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Ich kanns nicht glauben

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Ich kanns nicht glauben
By Mike (217.85.208.184) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 10:56:

Tach zusammen,
bei einer Verhandlung gegen mich wegen 29 Kmh zu schnell wurde das Verfahren eingestellt,da festgestellt wurde,dass ich nicht der Täter sein kann.
Wie mir jetzt mein Anwalt sagt,muss ich bei einer Einstellung meine eigenen Unkosten sprich Anwaltskosten selbst bezahlen.
Da ich zu unrecht beschuldigt wurde kann ich das gar nicht glauben,aber angeblich gäbe es hier keinen Freispruch.
Wenn das stimmt würde doch jeder,der keine Rechtsschutzversicherung hat besser jeden Strafzettel eher bezahlen,als sich sein Recht zu erstreiten um dann wesentlich höhere Anwaltskosten,als die eigendliche Strafe am Backen zu haben.
Will mich mein Anwalt hier etwa verarschen?
Was meint ihr dazu?

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 12:55:

Immerhin ersparste dir drei schöne fette Punkte in Flens!
Zur Kostenentscheidung kann ich nichts sagen, habe Versicherung und "Stammanwalt" der macht die Abrechnung im Hintergrund.

By Greatblackbird (172.179.54.244) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 16:40:

@Mike

Wie mir jetzt mein Anwalt sagt,muss ich bei einer Einstellung meine eigenen Unkosten sprich Anwaltskosten selbst bezahlen.

Das muß nicht unbedingt sein. Die Kosten können auch der Staatskasse auferlegt werden. Das hängt immer davon ab, ob ein Mitverschulden angelastet werden kann. Notfalls ist zu prüfen, ob die Entscheidung angefochten werden kann. Hast Du das Urteil schon schriftlich?

Wenn das stimmt würde doch jeder,der keine Rechtsschutzversicherung hat besser jeden Strafzettel eher bezahlen,

Es sollte eigentlich in der heutigen Abzockezeit nicht mehr sein, daß bei Autofahrern keine Rechtschutzversicherung besteht. Eine solche Verhandlung, wie Du sie beschreibst, kann aber auch ohne Anwalt bewältigt werden.

By Nachtkutscher (217.185.133.58) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 07:25:

@gbb
Das Thema gabs doch schon mal so ähnlich!? Er kann kein Urteil haben, da es keins gibt, wenn das Verfahren eingestellt wird. Die Gerichts- und Verfahrenskosten trägt die Staatskasse - seine Anwaltskosten sind "eigene Spesen", in diesem Falle sein Problem.

Bei meiner vorletzten Verhandlung hat übrigens der Richter gerfagt, ob wir (also der Anwalt und ich) einen Freispruch brauchen oder ob Einstellung genügt.

By Greatblackbird (172.185.187.244) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 15:04:

@Nachtkutscher

Ein Freispruch und eine Einstellung sind zwei verschiedene Sachen. Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse sämtlich Kosten, auch die des Betroffenen!

Bei einer Einstellung kann das Gericht eine andere Kostenentscheidung treffen. Meist zu Lasten der Staatskasse. Dann gibt es aber keine Hauptverhandlung. Das Gericht entscheidet durch Beschluß. Die eigenen Kosten können dem Betroffenen auferlegt werden.

Er kann kein Urteil haben, da es keins gibt, wenn das Verfahren eingestellt wird.

Doch, genau das ist das Urteil des Gerichts. Eine Hauptverhandlung endet immer mit einem Urteil, wenn der Einspruch nicht zurückgenommen wird. Hat man einem Verfahren ohne Hauptverhandlung widersprochen, muß sogar ein Urteil gefällt werden, es sei denn, der Betroffene wird freigesprochen, dann kann das Gericht das Verfahren auch durch Beschluß einstellen, trotz Widerspruch.

Wird der Einspruch zurückgenommen, wird der BG rechtskräftig und die Kosten trägt der Betroffene so oder so.

Gegen die getroffene Kostenentscheidung kann aber in jedem Fall Rechtsbeschwerde eingelegt werden, wenn der Einspruch nicht zurückgenommen wurde.

By Nachtkutscher (62.180.150.78) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 10:33:

@gbb:
Es sind zwei verschiedene Sachen - sag ich doch!

Der Richter hat damals eben bei mir "geurteilt", daß das Verfahren eingestellt wird. Ein schriftliches Urteil hab ich nicht bekommen.

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 12:01:

@Nachtkutscher

Ein schriftliches Urteil hab ich nicht bekommen.

Ein Schriftstück dazu muß es aber geben, wenn ein Urteil gefällt wurde. Daß Du es nicht bekommen hast, heißt nicht, daß es es nicht gibt. Es kann sein, daß es nicht versendet wurde, weil Du keine Nachteile dadurch hast. Entweder gab es ein Urteil oder einen Beschluß. Ein Beschluß wird immer dann gefällt, wenn das Verfahren eingestellt wird. In beiden Fällen gibt es aber eine schriftliche Begründung. Der Fristbeginn für ein Rechtsbittel beginnt mit der Urteilsbekanntgabe, nicht mit Erhalt des schriftlichen Urteils. Und eine Beschwerde gegen die getroffene Kostenentscheidung ist in jedem Fall möglich.

By dagegen (158.193.1.10) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 16:47:

Auch in der Hauptverhandlung wird ein Verfahren eingestellt! Und Einstellung heisst, dass jeder seine Kosten traegt. Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man sagen, dass man ein Urteil will. Dann gibts einen Freispruch und Erstattung aller Kosten!

By farendil (217.85.231.191) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 23:34:

@dagegen: es gibt auch eisntellungen, wo der staatskasse alle kosten zur last fallen...

By chiko (195.243.22.35) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 07:43:

So wie der Richter entscheidet, ob er ein Verfahren einstellt oder nicht, kann er die Kosten des Verfahrens oder auch die Auslagen eines Betroffenen der Staatskasse auferlegen oder auch nicht.


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