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Abstand & Probezeit

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Abstand & Probezeit
By doodledoo (62.224.227.172) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 09:20:

Hallo,

ich (männl.), wurde in der Probezeit mit weniger als 1/4 des halben Tacho geblitzt.
Das zieht ja Nachschulung nach sich - der Anhörungsbogen kam 3 Wochen nach dem Vergehen - allerdings logischerweise an den weibl. Halter gerichtet.
Sowohl der Halter, als auch dessen männl. Partner würden das Vergehen auf sich nehmen und sind mit mir verwandt.
Wie sollte man nun reagieren???

Danke für Eure Antworten.

By Ulrike (217.230.122.119) on Montag, den 18. März, 2002 - 11:01:

Hallo!!Mein Sohn hat eine Anzeige wegen Nötigung bekommen,die er aber nicht gemacht hat.Wenn er es nicht beweisen kann(hat noch Probezeit)was würde auf ihm zukommen.Wenn ihr einen rat habt wäre es sehr schön.Danke

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 18. März, 2002 - 11:15:

Das hängt doch stark von den Umständen ab. Was wird ihm denn vorgeworfen? Was ist bis jetzt an Schriftverkehr bzw. Terminen gelaufen?

By Ulrike (80.133.46.135) on Montag, den 18. März, 2002 - 18:37:

Schriftverkehr und Termine noch keine, nur Vorladung zur Anhörung. Er soll mit seinem PKW eine andere Fahrerin ausgebremst und zum Stillsatnd gebracht haben. Mein Sohn war mit Freunden, 3 Fahrzeuge gesamt, nachts unterwegs. Der Vorausfahrende hat die PKW-Fahrerin recht durch eine Busspur (getrennt von der Fahrspur durch einen Grünstreifen überholt. Das hat die Anzeigende dermaßen gestört, dass Sie meinen Sohn als dieser sie später überholen wollte, zwar über einer durchgezogenen Linie, nach links abgedrängt, ausgebremst und ihm den Stinkefinger gezeigt hat. Nachdem mein Sohn es später gelungen war dieses Fahrzeug zu überholen, hat er sich vor ihrem Fahrzeug gesetzt und sie nach ca 500 mtr langsam zum Stillstand gebracht. Als die Fahrerin dann ausgestiegen ist, hat er seine Fahrt fortgesetzt.

By carter (217.227.152.103) on Montag, den 18. März, 2002 - 23:56:

hmm...das ist ja eine geschichte
da sind wohl 2 sturkoepfe aufeinandere geprallt.

By farendil (217.85.226.107) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 00:53:

@ulrike: auf wen ist da fahrzeug zugelassen, mit dem es passiert ist?
wenn es nicht seins ist, wie sind sie dann auf ihn gekommen?

besteht eine rechtsschutz?

hat die fahrerin des anderen pkw ihn deutlich erkennen können (wiedererkennung möglich??)

By ulrike (80.133.54.216) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 08:14:

Das Fahrzeug ist auf meinen Mann angemeldet...aber sie hat meinen Sohn erkannt,war eine Mutter von einen Jungen aus der selben Schule..Mein Sohn war aber nicht alleine im Auto..auch ein Auto hinter der Frau hat gesehen das sie ihn abgedrängelt hat,würde es auch bezeugen..Rechtschutz ja...

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 09:28:

@ulrike
Am Anfang schriebst du: "Mein Sohn hat eine Anzeige wegen Nötigung bekommen,die er aber nicht gemacht hat."
Jetzt lese ich: "...hat er sich vor ihrem Fahrzeug gesetzt und sie nach ca 500 mtr langsam zum Stillstand gebracht."
Nur weil abweichende Aussagen zur Intensität dieser Bremsung bestehen, ist die Nötigung nicht abzustreiten. Die vorangegangene Nötigung durch die Gegnerin ist ein anderes Thema.
Ich finde, beide haben sich wie die Kinder benommen, aber ich kann nicht erkennen, wer hier nun besser als der andere sein soll... Die beiden sollten sich auf einen Kaffee treffen (ihr kennt euch doch entfernt über die Schule) und diese alberne Episode begraben!

