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< 4/10 auf BAB - watt'n nu?

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: < 4/10 auf BAB - watt'n nu?
By Alex (80.135.229.170) on Donnerstag, den 23. Mai, 2002 - 23:12:

Hallo@all im Forum,
lese hier immer aus Interesse mit und brauche jetzt selbst eure Hilfe. Da in allen Fällen, die ich hier gelesen habe, irgendwas anders ist (Halter, Anschreibensbezeichnung, Foto dabei oder nicht etc.) glaube ich, kein Doppelposting zu machen...

Autobahn, Feiertag, wenig Verkehr, gutes Wetter, übersichtliche gerade Strecke, ich als letzter einer einigermaßen schnellen Kolonne auf der linken von drei Spuren, wobei wir kilometerlang so fuhren, ohne dass irgendwer an irgendwem vorbei gewollt hätte. Es lief eben einfach und störte keinen, außer den Ordnungshütern.

Abstandsmessung an Brücke, kein Blitzgerät unter Brücke, sondern Videokamera. Duckte mich aus Reflex, zufälligerweise an dem Tag nicht nur Sonnenbrille sondern Käppi aufm Kopp. Vielleicht halfs, vielleicht nicht? Ist unklar weil: (normales Post-) Schreiben (Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit) OHNE Foto an Vater, der Halter ist und woanders wohnt als ich. Auch keine Erwähnung der konkret bevorstehenden Strafe (so wie ich das sehe 75 Euro, 3 Punkte???).

Bei 157 km/h weniger als 4/10 des halben Tachowerts.

Film Nr. abcd, abcd-Videoaufzeichnung/Messverfahren
keine Abstandsverringerung durch Abbremsen des Vorausfahrenden oder Einscheren eines anderen KFZ

Beweismittel sind Foto/Video, Frontfoto und der unvermeidliche POK.

Jetzt weiß ich nicht recht was ich tun soll und was die Behörde daraufhin unternehmen wird.

Ist es ohne drohendes Fahrverbot verschossenes Pulver, hier taktisch vorzugehen?
Oder soll Daddy das Schreiben vielleicht einfach doch wegwerfen? Was passiert dann? Die drohen ja mit Bußgeld.

Soll mein Vater Angaben zur Sache machen?

"Waren Sie verantwortlicher Fahrzeugführer?
Wird der Verkehrsverstoß zugegeben?
Wenn nicht, aus welchen Gründen?"

Ich wäre dankbar, wenn Ihr bei dem/den Verhaltens-Vorschlägen kurz schreibt, was jeweils meinen Eltern bevorstehen könnte, denn die sind etwas panisch bei sowas...
Und ich bin sowieso dankbar, dass es dieses Forum gibt...:)!!
Thx + viele Grüße
Alex

By Tigershark99 (80.136.171.249) on Freitag, den 24. Mai, 2002 - 10:21:

Den Anhörungsbogen ignorieren. Zu einem Anwalt gehen der sich mit so etwas auskennt, damit der Akteneinsicht nehmen kann. Die (Polizei) kommen dann eventuell mit einem Photo zuhause vorbei und wollen die Personen befragen. Du als Fahrer darfst auf keinen Fall anwesend sein (nicht damit sie dich womöglich als die Person auf dem Photo wiedererkennen). Einfach wieder wegschicken und nichts dazu aussagen. Kein Wort!! und schon gleich gar nicht wer an dem Tag gefahren ist. Wenn der Videofilm oder das Photo schlecht ist (Kappe, Ducken, Sonnenbrille) und sie dann über die Passbehörde den Fahrer nicht identifizieren können droht dem Halter schlimmstenfalls ein Fahrtenbuch. Falls sie dich über das Passbild identifizieren und dir ein Bußgeld anhängen: Dein Anwalt bekommt ja auch den Film zur Einsicht und kann dann genau sagen ob es sich lohnt Einspruch gegen ein eventuelles Bußgeld einzulegen oder nicht.

Gruß

By farendil (217.225.241.185) on Montag, den 27. Mai, 2002 - 11:02:

@tiger: schon mal drüber nachgedacht, was das kostet, wenn keine rechtsschutz besteht??

@alex: bist du an der halteradresse zu identifizieren?
sprich: wenn beamte dort (wohnung, nachbarn) nachfragen mit einem (angenommen das gibt es) recht guten bild von dir - bekommen sie deinen namen/adresse heraus??

