Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Nighteye (217.84.21.140) on Freitag, den 9. August, 2002 - 23:00: |
Hallo,
ich hab mir ein neues Auto bestellt und dieses ist nun beim Händler angekommen. Allerdings hat der Hersteller den Fahrzeugbrief noch nicht geschickt.
Nun die Frage, kann ich das Fahrzeug mit einem roten Nummernschild bis zu mir in die Garage fahren (rote Nummer ist vom Händler). Und besteht für die Fahrt ein Versicherungsschutz (wenn dann ja wohl nur über den Händler) da die Doppelkarte ab Anmeldung gilt. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen (eilt)...
Danke im Voraus
mfg
Peter
By Schmuckmischa (217.230.76.100) on Samstag, den 10. August, 2002 - 08:01: |
Hallo Peter
Die Vorlage des Briefes ist bei Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens nicht notwendig.
Du musst aber eine gültige Deckungskarte für dieses Kennzeichen vorlegen.
Erhälst du vom Händler ein rotes Kennzeichen, ist das Fahrzeug für die Fahrt zur heimischen Garage über diesen versichert.
By Nighteye (217.235.92.152) on Samstag, den 10. August, 2002 - 09:42: |
Danke !!!
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