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Einspruch - wie am besten?

Radarfalle.de Forum: Abstandsverstoß: Einspruch - wie am besten?
By Andy (217.80.0.143) on Freitag, den 27. April, 2001 - 13:16:

Hallo,

jetzt ist es soweit: Ich habe einen Bescheid
bekommen, wegen eines Abstandverstoßes
meinen Führerschein innerhalb der nächsten
4 Monate für 4 Wochen zu parken.

Vorgeschichte: Am 01. Februar fuhr ich auf der
Bahn (linke Spur) gemütlich mit 140 (keine
Geschwindigkeitsbeschränkung) bei leichtem
Schneefall. Die Straße war aber gestreut und
gut befahrbar.
Ein Wagen, der auf der rechten Spur mit ca.
110 fuhr setzte plötzlich zum Überholen an
und ich musste bremsen (Natürlich habe ich
mich geärgert, warum "der Penner" nicht in
den Rückspiegel gucken kann). Obwohl
dieser Wagen nach dem Überholen reichlich
Gelegenheit hatte, wieder auf die rechte Spur
zurückzufahren, blieb er mit besagten 110
km/h vor mir und irgendwann wollte ich
wissen, ob es denn einen besonderen Grund
dafür gibt, warum er die linke Spur blockiert,
d.h. ich fuhr etwas dichter auf und leicht nach
rechts, um an dem Wagen vorbeischauen zu
können.
In diesem Moment leuchtete dann der
Schriftzug auf: "POLIZEI - BITTE FOLGEN".
Aha. Jetzt war klar, worauf er gewartet hat.

Jetzt gibt es also ein Video, auf dem deutlich
zu erkennen ist, dass ich bei einer
Geschwindigkeit von 104 km/h einen Abstand
von 8m hatte...

Direkt vor Ort habe ich dann dem einen
Polizisten (der andere ist im Fahrzeug sitzen
geblieben) meinen Unmut über diese
"Methodik" geäußert, woraufhin er sich
persönlich provoziert fühlte und mir
Uneinsichtigkeit vorwarf und überhaupt, dass
es bei dieser Witterung verantwortungslos sei
bla, bla, bla...

Einen Anhörungsbogen habe ich nicht
bekommen, sondern einen Bußgeldbescheid
mit der Aufforderung, den Führerschein
spätestens nach Ablauf von 4 Monaten nach
Eintritt der Rechtskraft abzugeben.

Die Frechheit ist allerdings, dass das
Bußgeld erhöht wurde. Begründung:
"Sie handelten bei Schneeglätte vorsätzlich."

Kommt mir vor, als hätte der Polizist, der sich
beleidigt fühlte, sich noch was aus den
Fingern gesogen...

So, nun folgendes: Ich habe allerdings wenig
Lust, meinen Führerschein während der
Sommermonate abzugeben und möchte den
besagten "Eintritt der Rechtskraft"
hinauszögern.

Wie mache ich es am besten?
Einspruch einlegen und später zurückziehen?
Mit welcher Begründung?
Können dadurch irgendwelche zusätzlichen
Kosten für mich entstehen?
Sollte ich die Einspruchsfrist von 14 Tagen
auch schon nutzen, d.h. erst kurz vor Ablauf
den Einspruch einlegen (wieder 2 Wochen
gewonnen...)

Es würde mir sehr viel besser passen, wenn
ich den Lappen erst im Oktober oder besser
noch November abgeben muss...

By farendil (217.0.226.231) on Freitag, den 27. April, 2001 - 14:09:

versuch doch erst mal den vorsatz rauszukriegen...

also erst mal einspruch einlegen.

dann schreiben, daß allein von der tatsache, daß schnee lag, nicht auf vorsatz geschlossen werden könne.

etc.

irgendwann wird die sache ans gericht abgegeben.

den termin kannst du noch verzögern, in dem du zum gerichtstrermin absolut keine zeit hast, und um verschiebung bittest...

irgendwann ziehst du deinen einspruch dann zurück und gibst den fs ab...

By Alberto (62.224.97.248) on Freitag, den 27. April, 2001 - 16:37:

Moment mal, das schreit ja richtig nach Gegenwehr!
Habe ich Dich richtig verstanden.... du bist links mit 140 gefahren und der Videowagen zog dir mit 110 nach links vor die Nase? Obwohl keine Beschränkung war?
Dann ahebn sie dich so lange blockiert, bis du endlich dicht aufgefahren bist, um sie irgendwie zu Fahrspurwechsel zu bewegen?
Das müßte ja - auch auf einem rückwärts gerichteten Video zu sehen sein, daß weit und breit rechts kein Auto war, weshalb die Polizisten eigentlich die klassische "Linksblockierer-Tour" angewendet haben.
Vermutliche Begründung: bei diesem Wetter waren kaum sonstige "Opfer" zu finden.
Da würde ich (hoffentlich hast Du Rechtsschutz) wirklich kämpfen.
So geht es nämlich nicht.
Man darf sogar, um dem Vordermann die "Überholabsicht" anzuzeigen, kurz mal dicht auffahren. Da sehe ich sehr gute Chancen, wenn du nicht schon ähnliche Delikte in Flensburg hast.

Merke: Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Dieser Satz gilt fast immer!

By traffic (195.252.205.61) on Freitag, den 27. April, 2001 - 18:01:

@Alberto: Ich denke genauso. Eigentlich hätte man hier die Beamten selbst anzeigen sollen. Aber im geschilderten Fall dürfte sich der Aufwand nur mit Rechtschutzversicherung und/oder mit neutralen Zeugen lohnen, ansonsten wird man vor Gericht ziemlich im Regen stehen.

By Andy (217.80.0.158) on Freitag, den 27. April, 2001 - 20:56:

Tja, leider habe ich keinen Rechtsschutz...

By m3 (217.2.192.102) on Samstag, den 28. April, 2001 - 01:04:

@Andy: Rechtsanwaltkosten mit Amtsgericht und nachfolgender Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht komplett ca. 1,5-2 TDM. Wie von vorherigen Postings erwähnt, würde ich hier kämpfen, sprich diesen Fall an kompetenten Rechtsanwalt übergeben, allein schon nur um die vier Wochen Urlaub genau zu timen...


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