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Was kostet ein Strassenschild?

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Was kostet ein Strassenschild?
By Eddie (217.80.120.193) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 16:20:

Ich habe vor einer Woche ein Strassenschild umgefahren. Es handelte sich dabei um ein Vorfahrtsstrassenschild (quadrstisches Spiegelei) mit Stiel. Ich soll nun verständlicherweise die Kosten für dei Aufstellung berappen. wieviel wird das sein?
Danke,
Eddie

By Ghostrider (80.128.88.14) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 17:02:

@ Eddie: schraub doch ein anderes ab und bring's ihnen vorbei.

By farendil (217.225.252.85) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 18:08:

@eddie: da machen die strassenmeistereien eigene preise - und zwar gepfeffert.

fragt sich, was kaputt ist: das schild, der mast oder beides?

für ein son teil würde ich grob 50 - 150 EUR schätzen zuzuüglich der arbeit für das aufstellen.

war das alte schild aber scvhon beschädigt oder anderweitig erkennbar nciht mehr so gut, dann mach ruhig einen abzug alt für neu geltend...

By Ghostrider (80.128.88.14) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 19:11:

@ Farendil: das mit dem Abzug kannst du gleich vergessen. Es gilt immer der Neupreis!

By farendil (217.235.59.245) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 19:32:

@ghostrider: und den neupreis können die vergessen, wenn das teil offensichtlich nicht mehr neu war.

es ist hier ein ganz normaler fall aus dem bürgerlichen recht.
hat der geschädigte duch die rep. eine wertverbesserung erfahren, so kann der schädiger nciht für diese belangt werden.


wenn du es ncith glaubst: probier es aus! ich bin mir sehr sicher, daß die es nciht mal darauf ankommen lassen, wenn du einen abzug bei der bezahlung machst und das denen schriftlich mitteilst.

By Ghostrider (80.128.88.14) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 20:13:

@ Farendil: meines Wissens gilt immer der Neupreis/Instandsetzungspreis, wobei die instandsetzende Behörde den Vollkostensatz zugrunde legt. Aber vielleicht irre ich mich auch. Persönlich habe ich noch kein Schild umgefahren, aber ein Bekannter von mir hat versucht, bei einem Schild zu "feilschen", weil das umgefahrene sichtlich vorbeschädigt war, da hat sich die Behörde kaputt gelacht. Das ist jetzt ca. 5 Jahre her.

By farendil (217.235.59.245) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 20:29:

@ghostrider: und hat er die behörde lachen lassen und gewartet bis diese klagt?
oder hat er klein beigegeben und gezahlt?


schau mal ein anders beispiel an:
du beschädigst aus unachtsamkeit einen computer irreperabel. der hat vor 5 jahren mal 3000,- gekostet.
was meinst du wohl, was deine private haftpflicht dem eigentümer zahlt?

oder:
dir fährt man ins auto und beschädigt ein teil wie auspuff oder reifen. voruasgesetzt diese teile waren ncith gerade nagelneu, so denkst du doch nicht, daß du den neupreis bekommst?

By Daniel (217.86.175.155) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 22:02:

@Ghostrider
farendil hat völlig recht, nur lassen unsere Beamten halt den Preussen raushängen und
schüchtern VT's ein bis die zahlen.
Ich hab mal (vor 18 Jahren) eine Laterne bei Glatteis erwischt. War nicht mal doll und sollte 12.000,- DM kosten.
Meine Versicherung hat dann 2.000,- DM gezahlt und gut war.

By Meinungsbildner (80.133.162.119) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 22:14:

@farendil: Wenn mir einer was am Auto kaputt fährt, sagen wir mal ruhig der Auspuff fällt ab, zahlt dann die Versicherung nicht einfach die Reparatur ? Beim wirtschaftlichen Vollschaden ist das ja was anderes (Zeitwert und so...), aber wie ist das beim Einzelchaden ?

By Ghostrider (80.128.88.14) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 22:41:

@ Farendil: ich erinnere mich, daß die Behörde damals auf irgendwelche Bestimmungen / Gesetze / Verordnungen / wasweißich verwiesen hat, daß der VT die vollen Wiederbeschaffungskosten tragen muß, weil ja sonst die Differenz aus Zeitwert vs. Neuwert zu Lasten des Steuerzahlers ginge, und warum soll der Steuerzahler für einen (Differenz-)schaden aufkommen, den ein bestimmter VT angerichtet hat. Vielleicht war das auch Bluff, aber irgendwie klang alles plausibel, er hat dann auch gelöhnt. Ich hätte an seiner Stelle damals auch gelöhnt. Man hat ja gleich ein furchtbar schlechtes Gewissen, wenn man öffentliches Eigentum beschädigt. Heute wahrscheinlich würde ich es darauf ankommen lassen, aber da mache ich eh nix ohne meinen Anwalt.