By Tigershark99 (217.82.147.217) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 16:54:

@farendil: Sorry, hab ich vergessen zu schreiben. Kommt nicht wieder vor. Allerdings geh ich auch mal davon aus, dass man das vorher bespricht.

By alex (80.135.228.238) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 22:01:

hallo farendil!
mit einem guten Foto könnten einige wenige Nachbarn mich identifizieren. Meine Adresse (Straße) könnten sie nicht angeben, evtl. die Stadt 400 km entfernt. Aber wenn's erst soweit wäre, ist der Rest ja ein Kinderspiel für die Meisterrechercheure...
Alex

By Alex (80.135.231.104) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 01:01:

Jetzt ermitteln sie nach 2 Monaten und 1 Woche leider erstmals namentlich gegen mich. Wahrscheinlich das Einwohnermeldeamt, einziger Sohn eben...
Schreiben als normaler Brief, Anhörung des Betroffenen wegen Verkehrsordnungswidrigkeit.
Beweismittel Foto/Video; Frontfoto. Aber WIEDER nicht mitgeschickt, wo ich doch so große Hoffnungen ins Foto setze.
Soll ich jetzt
a) Anwalt
b) gar nicht antworten
c) die Angaben zur Person innerhalb einer Woche?
d) c) + Foto verlangen???

Danke für eure Antwort!!

By farendil (217.235.45.133) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 11:07:

@alex: hmm, die sind fit und wollen einen täter.

wenn du darauf baust, daß du nciht zu erkennen bist, dann mach d.
nur sind hiermit alle möglichkeiten verspielt, einen anderen anzugeben.

By Ghostrider (80.128.87.198) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 18:04:

@ Alex: das Spiel ist für dich leider gelaufen.

By Alex (193.22.32.200) on Montag, den 4. November, 2002 - 18:15:

Habe damals also die Angaben gemacht, außerdem Film und Foto verlangt. Per Fax. Bis heute nichts mehr gehört von ihnen. Tut sich da noch was oder plätschert das ewig vor sich hin?

By rennfahrer (80.140.32.151) on Montag, den 4. November, 2002 - 18:40:

scheint wohl verjährt zu sein, Glückwunsch....

By Fahrer (80.128.226.243) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 14:25:

verjährt , Leute Ihr seid wirklich sehr optimistisch.Die Verjährung kann schon wieder durch einen erneuten "Verwaltungsakt" unterbrochen worden sein.
(Weitergabe der Akte an Staatsanwaltschaft o.ä.)

By dagegen (134.147.103.17) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 15:11:

Also wenn ich das richtig gelesen habe, ist noch kein Bußgeldbescheid erlassen worden. Da erfolgt keine Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. Das kommt frühestens bei einem Einspruch gegen den BuGeBe.

Posting vom 19.Juli: "Jetzt ermitteln sie nach 2 Monaten und 1 Woche leider erstmals namentlich gegen mich. Wahrscheinlich das Einwohnermeldeamt, einziger Sohn eben..."

Und da jetzt nach 3,5 Monaten immer noch kein BuGeBe erlassen wurde, halte ich Verjährung für sehr wahrscheinlich!

By Fahrer (80.128.224.66) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 15:43:

Das Posting vom 19.07.02 habe ich übersehen.
Verjährung also auf jeden Fall unterbrochen
am 19.07.2002.

Frist läuft neu bis 19.10.2002 + 14 Tage postlauf.
So gesehen hast Du recht, eine gute Nachricht mehr.Das ganze ist regelmässig verjährt wenn innerhalb von 3 Monaten nach dem 1.AB kein BuGeBe
erlassen wurde.
Also freuen !

By Alex (193.22.32.200) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 18:30:

Ich verstehe gar nicht, warum die mir nichtmal mitteilen, dass sie nicht mehr gegen mich ermitteln. Bekommt man keine Post mehr, in der sie ihre Niederlage eingestehen?

By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 09:41:

@alex: Normalerweise bekommst du die Einstellung des Verfahrens vom StA.
Wenn dein Vorgang natürlich in irgendwelchen Aktenbergen verloren ging, dann bekommst du natürlich nichts.

Ist aber auch egal, da die Sache für dich eh verjährt ist.

Grobi


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