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Seitenstreifen auf Bundesstraßen

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Seitenstreifen auf Bundesstraßen
By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 12:24:

Darf der Seitenstreifen auf 2-spurigen Bundesstraßen genutzt werden, um anderen Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen?

An dieser Stelle ein Lob für die skandinavischen LKW-Fahrer, die einen hier immer vorbeilassen :-)

Grobi

By quincy (141.157.203.175) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 15:17:

Bestimmt kein schlechtes Verfahren. Nach meiner Kenntnis ist das aber in Deutschland bei einem mit ununterbrochener Linie abgetrennten Seitenstreifen unzulaessig.

By Bluey (80.130.189.223) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 18:34:

@Grobi

Es ist eingeschränkt zulässig, d.h. meines Wissens nach darf "kurzfristig" der Seitenstreifen genutzt werden, um nachfolgenden Fzn das Überholen zu ermöglichen, aber nicht durchgängig.

§ 5 StVO Abs. 6
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden(1); das gilt nicht auf Autobahnen(2).

(1) gilt sowohl für langsam fahrende als auch für stehende Fze
(2) gilt aber auch auf Kraftfahrstraßen


Der Führer eines schweren Fz darf das deutlich abgegrenzte Bankett nach Maßgabe von § 41 III 3b nur mit bes. Vorsicht befahren, da es möglicherweise keine genügende Tragfähigkeit besitzt (HA VRS 26, 137; 33, 364). Andererseits verstößt aber nicht gegen § 2I, wer mit einem Pkw aus verkehrsbedingten Gründen oder auch versehentlich auf ein tragfähiges Bankett vorübergehend hinausgerät oder es überquert, wenn dadurch der Radf- u. FußgängerV nicht beeinträchtigt wird (Bay 67, 120 = VRS 34, 76). Auch sonst ist das Befahren des Banketts gestattet, wenn es die VLage als sachgerechte u. vernünftige Maßnahme erscheinen läßt (BGH(Z) 13, 172; VRS 21, 170; Mü StVE 4)

Ich gehe davon aus, daß Du mit 2-spurigen Bundesstraßen eine B mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung meintest.

Gruß

By Grobi (80.146.165.98) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 09:38:

@bluey: eine B mit jeweils einem Fahrstreifen pro Richtung meintest Genau! Mit einem ca. 1,5m breiten Seitenstreifen, der durch eine dicke durchgezogene weiße Linie abgegrenzt ist.

Es handelt sich bei dieser Regelung, wenn ich dich richtig verstanden habe, aber um eine "Kann"- und keine "Muß"-Bestimmung; richtig?

Viele LKW-Fahrer glauben, daß es verboten ist, auf dem Seitenstreifen zu fahren, was natürlich zu langen Fzg.Schlangen führt...

Danke für die Info

Grobi

By frosch (217.85.71.159) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 09:57:

Hi Grobi,Du meinst sicher die B 404 , die kenne ich noch von meinen Fahrten zum Bund zwischen SN und NMS.Finde ich auch ganz gut, was die LKW da praktizieren.Ich selber wollte das auch in der BW-Fahrschule so machen, aber mein Fahrlehrer meinte, das wäre verboten (also ich war nicht im VW-Transporter sondern im MB 1017 unterwegs *ggg*)Seine Begründung:Wir sind kein langsames, sondern nur ein "langsam fahrendes" Fahrzeug.
MfG aus Schwerin - frosch

By Bluey (80.130.177.76) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 10:02:

@Grobi

Genau. Es ist eine "Kann"-Bestimmung.

Viele LKW-Fahrer glauben, daß es verboten ist, auf dem Seitenstreifen zu fahren
*g* Habe mich auch schon öfters mit Brummifahrern diesbzgl. auseinandersetzen müssen. Die wissen's oftmals nicht und glauben wollen sie's schon gar nicht.

Gruß
Bluey

By Grobi (80.146.165.98) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 10:11:

@frosch: Meinte eigentlich die 206 zw. SE und HL, aber die ist der 404 ja sehr ähnlich.
Freitags ist ja immer Nato-Rally auf der Strecke...

@bluey: glauben wollen sie's schon gar nicht. schlimm, wenn nicht mal mehr Polizisten geglaubt wird...*g* Dabei ist dieses Prozedere sehr nützlich, um den Verkehr flüssiger zu machen...

Grobi

By Nachtkutscher (217.185.133.49) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 13:43:

Begründung:Wir sind kein langsames, sondern nur ein "langsam fahrendes" Fahrzeug.

(1) gilt sowohl für langsam fahrende als auch für stehende Fze


Tja, so unterschiedlich können Meinungen sein...

Ich mach es so: wenn ich den Seitenstreifen einsehen kann, fahre ich nach rechts - manchmal kapieren es die nachfolgenden sogar und überholen ;-) - manche bedanken sich sogar... ;-) - dann fahr ich wieder auf die normale Spur. Legal? Illegal? Scheißegal! Es dient dem vernünftigen Miteinander!

By Bluey (217.225.23.171) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 13:50:

Genau so sollte es sein!

By frosch (217.4.127.186) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 17:31:

So hab ich es damals auch praktiziert...trotz schiefen Blicks des Fahrlehrers.Auch war ich, soweit zu übersehen, mit der Fahrschule meist mit +6 km/h unterwegs ;o)


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