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Zuviele leute mitnehmen ...

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Zuviele leute mitnehmen ...
By elninio (217.84.149.250) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 01:59:

Hallo,

ich habe eine frage bezüglich der Strafe wenn man in einem 5-Sitzer sagen wir mit 6 oder 7 leuten fährt.

Oder in nem 2-Sitzer (Smart) mit 4 leuten ... jetzt fragt mich nicht wie man in nen Smart vier leute reinkriegt, das geht.

Wir haben mal testweise (auf nem abgesperrtem Parkplatz) mit 10 leuten in nem Corsa gesessen oder besser gestaucht.

Falls jemand erfahrunswerte hat (wie teuer das ist) bitte mal schreiben. Im bussgeldkatalog hab ich nichts gefunden :(

By farendil (217.235.51.92) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 09:16:

@elnino:
1: du darfst im prinzip so viele leute mtinehmen wie du willst

2. die anzahl der sitzplätze ist nciht maßgeblich

3. der fahrer darf in seiner bedienung und seiner sicht nicht behindert werden.

4. die zuladung (also das maximal zulässige höchstgewicht) des kfz darf nicht überschritten werden!

6. alle vorhanden sicherheitsgurte müssen angelegt werden!

7. kommt es zu einem unfall, können einem verletzten mitfahrer der nicht angeschnallt war eventuell seine ansprüche gekürzt werden, da er sich bewußt eines höheren risikos ausgesetzt hat.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 09:18:

Ich bin kein Asphaltförster, habe also die gängigen Gebühren für deren Servive nicht im Kopf, könnte mir so als gedanklicher Einstieg mal vorstellen,dass für jeden der nicht angeschnallt ist, man 30 € abklemmen kann.
Was die Überschreitung des zGG kostet, müsste man dazurechnen.
Das richtige Problem käme erst, wenn was passiert, denn da würde die Versicherung wahrscheinlich Ärger machen und der Fahrer bleibe auf nem Haufen Schulden hängen.
Was das Beladen angeht, Sohnemann hat es schonmal geschafft, in einen Fiat Pande 14 Kästen Spezi (Cola-Mix) plus 2 Personen und zwei PC Equipppements reinzubekommen.

By Fahrer (80.128.227.129) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 09:19:

braucht man nicht ab einer gewissen Anzahl - einen
Personenbeförderungsschein?

By farendil (217.235.51.92) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 09:24:

@fahrer: ooops, sorry - vergessen. das waren mehr als 8 leute ab denen man den schein braucht.

By Jim (141.89.210.16) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 09:25:

@farendil

8 plus fahrer, oder?

By farendil (217.235.51.92) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 09:27:

@jim: 8 leute darfst du mitnehmen. also mit fahrer max. 9 personen in einem auto.

By HarryB (203.198.120.202) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 09:29:

Nee, nee alfa, das mit den Nichtangeschnallten haut so nicht hin. Es gilt nur fuer die, die auf Sitzen sitzen, die mit Gurten ausgestattet sind. Sind also diese 5 angschnallt, brauchen sich die anderen 12 nicht anschnallen, weil ja nix vorhanden ist. Natuerlich ist auf das zGG zu achten....

Den Personenbefoerderungsschein braucht man meines Wissens nur, wenn das Fahrzeug fuer mehr als - sind es 6 oder 8? - Personen zugelassen ist und man diese darin auch befoerdert.

By Bluey (217.225.28.182) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 10:02:

@Alfa
Anschnallen müssen sich die Personen aber auch nur dann, wenn das technisch/praktisch möglich ist. Wenn z.B. hinten 7 Leute sitzen, wird es praktisch kaum durchführbar sein.

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 10:17:

@blueeye
habe ich also falsch gelegen, naja, tauge eben nicht dazu ein brauchbares Mitglied eurer Zunft zu werden. *grins*

By HarryB (203.198.120.202) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 10:24:

@alfa:
...tauge eben nicht dazu ein brauchbares Mitglied eurer Zunft zu werden.

Wuerde ich so nicht sagen, denn die erzielten Mehreinnahmen - sofern Du sie durchsetzen kannst - aufgrund deiner BussgeldVO waeren bestimmt nicht unwillkommen.

By Bluey (217.225.28.182) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 10:30:

@HarryB
Ich habe es ja schon öfter erlebt, daß sich jemand z.B. seine eigene StVO bastelte. Aber es war noch keiner dabei, der dadurch dem Staat zu unverhofften Einnahmen verhelfen wollte *lol*

@Alfa
Nobody's perfect! *g*

By farendil (217.85.230.124) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 10:37:

@bluey: Anschnallen müssen sich die Personen aber auch nur dann, wenn das technisch/praktisch möglich ist.
genau das aber ist das problem. alle vorhanden gurte müssen benutzt werden.

schön wenn du das anders - praktischer - siehst, jedoch streng nach den buchstaben des gesetzes...

