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"Überholen an Fussgängerüberweg"

Radarfalle.de Forum: Allgemein / Verkehrspolitik: "Überholen an Fussgängerüberweg"
By Chris (217.230.84.81) on Samstag, den 13. Juli, 2002 - 12:00:

Hallo Leute,
ich hatte heute folgende Situation:
Fahre mit dem Auto durch unser Kaff. (die Strecke fahre ich min. 6 mal am Tag)
Dann sehe ich ein Auto mit Anhänger auf meiner Spur. Es steht vor einem Fussgängerüberweg. Es stand dort schon die ganze Zeit, als ich es sah, ist also nicht hingefahrn und hat dann gehalten.
Weil der Anhänger hoch beladen war, hab ich nicht gesehen, dass jemand über die Strasse will. (--> dachte das Auto parkt)
Also setze ich zum Überholen an, sehe dann aber einen Fussgänger aus dem toten Winkel laufen, der über den Zebrastreifen will. Also halte ich.
der Autofahrer rechts neben mir fängt sofort an zu hupen! Als der Fussgänger vorbei war hab ich beschleunigt, um das anhängergespann zu überholen.
Ich fahr dann weiter zum Sportplatz, weil ich da eh hin wollte. Er aber denkt, ich will mich verstecken (wird natürlich sauer), fängt mich ab, steigt aus, sagt mir die Meinung, ohne mich zu Wort kommen zu lassen, schreibt Nummernschild auf, sagt zeigt mich an, steigt ein und fährt weiter.

Was haltet ihr davon? Was könnte mir passieren, wenn er mich anzeigt?
Sollte ich vielleicht selbst zur polizei, um dem den Wind aus den Segeln zu nehmen?

PS: Hab keine Probezeit und nen Zeugen, er allerdings auch.

By Gempi (213.23.36.132) on Samstag, den 13. Juli, 2002 - 12:13:

Tja, was soll man da noch sagen... Gegenanzeige ist genauso verlumpt wie dieser Typ. Ich glaube solche verranzten Typen warten den ganzen Tag nur darauf irgendjemandem zeigen zu können dass sie es faustdick auf Täsch haben. Und da soll mal noch einer sagen dass man ruhig bleiben soll. Aber solchen Leuten eine zu kleben wäre verschwendete Liebsmüh, gibt nur noch eine Anzeige mehr. Zum Thema: Weswegen sollte er dich anzeigen können? Wenn er dort wirklich länger gestanden hat, könnte höchstens er was kriegen wegen Behinderung an einem Fussgängerüberweg, weiss nicht ob es den Tatbestand der Sichtbehinderung durch idiotisches Halten gibt. Einfach nicht die Rübe machen, solche Schnrachsäcke sind meistens auch zu faul zur Polizei zu gehen.

By LetjOelk (213.191.64.163) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 11:50:

Ich denke, da kannst du nur ein Problem bekommen, nämlich §26 StVo:
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.

By Daniel (217.86.44.150) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 12:22:

Ein stehendes Fahrzeug überholt man nicht, man fährt vorbei.
Wäre in diesem Fall evtl. anwendbar.

By LetjOelk (213.191.64.163) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 12:32:

Stimmt auch wieder...

By simon (80.129.114.206) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 12:52:

Abwarten !!! Aus dem dümmlichen Gepöbel "Ich zeige Sie an" wird meistens doch nichts....

Das ist Wichtigtuerei.

By Fahrer (62.134.81.118) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 13:04:

Da würde ich erstmal entspannt abwarten.
Was kann man Dir denn konkret vorwerfen?
Dass Du an einem stehenden Fahrzeug vorbeigefahren bist - ihn irrtümlich ein wenig behindert hast?Da passiert gar nichts.
Gefährdung kann ich keine erkennen.

Bei Deinem Kontrahenten sieht es da unter Umständen schlechter aus:
Nötigung - nachgefahren rumgepöbelt.

also - locker bleiben, die Seppelhutfraktion hier mal nicht im Vorteil!

By Chris (217.82.66.112) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 19:55:

Danke für eure Antworten!
Einmal drüber geschlafen sieht man's eh viel lockerer. Das Schlimmste was mir passieren kann ist 50€ Strafe und 4 Punkte.
Aber die Wahrscheinlichkeit würd ich mal auf 5% schätzen. Und jucken würd's mich auch net groß.
Also alles halb so schlimm.

Cu Chris


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