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Erwischt als Radfahrer mit 0,44 und Joint

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Erwischt als Radfahrer mit 0,44 und Joint
By Egge (213.7.214.164) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 17:06:

Tag Leute
Wahrscheinlich habe ich mittelschweren Mist verzapft und brauch mal ein paar Info`s was da auf mich zukommen könnte. Keine Belehrungen bitte, daß ich blöd war weiß ich selbst!
folgendes: ich bin mitten in der Nacht mit meinem Rad von einer Fete gekommen und hatte dort 3 oder 4 Bier, eine Tüte und habe auch eine Pille eingeworfen. Auf der Straße standen dann die Grünen und habe mir ihre Kelle gezeigt. Bin abgebogen und habe eine Abkürzung genommen, nach ein paar Straßen haben die mich dann aber doch erwischt. Zuerst kamen ein paar Sprüche über meine Bike ( kein Licht, keine Reflektoren, keine Klingel ) und meine Klamotten ( trage nunmal meist schwarz ) dann haben sie meinen Ausweis kassiert und ich mußte pusten. 0,44 Milligramm. Dann haben die mich mit aufs Revier genommen und mit mir einen Drogentest gemacht. Hatte dämlicherweise gesagt, daß ich einen durchgezogen habe. Der Test hat sich wohl ein bisschen gefärbt. Dann rückte ein Doktor an ,hat Blut genommen und ein paar Tests ( drehen, mit zeigefinger auf Nase zeigen etc. ) gemacht. Anschließend habe ich ( freiwillig ) noch eine Urinprobe abgegeben und durfte gehen.

Was blüht mir bei der Sache? Kann ich meinen lappen verlieren, was ist mit einem Eintrag in das Führungszeugnis? Hatte bsiher nichts dergleichen und möchte, daß das auch so bleibt.

Tschau
Egge

By Polizist (217.3.253.24) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 18:08:

Deinen Lappen kannst du, bzw. wirst du ziemlich sicher verlieren.
Den wird dir nämlich die FE-Behörde wegnehmen, wegen charakterlicher Mängel. Das geht auch bei Radfahrern.
Du wirst dann in unregelmäßigen Abständen zum Screening erscheinen dürfen und nachweisen müssen, dass du keine Drogen mehr nimmst.

Die Polizei ist zur Meldung an die FE-Behörde verpflichtet. Steht im § 2(12) StVG (oder FEV?)

Was bei dem Strafverfahren wegen Verstoß gegen das BtmG rauskommt, wird ein Staatsanwalt entscheiden.

By Ghostrider (80.128.86.180) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 19:41:

Geringe Mengen der "weichen" Drogen sind straffrei. Dieses Verfahren wird eingestellt werden.

0,44 o/oo sind auch nicht die Welt.

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Leute zu plappern anfangen, nur weil sie eine Uniform sehen.

Wenn du vorher keine Einträge hast wegen Alkohol / Drogen, kannst du - mit Glück - mit einem blauen Auge davonkommen.

Pauschal "charakterliche Mängel" zu unterstellen, halte ich für übertrieben.

By Driver (217.5.5.10) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 20:18:

@ghostrider

egge schrieb etwas von 0,44 MILLIGRAMM nicht Promille. Er hat also in einen gerichtsverwertbaren Alkomat geblasen. Das ergibt dann immerhin ca. 0,88 Promille. Diese Alkoholmenge in Verbindung mit THC ergibt einen wunderschönen Anlaß für die Führerscheinstelle eine MPU zu fordern.

Übrigens, Alkohol im Verkehr ist sch*****, THC im Verkehr ist sch*****, aber beides zusammen ist obersch***** und unverantwortlich.

By Ghostrider (80.128.86.180) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 20:23:

@ Driver: uuups. Stimmt. Kleiner Unterschied. Danke für den Hinweis.

By Egge (213.6.253.6) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 20:45:

Danke erstmal für die Info`s. Bisher bin ich weder mit Drogen noch mit Alkohol dabei gewesen, sogar mein Flensburgkonto zeigt Null. Ich nehme an mit MPU ist der "Idiotentest" gemeint. Wie lange kann sich das mit dem Screening hinziehen? Einstecken hatte ich bei den Grünen nichts mehr und der eigentliche Konsum selbst ist doch straffrei, oder?

Tschau
Egge

By Mr. Sansiro (217.82.61.124) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 21:36:

Naja, jetzt ist es schon zu spät, aber warum um Himmels Willen sagst Du denen, Du hast geraucht??
Lies Dich mal hier etwas schlauer.
Dann UNBEDINGT einen Anwalt hinzuziehen, und zwar einen, der auf dem Gebiet ausreichend Erfahrung aufweist. denn sonst wirst Du von hinten bis vorn verarscht.

Laut 24a StVG handelt ordnungswidrig nur, wer unter Drogen am Steuer sitzt.
Leider sieht das in der Praxis anders aus, und es wird, wie oben richtig erwähnt, leider meist an die Führerscheinstelle weitergegeben. Zu Unrecht.

Es gibt ein neueres Urteil, wonach der ledigliche Besitz/Konsum nicht zu einem Entzug, bzw. zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit ausreicht.
AZ habe ich leider nicht zur Hand.
Ich kann zudem nicht sagen, inwieweit das Fahrrad (dadurch warst Du Verkehrsteilnehmer) die Sachlage beeinflußt.

Du benötigst hierfür einen wirklichen Spezialisten, falls Du keinen kennst, kannst Du bspw. unter Anwaltssuche einen Spezialisten für Betäubungsmittelstrafrecht in Deiner Gegend suchen.
Dies würde ich Dir auch ohne Rechtsschutz empfehlen, denn MPU wird teuer, sehr teuer, und ohne Anwalt sehe ich da sehr schwarz für Dich.

Auf jeden Fall viel Glück und laß Dir nichts gefallen, Polizei und Ordnungsamt versuchen gerade bei Btmg-Fällen wie so oft vieles, daß sie eigentlich nicht dürfen, es liegt an Dir Dich dagegen zu wehren.

By Mr. Sansiro (217.82.61.124) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 21:45:

-ß +s

By blauer bmw (216.54.8.212) on Dienstag, den 26. November, 2002 - 21:57:

Kann mich Sansiro nur anschliessen.

Wenn FE-Behörde an Dich herantritt

1. Anwalt
2. einen der sich auf dem Gebiet auskennt
3. auch wenn es Dein Geld kostet

Versuche gar nicht erst, die Sache alleine zu stemmen, Du fähst die Karre nur noch tiefer in den Dreck.

By bxk (195.243.22.35) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 13:42:

probiere es mal in dem Forum

http://www.verkehrsthek.de/forum/viewforum.php?forum=2&921

die sind sehr fit in der Materie


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