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Schweiz zu schnell Ab mommen???

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: Schweiz zu schnell Ab mommen???
By HolgerOBB (80.128.80.252) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 12:43:

Hallo,
ein Bekannter ist zu schnell in der Schweiz gefahren.
Zu hause angekommen hat er ein Schreiben im Briefkasten (Strafe).
Meine Frage, gilt bei der Strafverfolgung Deutsches recht? Da weniger Teuer.
Oder dürfen die Schweizer das hohe Bußgeld auch in Deutschland fordern? Und eintreiben?
Da es mit einem Motorrad war gilt in der Schweiz Halterhaftung, in D nicht, wie wird da entschieden Landesrecht.
Vielen Dank im Voraus
Holger

By farendil (217.225.247.130) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 12:54:

@holger: läßt sich der fahre rnciht ermitteln, so schaut die behörde IMMER in die röhre, egal wo der verstoß begangen wurde.

In D ist halterhaftung nicht zulässig und wird daher auch nicht für fremde länder vollstreckt.

By HolgerOBB (80.128.80.252) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 13:06:

Hallo farendil,
hast du einen Link oder ein § dafür?
Danke
Holger


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