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AHHHHHH Brauche eure Hilfe

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: AHHHHHH Brauche eure Hilfe
By seb (62.158.57.19) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 19:02:

Hi Leute,
ab heute hasse ich alle Bullen.

Ich fahre im Sommer immer nen Getuntes Auto und heute haben mich die Bullen angehalten und mein ganzes Auto auseinander genommen, also angeblich haben sie was gefunden, was ich nicht ganz nachvollziehen kann, aber egal. Jetzt haben die mir doch nen Mängelkarte gegen und ne Anzeige wegen erloschener betriebserlaubniss noch dazu.
D.h. ich soll 50 Euro zahlen und 3 Punkte in Flensburg. Nur das ist mein Problem, ich habe nur noch 4 Monate bis zur beendigung der Probezeit. Ich wurde bis jetzt nur einmal mit 10 Km/h zuviel geblitzt, davor bin ich noch nie aufgefallen, hatte keinen verschuldeten unfall und soweiter und jetzt. Wenn ich vor gericht scheintern sollte, müsste ich dann ne nachschulung machen bzw. wird meine Probezeit verlängert????

Bitte helft mir, mit kotzt die Probezeit so und so schon an und ich freue mich eigentlich schon darauf nicht immer mit der angst zuleben, das doch irgendwann nen brief ins haus kommt wo drinsteht das ich in ner fahrschule antanzen musst.

mfg seb

By farendil (217.235.57.111) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 19:46:

was haben die denn angeblich gefunden? und was ist an dem vorwurf dran?

By seb (217.87.71.104) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 20:01:

Also das Auto soll angeblich zutief sein, 7cm Bodenfreiheit, obwohl nirgends in der STVO drinsteht das es eine Mindesthöhe für PKW´s gibt, sondern nur Empfehlungen. Desweiteren soll mein Auto insgesammt zu tief sein und hat keine Vorschalldämpfer, nur ein ROhr und dann der Endschalldämpfer, ist aber alles ordnungsgemäß eingetragen.

mfg seb

P.S. wie ich das so lese, von den anderen themen her, werd ich den Prozess bestimmt verlieren aber, ein versuch ist es wert, desweiteren versuche ich auch noch Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. da neben mir ne Polo fahrerin geparkt hat, bei der er auch ganz technisch getan hat und ihr nen Mängelschein gegeben hat, obwohl bei ihr auch alles i.O. war.

mfg seb

Muss ich zur nachschulung wenn ich den Prozess verliere und wo kann ich nach nem FÄHIGEN Anwalt in meiner umgebung schauen, der sein spezialgeiebt auf Verkehrsrecht hat??

By farendil (217.235.57.111) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 20:19:

@seb: zunächst mal solltest du klären, ob diese mängel überhaupt bestehen.

das mit der bodenfreiheit ist z.b. richtig, aber wenn eine bestimmte tiefe eingetragen sit, darf diese trotzdem nicht unterschritten werden. weiterhin muß ausreichende freigängigkeit der räder gewährleistet sein etc.


das sollte so schnell als möglich geschehen - da die beamten dein auto scheinbar nicht dem tüv vorgeführt haben, mußt du das erst mal tun.
sachu mal, was der zu der mängelkarte sagt...

By Greatbalckbird (62.104.223.85) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 20:45:

Ist der Vorwurf nicht ein B-Verstoß? In der Probezeit darfst Du Dir zwei B-Verstöße leisten, erst dann folgt die Anordnung zur Nachschulung.

By Polizist (217.4.1.185) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 22:36:

@seb: obwohl nirgends in der STVO drinsteht das es eine Mindesthöhe für PKW´s gibt Dort sowieso nicht. Höchstens in der StVZO mit ihren zig Anlagen.

versuche ich auch noch Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen Ist zwar Wortklauberei, aber wenn schon, dann eine Fachaufsichtsbeschwerde. Und da gelten ja die drei F (wird dir sicher einer erklären...:)

bei der er auch ganz technisch getan hat und ihr nen Mängelschein gegeben hat, obwohl bei ihr auch alles i.O. war.

Und woher weißt du, dass bei ihr alles in Ordnung war? Kennst du sie, bzw. das Auto?

By farendil (217.85.228.118) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 22:44:

@polizist: Höchstens in der StVZO mit ihren zig Anlagen. nein, dort steht auch ncihts drinnen! die einzige beschränkung ist wirklich stvo. hier heißt es nämlich daß du andere nciht mehr als vermeidbar behindern darfst. fährt da nun der führer eines aspahltkratzers auf einer mittelprächtigen straße schlangenlinien in schrittgeschwindigeit weil er sonst aufsetzt, so ist dieses maß erreicht.