By Bluey (217.225.28.182) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 11:15:

@farendil
Leider kann ich trotz intensiver Suche nicht mehr recherchieren, wo ich das mal gehört / gelesen habe (gebe aber noch nicht auf *g*).

By kalkman (213.6.196.140) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 00:15:

Wie sieht es dann z.B. bei einem Sprinter, LT
oder T4 aus. Darf denn jemand im Laderaum
sitzen ?

By farendil (217.235.53.186) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 09:03:

@kalkman: nein, das darf er nicht. es sei denn, er begleitet/sichert die ladung oder aht auf der ladefläche zu arbeiten.

(man kann da z.b. eine matratze reinlegen, auf die unbedigt welche aufpassen müssen *ggg*)

By Schmuckmischa (217.84.169.197) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 13:45:

Ich hätte da auch noch eine Frage:

Wie ist es, wenn ich im Lkw-Führerhaus Leute mitnehme?

Ich hatte da öfter Fahrerkollegen abends mitgenommen.
Bei nur 2 Sitzen mussten sich die restlichen 3 auf der Liege bequem machen.

Ist das zulässig?

By audi4 (62.225.112.236) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 14:17:

und wie ist das in meienem behinderten fahrstuhl
wo darf ich da wen mitnehmen und wie viele
müssen die alle sitzen oder dürfen die nur appe beine haben.
verteh ich nicht

By faraday (217.5.112.149) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 20:36:

zu der ladefläche :

handwerkern und anderen "Arbeitern" ist es erlaubt mit ihrem Firmenwagen (zb. bei nem maurerladen ist es meist ein pritschenwagen) ihre Kollegen abzuholen und gemeinsam zur baustelle zufahren. während dieser direkten fahrt zur arbeitsstellen dürfen , vorrausgesetzt der weg ist vertretbar, unbegrenzt viele personen auf der ladefläche platzt nehmen ohne das der fahrer nen pbeförderungsschein braucht. vorrausgesetzt die sicherheit aller ist einigemaßen gewährleistet

By quincy (141.157.206.6) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 20:45:

@farendil
du darfst im prinzip so viele leute mtinehmen wie du willst - hat denn die im Schein eingetragene Zahl der Sitzplaetze ueberhaupt keine Bedeutung? Kann ich mir gar nicht vorstellen!

By Polizist (217.3.253.48) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 21:02:

@quincy: hat denn die im Schein eingetragene Zahl der Sitzplaetze ueberhaupt keine Bedeutung?
Offensichtlich nicht. Ich habe auch noch keine sinnvolle Bedeutung dafür gefunden.

By Nachtkutscher (62.180.170.113) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 22:03:

@Schmuckmischa:
Zulässig wohl schon, aber 3 Kutscher auf einer Liege? Das ist entweder lebensmüde oder pervers... :-) Naja, jedem nach seiner Veranlagung...

By quincy (141.157.202.99) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 23:44:

@polizist
Du wuerdest mich also z.B. wegen vier Leuten auf dem Ruecksitz nicht anhalten?

By Bluey (80.130.182.105) on Sonntag, den 28. Juli, 2002 - 01:19:

@quincy
Grundsätzlich richtig. Das zGG darf aber nicht überschritten werden. Je nach Auto könnte es bei vier schwergewichtigen Leuten doch zu Problemen kommen ;-)

By Schmuckmischa (217.84.166.146) on Sonntag, den 28. Juli, 2002 - 11:13:

@Nachtkutscher

Ist dann nur noch eine Frage der Haftung, wenn was passiert.
Da wäre ich ja wohl wieder mal der Dumme, obwohl die Anordnung vom Boss kam.

By Nachtkutscher (62.180.168.7) on Sonntag, den 28. Juli, 2002 - 11:39:

Interessante Frage! Inwiefern ist der Fahrer (mit-)Schuld, wenn die drei LKW-Mitfahrer von der Liege durch die Frontscheibe fliegen oder einer der 4 auf der Rücksitzbank rausgeschleudert wird?

