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Wer muss in solch einer Situation eigentlich bremsen ??

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Wer muss in solch einer Situation eigentlich bremsen ??
By Reinhardt (217.86.168.43) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 04:24:

Tja, kleine Frage, die sich mir bereits oefters gestellt hat.

Die Ausgangslage kennt jeder: Autobahn, keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Wagen A faehrt mit 130-140 KmH auf der rechten Spur. Er faehrt auf einen LKW zu und will ueberholen. Rechts kommt Wagen B mit 180+ heran.

Situation ist, dass entweder Wagen A auf 100 KmH herabbremsen muesste um den LKW zu ueberholen oder Wagen B von 180+ auf 140 KmH herabbremsen muesste... Wer muss hier bremsen?

Wer ist denn hier eigentlich laut StvZo und im Falle einer (ueberlebten) Kollission eher im Recht?

Was ist mit der Richtgeschwindigkeit und anderen Regelungen?

Damit jetzt keine sachlichen Argumente kommen - Nein, es ist kein Sozialneid, Wagen A ist kein Corsa und Wagen B kein Benz... Ich selbst besitze auch einen Wagen mit 223PS und hoffe einfach nur mal eine Antwort auf diese alltaegliche Situation zu bekommen.

By Reinhardt (217.86.168.43) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 04:26:

Uupps...ist spaet -> Freud'scher Verschreiber: letzter Satz soll heissen ...UNsachlichen Argumente...

By KJK (194.138.37.46) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 08:41:

Da B die Richtgeschwindigkeit signifikant überschreitet, hat er im Ernstfall schlechte Karten.

So eine Situation tritt aber im allgemeinen nicht urplötzlich auf, sondern zeichnet sich vorher ab. Bei genauer Beobachtung des Verkehrsgeschehens kann man rechtzeitig versuchen, sie zu vermeiden. Im Zweifelsfall nimmt A etwas Gas weg und B beschleunigt oder umgekehrt. Wenn A beabsichtigt, vor B herauszufahren (weil er das INSGESAMT für das kleinere Übel hält), sollte er diese Absicht FRÜHZEITIG ankündigen, damit sich B darauf einstellen kann. So weit die idealtypische Theorie.
Die Praxis sieht leider häufig so aus, daß A schon ausschert obwohl B noch 3-mal hätte überholen können, oder B wild mit der Lichthupe tobt, sobald A den Blinker setzt, obwohl er lediglich etwas Gas wegzunehmen bräuchte, um A nicht abzuklemmen...
Auch nicht so gut: Beide beschleunigen oder beide nehmen Gas weg. Auch hier bewährt sich der Blinker als Kommunikationsmittel: Rechts blinken heißt: Ich lasse Dir den Vortritt.

Ein typischer Fall, in dem partnerschaftliches Miteinander verlangt wird.

By KJK (194.138.37.46) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 08:44:

Ergänzung: Wenn B schon ausgeschert ist, als A sich zum Spurwechsel entschließt, will er A offenbar noch vor dem LKW überholen. Vom Gegenteil dürfte er schwer zu überzeugen sein.

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 09:36:

Diese Situationen sind in letzter Zeit gottseidank weniger geworden, vermutlich weil ein paar alte Gipsköpfe gehimmelt worden sind. Das Problem dabei ist, daß es Leute gibt, die keine Geschwindigkeiten schätzen können und sich nicht vorstellen können, daß man überhaupt schneller als sie selbst fahren kann. Das hat dann zur Folge, daß so einer, wenn er vor sich in 500m Entfernung einen LKW sieht, natürlich mit seinen 100 nach links zieht, und den von hinten mit 50 bis 100+ km/h Schnelleren in die Eisen zwingt. Man muss mit solchen Trotteln rechnen und sich drauf einstellen, manchmal sieht man denen das direkt an. Wie gesagt, ich habe den Eindruck daß es weniger werden, je jünger die Teilnehmer werden.

By farendil (217.0.227.60) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 10:25:

@reinhardt: was kjk beschreibt, ist der idealfall.

rein rechtlich sieht es so aus: es gibt in dt. kein tempolimit. deshalb ist es erlaubt, so schnell zu fahren, wie man will und alle anderen verkehrsteilnehmer müssen auch damit rechnen, daß dies einer tut.
fahrzeug b befindet sich auf einer durchgehenden fahrbahn. fahrzeug a müßte die spur wechseln.
damit dürfte alles klar sein.