Kennst du sie, bzw. das Auto?
naja, vielleicht ihr fahrgestell :-))

By seb (62.226.211.2) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 07:03:

nein,aber ich hab ahnung von Autos, da das mein Beruf ist und ich sehe sofort bzw. weis sofort wenn was stimmt bzw nicht stimmen kann. Der COp sagte mir immer wieder was von 13cm und das er noch tolerant sei und alles was bis 8cm drunter ist, durchgehen lässt, nur gibt es in der STVO keine angabe mit 13cm nur mit 11cm, das zeigt mir doch schon, das erkeine ahnung hat, desweiteren hatte ich auch keinen Fahrzeugschein dabei, mit dem er vergleichen konnte ob und wie es eingetragen wurde. Also das fahrwerk ist korrekt eingetragen, ist ein gewindefahrwerk und ich hab nach der eintragung nix an den verstellringen geändert, also ist das OK, obwohl er mir das als mängel aufgeschrieben hat, ohne fahrzeugschein.
Das m it dem VSD ist so, ich hab keinen drunter, also so laut ist der auch nicht. Ich werd heute erstmal zum TÜV in unserer Firma, düsen und mit dem Labern, das der schreibt, das der mangel mit dem VSD behoben ist. Das mit dem Tieferlegen lass ich offen, da mein Paps nen alten kumpel hat der Chef bei ner DEKRA stelle ist und der mal nachschauen soll was da drinsteht, solang gehe ich auf diesen vorwurf nicht ein.

Ich weis von einigen anderen Leuten, das der TYP bei fast jedem Auto ( getunt ) ne mängelkarte ausgibt, egal ob alles eingetragen ist oder nicht, das ist nen richtig großes Arschloch, der wollte das schon einziehen lassen, aber dann hab ich ihm mal was erzahlt, das er das nicht einfach kann usw. Naja ich werd mal ne geräuschmessung beim TÜV machen lassen, vielleicht bekomme ich ja irgendwie die db zahl aus dem Führerschein hin, und wenn das klapp, dann mit dem Zettel zu dem TYP und der muss die anzeige fallen lassen.

Mfg seb

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 08:31:

Wenn es so war, wie du schilderst, hat sich wohl ein Polizist ohne einschlägige Ausbildung die Kompetenzen eines Sachverständigen angemasst. Persönlich würde ich mir einen guten Verkehrsrechtsexperten von einer renomierten Kanzlei suchen und dagegen vorgehen. Alleine würde ich es nicht machen, da kannst du nur sorgen, dass das fachliche Material, die Gutachten von TÜV, Dekra o.ä. vorhanden sind, mit denen du dann zum Anwalt gehst. Die Rechtsschutzversicherungen geben manchmal auch brauchbare Auskunft über gute Fachanwälte. Sieh aber auch mal unter http://www.recht.de nach (Kapitel Anwaelte)Generell ist eine grosse Kanzlei oft wirksamer als ein kleiner einzelner Vorstadtanwalt der alles macht.

By farendil (217.235.53.152) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 09:20:

@seb:
1. steht in der stvo nichts von 11und auch nicht von 13 cm.
das einzige wo etwas steht ist das VdTÜV Merkblatt 751. die dortige angabe ist aber ncith verbindlich.

2. reicht es nciht wenn in der mängelkarte mangel behoben steht.
es muß dastehen daß kein mangel existiert.

3. ist ein ausgebauter VSD sehr wohl ein grund für eine mängelkarte. ob das auto nun SOOOO laut ist oder nciht sei mal dahingestellt.

4. es heißt noch lange nciht, daß alles o.k. ist neu weil am gewindefahrwerk nichts geändert wurde.
ist zwar gemein aber sicherheitstechnisch schon zu verstehen.
wenn sich also das fahrwerk nach dem eintragen noch setzt, so stimmt die eingetragene höhe ncith mehr.

By seb (62.226.211.23) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 17:09:

Es gab ja keine angegebene höhe, es wurde nur die höhe des Gewindes bis zum verstellring gemessen und die ändert sich nie, bzw. dürfte sich nicht ändern.


Desweiteren hat er mir nicht nur die Mängelkarte geben, sondern noch das feld ANZEIGE mit JA angekreuzt und das ist für mich das freche, da man das auch normal regeln kann, aber dieser Mensch ist in Aschaffenburg schon sehr bekannt, egal bei wem, ob Prüfern, Werkstätten oder sonstigen Leuten, der Mensch ist ein Freidreher.

Also wie sieht es aus, müsste ich wenn ich die Punkte bekomme ne nachschulung machen bzw. Probezeitverlängerung????

mfg seb

By tobinator (195.93.72.8) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 12:20:

es gibt kein "zu tief" bei pkw`s...WENN keine teile am boden schleifen, also die verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Nirgendswo im gesetzestext ist irgendwo so etwas geregelt!!!!