By farendil (217.235.51.35) on Sonntag, den 28. Juli, 2002 - 19:09:

@quincy:hat denn die im Schein eingetragene Zahl der Sitzplaetze ueberhaupt keine Bedeutung?
nein. sie gibt nicht mal die zahl der gurte an.
ich kann mich an einen pkw erinnern, der hattevom werk aus 5 sitzplätze eingetragen, aber nur 4 gurte (hinten mitte keiner)

Du wuerdest mich also z.B. wegen vier Leuten auf dem Ruecksitz nicht anhalten?
anhalten und ein wenig kontrollieren ist eins, bestrafen was anders.
und für letzteres gibts keine rechtsgrundlage.

By Polizist (217.4.1.105) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 04:22:

@quincy: Anhalten würde ich dich schon und mir das Ganze mal anschauen. Aber anzeigen würd ich dich nicht - weil ich nicht weiß nach was (vorausgesetzt das mit Ladung und Sicht passt).

Ich hatte so einen Fall erst vor kurzem in LB. Da lag eine quer über drei Personen auf dem Rücksitz verteilt und ein anderer saß im Kofferraum.
Das mit dem Kofferraum ist zwar hat an der Grenze, aber ich hab nur gelacht und hab sie weitergeschickt...

By ein Freund (217.224.218.69) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 22:41:

Alles Blödsinn, wenn ich als Fahranfänger mehr Personen befördere als an Sitzplätzen im KFZ schein angegeben dann verlier ich meinen Führerschein! Für euch gibts saftige Strafen (mehr als 30€, weil 30€ gilt nur fürs nichtanschnallen, obwohl es gehen würde) und Punkte!

By Goose (80.135.104.206) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 22:44:

@ein Freund: da Bluey, Polizist und auch ich es ja wissen müßten, wir uns jedoch sicher sind, daß es gestattet ist, sag mir doch bitte, nach welcher Vorschrift es verboten sein soll.

Gruß
Goose

By faraday (217.225.214.154) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 23:05:

@ goose

wie sieht denn der "transport" von menschlichen Gütern ;-) im Kofferraum aus ? sagen wir bei einer mittelklasselimo. demnach dürfte sich bei mit jemand in den kofferraum legen und die fahrt über darin verweilen. solange nichts passiert ist das rechtens ?
hier lernt man echt was dazu

By Goose (80.135.104.206) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 00:12:

Die Zahl der Personen, die zulässig in einem PKW mitfahren dürfen, wird nur durch das zGG des Fz, nicht durch die Zahl der im Fz-Schein eingetragenen Sitzplätze begrenzt. Dementsprechend können sich mehr Personen im Fz befinden , als Gurte vorhanden sind.

Wenn man aber bedenkt, daß z.B. mein Auto ein zGG von 1750 kg hat und das Leergewicht bei ca. 1350 kg liegt, so bleibt mir noch eine Nutzlast von 400 kg. Diese ist bei 5 Personen zu je. 80 kg bereits ausgeschöpft.

Also kannst du deine Freunde in den Kofferraum packen, es ist nicht verboten (ob sie danach noch deine Freunde sind, steht natürlich auf einem anderen Blatt)

Gruß
Goose

By ein Freund (217.230.206.73) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 04:54:

Der Polizist, mit dem wir bei einer Laseraktion zusammengekommen sind, meinte aber, daß der Fahrer den Führerschein verlieren würde, wenn sich mehr Personen im PKW aufhalten als laut KFZ-Schein erlaubt waren.
Er hat aber wie wir das Verwarnungsgeld gezahlt haben alle "Hühneraugen zugedrückt" und uns fahren lassen.

By farendil (217.235.49.23) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 08:59:

@freund: glaub was du willst, wenn du meinst, alles besser zu wissen!

fakt ist aber, daß der polizist keine fahrverbot erteilen kann und auh keine punkte vergeben. er kann solche vorfälle nur der zuständigen verwaltungsbehörde melden. und die muß sich an die gesetze halten.
da skann man notfalls einklagen.

By Fahrer (80.128.224.216) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 10:58:

@ein Freund

hast Du von dem freundlichen Polizisten eine Quittung für das Verwarnungsgeld bekommen?

By dagegen (158.193.1.10) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 16:23:

Ich bin mal im Kombi hinten zwischen Fahrraedern sitzend mitgefahren, weil die Rueckbank umgeklappt werden musste. Der Fahrer wollte erst nicht. Ich habe ihm gesagt, ist ausdruecklich auf mein Risiko. Haette da jemand was bezahlen muessen?

