in NRW. Und das was da letztendlich rausgekomen ist (und noch vieles andere), nährt ja meinen Verdacht...

BTW: Sind nicht die meisten Menschen, die an verantwortlicher Stelle sitzen, reine Theoretiker?!

Hey, in meinem Fahrerhaus sitze ich auch an einer sehr verantwortlichen Stelle! Nich solche Beleidigungen, ja! ;-)

Kann ja hier auch keine Namen nennen! Lösungsvorschläge?
E-Mail.

"Profil und e-mail Adresse für dieses individuelle Posting sind nicht verfügbar" Aha! ;-)

Na gut, hab speziell für Dich eine 17. Mailadresse eingerichtet. Hoffe, es funktioniert...

By Bluey (217.225.25.35) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 22:12:

@Nachtkutscher
Sorry, hatte meine e-mail-adresse nicht hinterlegt. Aber meine Mail ist raus!


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