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Verjährungsfrist

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Verjährungsfrist
By Thomas (194.180.205.17) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 14:06:

also, ich habe folgendes problem:

ich wurde am 12.06.2001 auf der A2 wegen unzureichender Ábstandshaltung von einer autobahnbrücke aus gemessen!
das fahrzeug mit dem ich unterwegs war, ist auf meine Mutter zugelassen.nach 6 wochen bekam meine mutter dann den anhörungbogen, in dem stand geschrieben, dass nach dem täter noch ermittelt wird!ja, dann ist monatelang nichts passiert.
heute, am 17.10.2001 bekam ich, der täter, einen anhörungsbogen!
jetzt ist die frage....es sind ja seit der tat her mehr als 4 monate vergangen!ist die frist von 3 monaten innerhalb dieser zeit unterbrochen worden? wurde ab da, wo meine mutter den anhörungsbogen bekam eine neue frist in gang gesetzt?
in dem schreiben vom 17.10.2001 steht geschrieben "die anhörung unterbricht die verjährungsfrist". ist dieser wortlaut ein satz, der standadmäßig von den behörden eingefügt wird oder ist die frist wirklich unterbrochen?
eingehaltener Abstand betrug 4/10 des tachowertes...bei 155 Km/h wurden 28m Abstand gemessen. Strafe: 150,- DM, 3 Punkte!für die klärung meines problems wäre ich sehr dankbar!mit freundlichen grüßen, thomas

By dagegen (134.147.103.17) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 14:29:

Die Verjährungsfrist läuft ja für den wahren Täter. Ein Anhörungsbogen an deine Mutter unterbricht also nicht die Verjährung gegen dich. Ich hoffe, deine Mutter hat damals nicht geantwortet.
Dann ist die Tat für dich verjährt.

Es reicht auch, wenn innerhalb der Frist eine Anhörungsverfügung geschrieben wurde, aber die Frist lief am 12.09. ab, also hätten die 5 Wochen gebraucht, um dir eine Anhörung zu schicken, das ist eindeutig zuviel.

By farendil (217.0.227.84) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 15:10:

@dagegen: genau!
wenn die mutter von thomas geantwortet hat, so ist das irrelevant, solange sie ihren sohn darauf nicht angegeben hat.

@thomas: der satz ist nicht standard. zumindest nicht in sachsen.

By thomas (194.180.205.17) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 15:23:

meine mutter hat im ersten bogen (der an sie ging) nichts angegeben!

Aber ich habe ja heute (17.10.2001) einen an mich selber gerichteten Anhörungsbogen von den behörden bekommen! Was hat den das zitat auf dem bogen zu sagen? es lautet: "die anhörung unterbricht die verjährungsfrist".

@dagegen: so wie du sagst, ist die Tat verjährt....also hat dieser oben genannte Satz, welchen die Behörden dem Anhörungsbogen aufgesetzt haben, keine bedeutung?
was heißt "Anhörungsverfügung"? die aussage in deinem letzten Absatz versteh ich nicht ganz...habe noch nie davon gehört, dass 5 Wochen um mir eine anhörung zu schicken zu lange sei!
ich ´denke das habe ich falsch verstanden!
wäre verdammt nett, wenn mir jemand (oder du) das erläutern könnte(st).
sorry, wenn ich alles mehrmals erfrage, aber ich möchte nur auf nummer sicher gehen.

@all: wie muss ich jetzt, wenn das mit der Tatverjährung 100%ig ist, mit der ganzen situation umgehen?was muss ich jetzt für schritte einleiten?beachten, etc....

Danke für rege beteiligung und schnelles antworten!thomas

By thomas (194.180.205.17) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 15:24:

Ich komme aus NRW
thomas

By dagegen (134.147.103.17) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 16:01:

Anhörungsverfügung meint, dass jemand beschliesst, dass dir ein Anhörungsbogen geschickt werden soll. Dieser Zettel kommt mit Datum in die Akte und wirkt verjährungsunterbrechend. Das ist sehr gemein, weil man das ja nicht prüfen kann.
Deswegen sind 5 Wochen sehr lange, um den Bogen dann tatsächlich zu schreiben.

Die blöffen nur, und berufe dich auf Verjährung!
Du musst gar nichts machen. Wenn trotzdem noch ein Bußgeldbescheid kommt, Widerspruch einlegen. Spätestens der Richter wird dann richtig rechnen können (Datum+ 3 Monate).

By thmoas (194.180.205.17) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 16:03:

ich danke allen, die sich meiner probleme angenommen haben !!! sehr schön, das es immer wieder menschen gibt, die ihr wissen preisgeben und mit anderen teilen!
mit freundlichen grüßen thomas!

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 17. Oktober, 2001 - 16:59:

Hach schööön gelaufen der thread,keiner hat Moralinsäure ausgekippt, das hebt so richtig die Laune zum Feierabend. Habe auch noch das Feeling in Erinnerung, wenn man nicht weiss wie der Hase läuft und man wegen einer Unaufmerksamkeit mit dem A...h auf dem Schleifstein hockt.


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