By Reinhardt (217.86.163.117) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 13:24:

Aber B muesste eigentlich auch dem Rechtsfahrgebot folgen und hinter A von der rechten Spur aus den Ueberholvorgang beginnen...

By farendil (217.0.227.60) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 13:36:

@reinhardt: na klar, es sei denn:
a: hinter a fährt in einem gewissen abstand (abhängig von der geschwindigkeit von an und seinem hintermann und der geschwindigkeit von b) noch ein weiteres (oder mehrere) fahrzeug(e), dann handelt es sich beim fahrzeug b um einen anhaltenden überholvorgang, während dem er sich auf der linken spur aufhalten darf.

b: fahrzeug b ist schon in relativ großem abstand hinter a wegen der erhablichen geschwindigkeitsdifferenz ausgeschert.


ich weiß nur nich, was daran so schwer sein soll??? auch ohne stvo müßte mir doch klar sein:
ich kann nur die spur wechseln, wenn ich den von hinten ankommenden nicht behindere!

- oder anders: wer zuerst auf der überholspur ist, dem "gehört" sie auch!
(das gilt natürlich nicht für die deppen, die, wenn sie in 1km entfernung bei 120 km einen lkw entdecken rausziehen und dann gemütlich auf der linken spur "dahinjuckeln" und auch nicht für die, die es einfach nicht hinbekommen bei einer ausreichenden lücke wieder nach rechts einzuscheren)

By Egi (193.159.106.128) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 21:56:

Meine Erfahrungen sind da ganz anders: Einfach links rüber ziehen, dann erst blinken, und wenn der Hintermann bremsen muss und Lichthupe gibt ist es einer von diesen rasenden Dränglern, die sowieso alle eingesperrt gehören, nicht wahr, Erna? Wo ist eigentlich mein Hut? Achso, den habe ich ja auf. Jetzt fahre ich schon drei Kilometer bei völlig freier Autobahn auf der linken Spur - so schön mit 120 - und der hinter mir blinkt dauernd links. Erna, nach 5 Kilometern hat der uns rechts überholt, hast Du es auch gesehen? Den zeigen wir sofort an, diesen Raser!

Ich sage nur: Arschloch, erschießen! *ggg*

By Reinhardt (217.86.163.161) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 02:35:

Mmmhhh... aber andererseits gibt es auch die Schnell-Fahrer, die denken die linke Spur gepachtet zu haben...

Es kann doch nicht die Loesung sein, dass derjenige, der am schnellsten auf der linken Spur faehrt automatisch die absolute Vorfahrt hat. (Sonst sollte ich die 223 PS auch mal haeufiger ausfahren...).

Ich dachte mal ein Urteil gelesen zu haben, welches einen mit 180KmH fahrenden Fahrer eine Mitschuld gab - aufgrund der hohen Geschwindigkeit...

Weiss denn jemand die juristisch korrekte Antwort?

By HarryB (203.198.110.40) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 07:47:

Um mir mal dazu auch 'nen Kommentar zu erlauben: Ich denke, wenn beide (A und B) ein wenig auf den anderen achten, so wie kjk richtig schreibt, duerfte es eigenlich keinerlei Probleme geben. Kritisch wird's nur, wenn jeder - wie bei deutschen Autofahrern leider ueblich - auf sein vermeintliches Recht pocht.....

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 09:08:

Wenn es einen Unfall gab und du warst wesentlich über der Richtgeschwindigkeit, bist du nachweispflichtig, dass der Schaden, das Ereignis auch bei 130 km/h so passiert wäre. Wenn du das nicht kannst, (bei solch nem gehirnamputierten "Rauszieher" kommt es wohl darauf an wie nah der vor dir raus ist)bekommst du Teilschuld. Ist ganz im Sinne der Verrsicherer, da sie dann gleich zwei Kunden im Schadenfreiheitsrabatt kräftig runterstufen können. Persönlich habe ich mit so was bisher Glück gehabt.


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