Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Polizeieinsatz bezahlen?

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Polizeieinsatz bezahlen?
By Steffen (80.137.139.250) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 15:40:

Kann mir jemand Auskunft über die rechtliche Lage bei folgender Situation geben:

Während meiner Abwesenheit (2 Wochen Urlaub) geht meine Alarmanlage los, die Nachbarn rufen die Polizei, diese kommen und stellen nichts fest. Dasselbe kurze Zeit später noch einmal. Beim dritten mal ist der Fensterladen im 1.OG beim Balkon aufgesägt und die Scheibe "fachgerecht" aufgeschnitten.

Nun habe ich eine Rechnung für 2 ungerechtfertigte Polizeieinsätze erhalten (ca. 700 Euro). Nach einigen Schriftwechseln hat mir das zuständige LRA nun die Zwangsvollstreckung angedroht.

Aber imho habe weder ich den Polizeieinsatz ausgelöst, denn wenn schon dann der Täter, und zum anderen für was zahle ich denn Steuern?

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 16:09:

Dürfte bei der Polizei so sein, wie bei der Feuerwehr, die musste auch bezahlen, wenn du die rufst, auch wenn sie was zu tun haben und nicht nutzlos gekommen sind. Hab die mal nach nem Wasserrohrbruch wegen Frost gebraucht um den Keller auszupumpen. Hat mich auch einiges gekostet.
Allerdings habe ich von der Polizei keine Rechnung bekommen, wo uns neulich Nachts jemand auf unserem Hof beim Auto die Scheiben eingeschlagen hat und wir sie gerufen haben.
Scheint wohl in der Landesgebührenordnung festgelegt zu sein.
Frag die doch mal sie mögen dir bitte die Rechtsgrundlage für den Bescheid nennen.

By dagegen (134.147.103.17) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 16:19:

Also mir hat die Polizei noch nie eine Rechnung geschickt, obwohl ich sie schon öfter mal gerufen habe bzw. sie wegen mir gerufen wurde.
Wann kriegt man denn eine Rechnung? Wenn jeder Polizei-Einsatz in Rechnung gestellt würde, dann würde die Polizei den Staat ja gar nichts kosten.

By MrMurphy (80.129.206.158) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 16:22:

Die Steuern zahlst du erst mal dafür, das die Polizei überhaupt vorhanden ist. Wenn du die anforderst und der Einsatz gerechtfertigt ist, mußt du auch nichts dazuzahlen.

Bei Alarmanlagen ist die Sache auch schon gegessen, also rechtlich durch entsprechende Urteile abgesegnet. Wenn die Polizei auf Grund eines Fehlalarms rausrückt muß der Besitzer der Alarmanlage haften. Die Alarmanlage ist so einzurichten und einzustellen, das keine Fehlalarme ausgelöst werden. So was steht meist in den Gemeindesatzungen bzw. Ländergesetzen drin, da mußt du also nachschauen, wenn du was schriftliches suchst.

Aus deiner Schilderung geht leider nicht hervor, in welchem zeitlichen Zusammenhang die drei Einsätze stehen. Wenn die in einer Nacht oder zwei aufeinanderfolgenden Nächten passiert sind, kann wohl geschlossen werden, das die Einbrecher bei den beiden ersten Versuchen gestört wurden. Liegen die Alarme weiter auseinander wird es für dich schwierig zu belegen, das die ersten beiden Alarme durch die Einbrecher ausgelöst wurden, zumal du ja gar nicht vor Ort warst.

Dann würde ich auf jeden Fall Akteneinsicht, gegebenenfalls durch einen Anwalt verlangen, um zu prüfen, ob die Polizei bei den ersten beiden Einsätzen um das Haus gegangen ist und dabei auf Einbruchspuren geachtet hat.

Einen Anwalt würde ich dir bei der Höhe der Rechnung auf jeden Fall empfehlen.

By TALOON (141.30.217.10) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 16:38:

bei den ersten beiden fehlalarmen müssen sie noch nicht mal gestört worden sein---sie können doch auch ausprobiert haben, wann die polizei da ist......

da du ja nicht monatelang in den urlaub fährst, wird es schon einen zeitlichen zusammenhang geben. nebenbei wäre interessant, WANN sie immer ausgelöst wurde was bei (relativ) gleichen uhrzeiten auf ein (tat)muster schließen lassen würde....

mfg taloon

ps: kann man nicht auch versuchen, wenn das mit den einbrüchen nicht klappen sollte dem hersteller der anlage was aufs auge zu drücken?

By Theo R (62.226.93.213) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 22:51:

Also wenn Du da was bezahlen mußt,
dann sollten die Rundfunksender für die Blitzerwarnungen ebenfalls die Kosten der fruchtlosen Kontrollen bezahlen. Und die kosten bestimmt mehr, wie wenn so ein Zweierteam mal gucken kommt.

Und die Abschöpfer bei Fußballspielen, wo ganze Hundertschaften Randale verhindern wollen, obwohl keine entsteht.
Ließe sich beliebig fortsetzen...

Formuliere doch so:
Ihr habt keine Spuren von Einbrechern?
Dann wart ihr nicht gründlich genug und/oder die Einbrecher cleverer als ihr.

Gegen Abzocke!

By Steffen (80.137.152.245) on Mittwoch, den 30. Oktober, 2002 - 07:44:

Die Anlage hat definit korrekt funktioniert, da sie durch die Sicherheitsfirma in der Woche vor dem Urlaub überprüft wurde. Auslösen kann sie nur ein Aufbrechen einer Tür/eines Fensters oder eine Bewegung im(!) Haus. Das "mit einiger Wucht gegen die Kellertür rennen" löst die Alarmanlage z.B. aus, da die Schlösser das zwar aushalten, aber für einen Moment der Kontakt unterbrochen wird. Das ist aber durchaus so gewollt, da eine Alarmanlage ja auch einen Einbruch verhindern soll und nicht nur nachträglich feststellen, daß jetzt eingebrochen wurde.

Danke für die vielen Tips!


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page