By farendil (217.225.241.90) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 00:45:

@meinungsbildner: wir reden hier ncith von marginalen verbesserungen (neuer lack ist besser, dicker und widerstandsfähiger als alter oder so ein pillepalle) sondern von echten verbesserungen.

wird also ein verschleißteil beschädigt, so hast du anspruch auf die volle bezahlung der arbeit. nur vom neuteil, was du ja anstatt des alten bekommst, mußt du etwas selber bezahlen, da das neue teil ja länger hält.

stell dir das einfach mal bei reifen vor. angenommen ein neureifen hat 8mm. bei 3-4mm ist eigentlich schluß (jaja, du darfst bis 1,6 mm).
hat dein reifen der beschädigt wurde nun nur noch 5mm profil, so wäre es für dich ja ein enormer vorteil, würdest du jetzt neue reifen bekommen.
ein solch gravierender vorteil muß vom schädiger nciht getragen werden.

@ghostrider:
warum soll der Steuerzahler für einen (Differenz-)schaden aufkommen, den ein bestimmter VT angerichtet hat
es ist kein schaden, es ist eine wertverbesserung!
und aufkommen muß dafür auch niemand!

stell dir vor: ein verkehrsschild hält vielelicht 5 -10 jahre (dann ist die refletionsschicht matt), muß also nach dieser zeit getauscht werden.
nun wird es nach 4 jahren zu klump gefahren und ein neues auf kosten des verursachers aufgestellt.
angenommen dieses hält 8 jahre.

nun hatte die behörde mit der einmaligen investition aufgrund des glücksfalles verkehrsunfall ein schild, das 12 jahre hielt.
ohne den unfall wäre nach 8 jahren zick gewesen.

zieht der verursacher nun z.b. 50% ab, so hat der steuerzahler einen schaden von 0,-.
anderenfalls hätte der steuerzahler auf kosten des verursachsers geld gespaart.

klaro?

Vielleicht war das auch Bluff
nicht vielleicht.
ich könnte wetten, die hätten nciht geklagt - und wenn doch: verloren.

aber irgendwie klang alles plausibel
soll ich dir mal plausibel darlegen, warum du mir geld überweisen mußt?
:-)

By farendil (217.85.231.79) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 22:26:

na dann will ich mal einen verloren gegangenen beitrag "wiederherstellen":
ghostrider hat mir zugestimmt.

und das mußte ja unbedingt für die nachwelt erhalten bleiben.

By Greatblackbird (213.7.140.1) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 18:45:

@alle

Wer bestimmt denn in so einem Fall die Höhe des Abzuges?

By farendil (217.225.241.81) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 18:51:

@gb: nun, der wird am marktwert orientiert bzw. an dem vorteil der dem geschädigten entsteht.

wird die höhe das abzuges bestritten, so muß man im zweifelsfalle einen gutachter einschalten. dieser aber wird wohl nicht bei einem einzigen schild beauftragt - da geht es notfalls vor gericht, solange man sich ncith gütlich einigt.
und dort wird wohl der richter ohne gutachter entscheiden.

By Greatblackbird (213.7.140.1) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 19:17:

Aber zahlt das Schild nicht die Haftpflichtversicherung des verursachenden Fahrzeugs?

By Goose (80.135.115.64) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 19:22:

Bei geringen Schäden ist es sinnvoller, diesen selber zu zahlen, da man sonst im Schadensfreiheitsrabatt steigt. Sollte man bei 100 Euro in jedem Fall überlegen, denn bis man die Prozente wieder erreicht hat, vergehen einige Jahre.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.49.79) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 04:19:

@gb: und auch die wrd den abzug machen - nur wagt es da das strassenbauamt meist gar nicht rumzuzicken - dort sind sie den abzug nämlich gewohnt.

@goose: ganz genau!

du büßt immer mehrere schadenfreie jahre mit einem einzigen schaden ein. eagl ob das nun 50 oder 500.000 EUR sind, die die vers. zahlen muß.

By alfa (217.229.5.248) on Sonntag, den 28. Juli, 2002 - 16:57:

Mann kann aber erst mal die Versicherung regulieren lassen und dann später denen den Betrag zurückerstatten. Dann kommt das unter dem Strich manchmal billiger. Den SFR ist man dann nicht los.

By alpak (217.233.255.164) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 11:30:

@alfa - Es geht noch angenehmer - erst lässt Du die eigene Versicherung zahlen, guter SFR weg, dann Prozessieren (eigene Rechtsschutzversicherung), selbigen gewinnen (gegnerische Rechtsschutzversicherung), gegnerische Versicherung zahlt eigener Versicherung Geld zurück, eigene Versicherung zahlt Dir höhere Beiträge zurück, alter SFR wierder da :) so kanns laufen - mir gerade passiert, bin sehr zufrieden.

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 12:30:

@alpak
deine Variante (finde ich gut!) setzt aber voraus, dass derjenige "unschuldig" ist.
Meine Variante geht für jemenden der es "in Schuld" ist, das es einen Schaden gegeben hat.
In diesem Fall, besonders bei Kleinschäden, die man wegen des SFR selber regulieren möchte, kann man das so wie von mir skizziert machen, denn die Anwaltskosten des Gegners bleiben bei deiner Versicherung hängen, die dürfen sie dir nicht in Rechnung stellen beim Zurückzahlen des Betrags an die Versicherung. Sowas ist die Methode der Wahl, wenn einer meint mit Unterstützung eines Vorstadt Anwalts könne er nun bei einer abgesprochenen Privatregulierung so einiges Andere auf dessen Kosten mitreparieren -und plötzlich hat er es mit einem hartleibigen Versicherungsprofi zu tun -aus der Traum!


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