By faraday (217.225.223.218) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 17:34:

@dagegen

zitat von goose :

Die Zahl der Personen, die zulässig in einem PKW mitfahren dürfen, wird nur durch das zGG des Fz, nicht durch die Zahl der im Fz-Schein eingetragenen Sitzplätze begrenzt. Dementsprechend können sich mehr Personen im Fz befinden , als Gurte vorhanden sind.

und

Also kannst du deine Freunde in den Kofferraum packen, es ist nicht verboten (ob sie danach noch deine Freunde sind, steht natürlich auf einem anderen Blatt)

By elninio (217.84.159.113) on Freitag, den 2. August, 2002 - 04:19:

danke für eure antworten ! leider geht radarforum.de in letzter zeit nicht wusste daher nich wie ich hier auf die seite komme, aber hab den link bei radarfalle.de gefunden ;)

Allerdings muss ich eins noch dazusagen: Nen kumpel von mir hat in nem Golf III Cabrio mal 4 leute mitgenommen (also insgesamt 5) und musste ne kleine strafe bezahlen... anscheinend war die wohl ungerechtfertigt, oder wie ?

mfg elninio

By elninio (217.84.147.194) on Samstag, den 24. August, 2002 - 04:12:

hi ich bins nochmal...

ähm kann mir bitte mal jemand nen link von ner offiziellen Seite geben wo definitiv steht "Die zulässige Personenzahl wird durch das zulässige Gesamtgewicht und nicht durch die anzahl der eingetragenen Sitze begrenzt"

Ich würde mir das gerne mal ausdrucken und ins Auto legen

By farendil (217.85.234.200) on Samstag, den 24. August, 2002 - 09:27:

@elnino: es gibt kein gesetz: es nicht verboten dumme fragen zu stellen.
trotzdem ist es so.
genau so ist es mit deinen sitzen!

By elninio (217.84.149.18) on Samstag, den 24. August, 2002 - 13:59:

@farendil
ähm ok und wie mach ich das einem polizisten klar der mich anhält und noch geld dafür haben will ?

"Sie haben zuviele Leute mitgenommen ... das kostet ... euro"

soll ich dann sagen ich bezahl nicht?

By farendil (217.85.234.200) on Samstag, den 24. August, 2002 - 14:17:

@elnino: du sagst, du gibt den verstoß nicht zu - wenn er noch was will, soll sich die bußgeldstelle an dich wenden.

sei sicher - da kommt nichts mehr.

By Polizist (217.3.253.134) on Samstag, den 24. August, 2002 - 14:32:

Frag ihn doch ganz einfach, nach welcher Vorschrift dies unter Strafe gestellt sei. Und begnüg dich nicht mit "StVO", sondern verlange den genauen Paragrafen.

By elninio (217.84.149.18) on Samstag, den 24. August, 2002 - 14:46:

@farendil

Wie jetz ich soll sagen ich geb den verstoß nicht zu wenn der bei mir ins Auto guckt und sieht: Vorne 2 Hinten 4 ... und ich sag dann "Nein ich geb nicht zu dass ich mit 6 leuten gefahren bin"

@polizist

die sind mir also verpflichtet zu zeigen wo das steht ?

By faraday (217.5.112.152) on Samstag, den 24. August, 2002 - 15:01:

@ elninio

du kannst einfach drauf bestehen das du einspruch einlegst ! dann kann er dir vorort keine kohle aus der tasche ziehen und beim weiteren verlauf stellt sich heraus ihm die argumente ausgehen ;-)

By Landy (217.230.31.208) on Samstag, den 24. August, 2002 - 16:42:

@ all

Gottseidank bin ich jetzt endlich auf diesen Thread aufmerksam geworden.

Ich bin auf der Schnellstraße Stuttgart --> Winnenden geblitzt worden, zum Glück ist ein Kollege vor mir schon reingedonnert, ich war nur minimal zu schnell, aber ich hatte viele Menschen an Bord...

Chevrolet Trans-Sport (also ein Bus), eigentlich ein Sieben-Sitzer. Mit mir waren 11 Leute drin und ich habe mir echt Sorgen gemacht, dass da noch mehr kommt.

Zur Begründung, bevor mich alle in Grund und Boden verurteilen:

Ich habe Shuttle-Dienst gemacht, bei einer sportlichen Großveranstaltung (mehr sage ich mal nicht, sonst ist meine Anonymität verloren), und die 10 Australier wollten unbedingt und dringend zum Hotel und ich hatte gerade kein anderes Auto (bzw. Bus).

By Polizist (217.3.252.91) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 10:58:

@elninio: Verpflichtet zu zeigen sind sie nicht, aber zu sagen. Und damit dürfte auch kein rechtschaffener Polizist ein Problem haben.

Nur zeigen wär halt schwierig, da ich die mehrbändige Gesetzessammlung nicht mit auf Streife nehme :)


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