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@ alberto, rechtsanwalt in leipzig angeklagt

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: @ alberto, rechtsanwalt in leipzig angeklagt
By annie (217.80.148.38) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 14:05:

in der letzten woche stand in der "leipziger volkszeitung" ein gerichtsbericht. es ging um einen rechsanwalt, der belangt werden sollte, weil er angeblich wissentlich falsche aussagen weiterleitete und damit die behörden irregeführt hat.
ein angestellter hätte wohl ein verkehrsdelikt seines chefs auf seine kappe genommen und später widerrufen. kommt mir doch irgendwie bekannt vor.
ich halte euch über den ausgang des verfahrens auf dem laufenden.

By alpak (217.233.237.17) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 15:11:

Bin mir ziemlich sicher, dass das etwas "rechtsanwaltsspezifisches" ist (so darf ein RA seinem mandanten z.b. auch nicht raten, bis zur Verjährung ins Ausland zu flüchten).

Der normale Bürger, der die alberto-Tricks anwendet, hat dergleichen nicht zu befürchten. Ausserdem: Vorsatz notwendig - und der irreführende Name wird schließlich nur aus Versehen eingetragen. Juristisch: nichtmal dolus eventualis.

By Fahrer (62.134.81.121) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 15:36:

das halte ich für eine Ente.

Stell doch mal den Bericht rein, damit wir wissen worum es geht.

By Alberto (62.158.212.43) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 16:44:

Ich kann dazu auch nur sagen, daß der Richter mich anfangs auch gefragt hat, warum ich denn auf dem Ab alles zugegeben hätte....
Ich antwortete... ich habe mich geirrt, tut mir leid... das wars dann..

Der "Irrtum" ist natürlich wichtig - denn, wäre es Vorsatz, dann könnten die schon was draus machen... aber, wie alpak auch schrieb.... das ist für den Normalbürger viel leichter, als für einen Anwalt.. deshalb darf ein Anwalt nicht zu unserem verjährungstrick raten - das verstößt gegen das "Standesrecht"

By Landy (217.81.152.139) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 19:31:

@ alpak

Richtig, ein Bekannter von mir ist Anwalt und eine Mandantin von ihm (ebenfalls eine Bekannte) wurde geschieden.
Sie HÄTTE vor der Scheidung noch möglichst viel Geld von gemeinsamen Konto verschleudern sollen, er darf das aber nicht konkret sagen. Er meinte nur: "gehen sie mal wieder kräftig einkaufen, um sich zu erholen", sie hats aber leider nicht so ganz verstanden... Das nenn ich dann dumm gelaufen, aber hätte er es ihr gesagt, ginge es ihm wohl wie dem Anwalt aus Leipzig (vorausgesetzt, es kommt irgendwie raus).

By alpak (217.233.225.188) on Freitag, den 6. Dezember, 2002 - 10:59:

Das ist ein gutes Beispiel. Bei Steuerstrafsachen wird's nicht anders sein: Die Anwälte von Becker & Co. (für deren Steuer"tricks" ich im übrigen volles Verständnis habe) stehen sicher auch immer auf des Messers Schneide - wenn sie sagen, was das klügste wäre, kommen sie leicht in den Bereich der Strafvereitelung.
Und verdienen weniger Geld.


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