Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Ghostrider (217.228.232.181) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 09:47: |
Hallo zusammen,
habe dieser Tage meinen geleasten BMW M 5 an den Leasinggeber zurückgegeben. Der Wagen war super gepflegt, und es gab keine Beanstandungen, bis auf die Windschutzscheibe, da war ein kleiner Steinschlag drin, ein sog. Chip, ungefähr so gross wie ein 1 Pfg. Stück. Die BMW Bank möchte nun von mir die Windschutzscheibe ersetzt bekommen, Kosten 700,-- €. Frage an die Experten hier im Forum:
1. bin ich wirklich verpflichtet, die Scheibe zu ersetzen, oder ist bei einem Hochgeschwindigkeitsfahrzeug ein Steinschlag nach 3 Jahren in der Scheibe nicht ganz normale Abnutzung?
2. kann ich ggf. einen Abzug neu gegen alt vornehmen?
Besten Dank für alle Antworten
Ghostrider
By Brian (62.227.205.63) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 10:14: |
Hi Ghostrider,
hast Du nicht mehr die Möglichkeit die Frontscheibe über die Teilkasko (Glasbruchschaden) ersetzen bzw. wenn der Schaden nicht im Sichtbereich des Fahrers liegt, diesen reparieren (machen verschiedene Autoglas Service stellen) zu lassen.
Ich hatte schon häufig s.g. "Reparaturschecks" für kleine Glasschäden von meiner Versicherung bekommen, weil diese sich hierdurch den kostspieligen Ersatz der kompletten Scheibe erspaaren.
Aber unabhängig davon ob Du die Kosten nun selbst trägst oder ggf. eine Versicherung, würde ich auf eine Reparatur der Frontscheibe bestehen wenn der Schaden nicht im unmittelbaren Sichtbereich des Fahrers liegt.
Ich bin der Meinung das so ein kleiner Schaden, wenn es sich denn darum handelt, keinen Austausch der Frontscheibe rechtfertigt.
Gruß, Brian
By Alberto (62.158.213.45) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 10:18: |
Auch ich bin der Ansicht, daß man solche Kleinstschäden erstens als "normale Gebrauchsspur" sehen und zweitens mittels einer Reparatur (kostenlos überTeilkasko - selbnst mit SB) beheben könnte.
Aber da sieht man es mal wieder.... sie versuchen es eben.
Dumm ist nur, daß du den Wagen schon weggegeben hast. Hättest du vorher billig reparieren lassen, wäre gar nichts passiert.
By waterman (213.7.78.68) on Mittwoch, den 2. Oktober, 2002 - 12:01: |
@ghostrider
Wenn Du bei ein Anschlußleasing machst, so würde ich Dir raten, so etwas über "Kulanz" zu regeln. Bei solchen kleineren Schäden klappt das nach meiner Erfahrung ganz gut.
Ansonsten sind die Leasingfirmen bei der Rückgabe pingelinger als ein Finanzbeamter mit Ärmelschonern.
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