Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By chris20 (62.104.221.64) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 21:11: |
Hallo Ihr,
wie ist das eigentlich mit dem Fahrtenbuch.
Kann die Polizei eigentlich für sämtliche
Fahrzeuge einer Firma Fahrtenbücher verlangen.
Wenn der Schnellfahrer nicht ermittelt werden
kann.
Im voraus besten Dank
für Eure Tipps.
By farendil (217.225.245.125) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 22:53: |
@chris: in extremfällen: ja. voraussetzung dafür ist aber der begründete verdacht, daß weitere unaufklärbare verstöße nicht durch die fahrtenbuchauflage für eines (oder einzelne) fahrzeug(e) verhindert werden können.
By Driver (217.5.5.239) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 21:21: |
Nicht nur in Extremfällen. Sofern es nicht gerade eine Firma mit 100 oder mehr Fahrzeugen ist, kann das ohne weiteres sein und wird so auch praktiziert.
Dies ist übrigens auch schon desöfteren durch Verwaltungsgerichte in mehreren Instanzen bestätigt worden (Anmerkung speziell für farendil) ;-))
By farendil (217.235.60.118) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 23:15: |
@driver: ja aber nur wenn es den begründeten verdacht gibt, daß ansonsten unauklärbare verstöße eben mit anderen fimen-fahrzeugen begangen werden...
By Driver (217.5.4.46) on Samstag, den 13. Juli, 2002 - 20:19: |
braucht es nicht, schon hundertfach von uns praktiziert und zu Zufriedenheit aller Gerichtsinstanzen!
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