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Frage zum alten Thema nicht angeschnallt

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Frage zum alten Thema nicht angeschnallt
By Peter (217.81.233.111) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 16:39:

Hallo,
ich möchte mal ein paar Fragen in den Raum stellen.
Ich fuhr mit einer Bekannten auf den Parkplatz des Dortmunder Bahnhofes. Wir waren beide auf dem Parkplatz nicht angeschnallt. Dort standen zwei Beamte mit ihren grünen Motorrädern, die mich sofort, mit einem über 10 Meter herrübergerufenen "Heyyyy" begrüsten.
Aus dem folgenden Gespräch ergeben sich für mich folgende Fragen:
"Gehören sie beiden zusammen, dann wird es etwas günstiger." (Zitat) Gibt es in Deutschland mitlerweile Gruppentarife für Ordnungswiderigkeiten?
"Wenn Sie mir kein Bargeld geben, wird es aber teuerer." (Zitat) Diese Aussage machte er BEVOR ich sagen konnte das ich nicht genug Bargeld dabei hätte.
Er stellte mir dann, halt etwas teuer weil ich nicht genügend Bargeld mitführte, einen Zahlschein aus. Das Problem ist hierbei, das ich den handschriftlich aufgeführten Betrag den ich entrichten soll nicht lesen kann. Ich habe viele Meinungen eingeholt, und die Antworten fielen 50/50 aus, entweder soll ich 34 oder 39 Euro zahlen. Definitiv nicht 30 Euro.
Ist der Betrag noch im Rahmen, ich hatte 30 Euro im Hinterkopf.
Meine Bekannte mußte überigens nichts zahlen, sie stieg aus und wurde dann von dem anderen Beamten angesprochen, der hielt den Vorgang nicht für Verwarnungspflichtig.
Vorallem schwebt mir noch immer die Regel der SvOd vor, die mir gerne seinerzeit mein Fahrlehrer sagte: Auf Parkplätzen, die vom direkten Verkehrsfluß getrennt sind, schnallt man sich nicht an, um größtmögliche Bewegungsfreiheit zum einparken zu erhalten. Wahrscheinlich gab es auch hierbei mal eine Änderung.

Grüße

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 17:05:

Im öffentlichen Verkehrsraum muss man angeschnallt sein, ob das der Parkplatz beim HBF Dortmund ist, weiss ich nicht.
Aber die schnodderige Art der beiden Büttel ist genau das, was viele hier im Forum monieren und was den Ruf der Polizei schädigt Die verhalten sich wie ein Vorort-Sheriff von Arkansas, weil ihr Chefchen nicht dabei ist. Da können andere Grüne hier garnicht mit Freundlichkeit und Höflichkeit gegen ankommen beim Versuch das Ansehen der Grünen in der Bevölkerung zu verbessern. Sieh dir mal die Postings -zum Kontrast- der grünen Poster-kollegen hier an, die haben ein anderes Niveau. Dies um dein Bild der Asphaltförster wieder gerade zu rücken.

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 17:24:

Steht im §21a StVO nicht drin, daß man u.a. auf Parkplätzen von der Anschnallpflicht befreit ist?

By Greatblackbird (172.178.55.247) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 17:58:

§21a (1) StVO

Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

...
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen

@Peter

Du solltest es darauf ankommen lassen, auf gar keinen Fall zahlen!

By farendil (217.225.246.9) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 20:06:

@peter: es sind korrekterweise 30 EURO.
ich würde es hier auch drauf ankommen lassen, da du zum rangieren nicht angeschnallt sein mußt.

fairerweise sage ich dir trotzdem das kostenrisiko: 18,41 EURO bearbeitungsgebüghren.

By Greatblackbird (213.7.140.214) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 21:36:

@farendil

fairerweise sage ich dir trotzdem das kostenrisiko: 18,41 EURO bearbeitungsgebüghren.

Wenn es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen sollte, wird das Gericht das Verfahren im ungünstigsten Fall durch Beschluß einstellen und die Verfahrenskosten der Staatskasse auferlegen. Wahrscheinlich stellt aber schon die Bußgeldbehörde das Verfahren ein, wenn man mit der StVO argumentiert. Wofür sollten also Bearbeitungsgebühren anfallen?

By ONROP (212.202.221.252) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 22:31:

Läßt sich ja eh gut Beweisen, da der Tatort ja angegeben ist und ein Parkplatz war. Diese Feststellung zusammen mit dem zitierten Paragraphen in den Wiederspruch schreiben- das wars.

By farendil (217.225.246.9) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 00:24:

@gb: ja sicherlich. nur du kennst es ja. derjenige traut sich dann nciht, das ganze notfalls vor gericht gehen zu lasen und aktzeptiert dann.

was meisnt du, wie oft das passiert....

deshalb sage ich es dazu. genau so wie ich imme wieder betone: wer gegen ein VG widerspruch einlegt, muß auch bereit sein, bis vors gericht zu ziehen.

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 08:38:

Wuste ich garnicht, dass man auf dem Parkplatz nicht angeschnallt sein muss. Aber dann ist das für die Ruhrpott-Büttel ja ein noch schlechteres Zeichen. Dann sind die nicht nur unhöflich, sondern auch noch schlecht informiert gewesen. Naja, in jedem Team gibt´s ein unteres Drittel -aber warum muss man die gerade auf die Menschheit loslassen?

By Greatblackbird (172.179.54.244) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 16:45:

@farendil

nur du kennst es ja. derjenige traut sich dann nciht, das ganze notfalls vor gericht gehen zu lasen und aktzeptiert dann.

Ja, aber dann kommt zu den Gebühren wieder die Geldbuße dazu. Ansonsten, wer das Forum liest, sollte das Vorgehen kennen ;o)

@alfa

Wuste ich garnicht, dass man auf dem Parkplatz nicht angeschnallt sein muss.

Hast Du den Führerschein im Lotto gewonnen :) Das hat mir der Fahrlehrer in den ersten Fahrstunden schon empfohlen.


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