By farendil (217.235.56.163) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 12:33:

@tobinator: ließ das, was ich dazu geschrieben habe! so stimmts!

By Redsky270281 (80.136.225.12) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 13:27:

Mir hat mein Freund nur mal erzählt (er ist auch so ein "Tuning-Spinner" - natürlich lieb gemeint), dass das von TÜV zu TÜV unterschiedlich ist, was eingetragen wird und was nicht.

Es kommt auf den Prüfer drauf an, denn er steht schließlich für seine Unterschrift/Eintragung grade...

Da es keine einheitliche Regelung gibt, kann es dann aber natürlich sein, dass du deine eingetragenen Federn/Fahrwerk bei einer Untersuchung von einem anderen TÜV-Fritzen wieder ausgetragen bekommst, weil er der Meinung ist, dass das Auto zu tief ist...

Liege ich da auch richtig, Farendil?

By Alberto (62.158.213.105) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 13:42:

Ja, ihr liegt alle richtig!

Der TÜV kann nur - nach technisch subjektiver Einschätzung des einzelnen Mitarbeiters für den Moment des Vorführens entscheiden.

Damit sind die jeweils frei von fast jeder haftung, denn: Es könnte sich bereits - nach verlassen des TÜV-Geländes, wieder etwas am fahrzeug verändert haben, das vorher eben nicht so war.

Also.... bemängelt ein Polizist irgendetwas, so muß erneut ein TÜV-Beamter entscheiden, ob dieser zu diesem zeitpunkt vorgeführte Zustand - seiner technischen Meinung nach - zulässig ist oder nicht.

Das kann unterschiedlichst ausfallen!

Ich nenne euch ein beispiel:

Beim Norisringrennen in Nürnberg wurden früher immer an den Parkplatzausfahrten PHON-Messungen durchgeführt.

Alle beanstandeten Autos wurden sofort aus dem verkehr gezogen und dem TÜV vorgeführt.

Da haben so manche ein langes Gesicht gemacht, weil ihre sehrt lauten, aber irgendwie irgendwo eingetragenen Auspuffanlagen fast sämtlich beanstandet wurden.

Vor allem 90% aller ferraris fielen dabei durch!!

Ihr wißt ja: 72 dBA - ist das Maß der Dinge!
und.... das ist sehr leise!

By StefanK (212.47.84.143) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 15:31:

Und was lernen wir daraus:

Zu solchen Veranstaltungen, wo Massenkontrollen absehbar sind, immer mit dem untermotorisierten, aber dafür TÜV-gemässen Gebaucht-Corsa von der Freundin anreisen - und breit grinsend an der Rennleitung vorbeifahren. :-)

Oder zu Veranstaltungen wie der Love Parade: einfach noch 1-2 Tage Urlaub hinten dran hängen, um sich das schöne Berlin anzugucken, war bisher jedes Jahr so, dass die Jungs und Mädels direkt nach Veranstaltungsschluß in Riesenrudeln an den grossen Ausfallstraßen standen, um den Leuten dann ihre Fahrzeuge von oben bis unten auseinanderzunehmen - aber ein solches Aufgebot kann man eben nicht tagelang aufrechterhalten (ganz am Rande: ich befürworte ebenfalls keine Drogen im Straßenverkehr).

@Alberto

Mangels Corsa (schätze mal, Deine bessere Hälfte fährt auch was Hochwertiges :-) kannst Du ja mit dem Firmen Lieferwagen hinbrettern oder so ...

Grüsse

Stefan

By andy2 (193.158.141.118) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 15:37:

@alberto : Hast Du da Erfahrungen gemacht? Wann war denn das. War 1993 bis 1997 jährlich am Norisring und habe nichts gesehen...

By Alberto (62.224.100.91) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 09:41:

Genau in diesem zeitraum haben sie in Nürnberg - immer wieder mal einen einzigen "Markenparkplatz" - vorwiegend Porsche und Ferrari - kontrolliert.
In Nürnberg gab es einen Polizisten - bis 1999, der kannte jeden ferrari-Typ - und er konnte sofort sehen, wenn da ein anderer Auspuff drauf war.

Ein Freund von mir mußte mal seinen 328 GTS sofort stehen lassen - und mit einem Leihwagen nach hause fahren.

Das ging sogar so weit, daß in der Ferrai-World (Clubzeitung f. Deutschland) vor diesem Polizisten in Nürnberg gewarnt wurde.

Wenn du immer am Norisring warst, dann weißt du ja, daß z.B. die Firma Porsche-Kraus eeinen eigenen Porsche-Parkplatz hatte.
Später gab es dann Audi-Parkplätze, BMW-Parkplätze usw.

Das mit dem Phon-Meßgerät stand auch mehrmals in der Presse.


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