Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Andi Meier (217.83.157.229) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 10:39: |
Hallo, jetzt hat es mich auch erwischt.
Habe gerade Anhörungsbogen bekommen. Mir wird vorgeworfen als Führer und Halter folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.
Ungenügender Sicherheitsabstand, Geschwindigkeit 91 km/h.
Erforderlicher Abstand: 45,5 m
Gefaehrdender Abstand: 22,7 m
Festgestellter Abstand: 0,84 s = 21,2 m
Beweismittel: Foto/video
Frontfoto
Wird hier noch zu meinen Gunsten der Abstand aus Toleranz verringert? Was kann ich noch tun? Der Sachverhalt wird mir ja als Fahrer vorgeworfen, so kann ich doch nicht auf Verjährung spekulieren.
Viele Grüße
Andi
By tobo (195.238.142.98) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 09:32: |
Hi,
gemessen wird der Abstand zwischen der Hinterachse des vorrausfahrenden und der VA Deines Fzg. die nicht berücksichtigten Überhänge beider Fzg. gelten als Toleranz.
Was Du da hast ist eigentlich peanuts >4/10 bei weniger als 130, da kommst Du, glaub ich, nicht mal in die "Punkteränge". Lohnt sich wohl nicht da was zu unternehmen. Da die Quote bei der Messung sehr hoch ist, nehmen die nur die eindeutigen Fälle.
Mach Dir nichts draus !
Torsten
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