By HarryB (203.198.106.79) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 10:00:

Die beiden sollten sich auf einen Kaffee treffen (ihr kennt euch doch entfernt über die Schule) und diese alberne Episode begraben!

Ob das jetzt noch so einfach ist, wo doch offensichtlich schon die Muehlen der Justiz mahlen? Ich haette da einen Vorschlag, der dem von quincy nahe kommt und vielleicht der Sache Abhilfe verschaffen koennte:
Sohnemann geht zur ausgebremsten Frau - vielleicht mit einem Blumenstrauss - entschuldigt sich und bringt das ganze Geschehen ins Gespraech ein. Ausgebremste Frau wird eventuell einsichtig, und beide lachen dann vielleicht ueber das Ganze. Dann geht Frau zur Polizei, macht entkraeftigende Aussage, Sohnemann muss nur noch abwarten, was passiert. Kommt es zum Gerichtstermin, dann macht Frau vor dem Richter vielleicht noch mal die entkraeftigende Aussage und gibt eventuell eigenen Fehler zu. Richter muesste, nach menschlichem Ermessen, das ganze Ding dann einstellen.

Btw., es ist erstaunlich, wie man doch einem "Oberlehrer" im Strassenverkehr zur Seite springt, wenn Mami mal hoeflich anfragt.... Sonst wurde solches Verhalten - das Ausbremsen - doch immer als Gipfel der Straftat im Strassenverkehr angesehen....

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 10:22:

"wo doch offensichtlich schon die Muehlen der Justiz mahlen" - kann man eine Anzeige nicht zurückziehen?

Ja, ich habe mich auch schon gefragt, warum Burschi zwar manns genug zum Nötigen, aber nicht zum Posten ist...

By HarryB (203.198.106.79) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 10:32:

kann man eine Anzeige nicht zurückziehen?

Weiss ich nicht so genau, glaube aber in diesem Forum gelernt zu haben, dass ein solches Delikt dann ganz automatisch weiter verfolgt wird....

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 10:39:

Du, farendil, du weißt doch so was immer, wie ist denn das? *dummguckundmitdenAugenklimper*

By farendil (217.235.46.52) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 11:07:

@quincy: also das ist nicht pauschal zu beantworten.
zum einen kann man die iegne aussgae nicht um 180 grad drehen, ohne daß man sich selber in gefahr begibt (falsche beschuldigung unschuldiger), aber man kann den strafantrag zurückziehen.

wird der strafantrag zurückgezogen, so ist es im jetzigen stadium noch kostenfrei, passiert es später (z.b. vor gericht) so kann es sein, daß man verfahrenskosten zu tragen hat.


das zurückziehen des strafantrages muß aber noch nicht ausreichend sein.
der strafantrag sagt lediglich aus, daß man will, daß die sache verfolgt wird. trotzdem kann der staatsanwalt die verflogung ablehenen (geringfügigkeit, keine aussicht auf erfolg) andererseits kann der sta die sache auch weiter verfolgen, wenn kein strafantrag vorliegt. dann ist das sog. "öffentliche interesse" maßgeblich.

dieses wird aber regelmäßig bei GERINGEN Taten ohne sach- und personenschaden verneint.
ob dies der fall ist könnte man nur anhand der aussage der anzeigenerstatterin einschätzen, auch wenn ich dieses für wahrscheinlich halte.

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 11:45:

Voila!

By farendil (217.235.46.52) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 16:57:

@quincy: was soll das heißen??

By quincy (141.30.32.91) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 17:09:

Das soll in etwa heißen, dass wir nun eine geeignete Strategie beisammen haben:
Verhandlungsversuch mit Blumen, Kaffee, oder beidem und dem Ziel ein Zurückziehen des Strafantrags zu erreichen. Wenn's klappt, dann gibt's eine gute Chance, dass sich alles in Wohlgefallen auflöst. Wenn nicht, hat man's zumindest probiert.

By farendil (217.235.46.52) on Dienstag, den 19. März, 2002 - 23:59:

qquincy: mit der guten chance stimme ich dir zumindest insoweit zu, daß ich die sehe, WENN eine umstimmung der anzeigenerstatterin gelingt.


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