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Mein Verfahren wurde nun eingestell - ohne HV

Radarfalle.de Forum: Off-Topic: Mein Verfahren wurde nun eingestell - ohne HV
By Alberto (62.158.218.105) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 17:32:

Ich hatt euch doch berichtet, daß wir - mit einem unserer Geschäftswagen mal wieder ein kleines Dilemma hatten...Ich war aber nicht der Fahrer.

Nun haben sie mich ja unbedingt vor einen Richter holen wollen (200 km entfernt) - und es drohte mir... nur die Einstellung des Verfahrens - d.h. - ich wäre auf meinen Anreisekosten sitzen geblieben.

Ich habe aber nicht aufgegeben und nochmals dem Richter geschrieben, daß so ein verfahren ja auch unnötiges geld für die Staatskasse kostet, obwohl es offensichtlich ist, daß ich nicht am Steuer saß.

Dabei habe ich ihm dann auch noch eine sehr vergrößerte Kopie meines neuen Reisepass-Bildes mitgeschickt - und nochmals dringend empfohlen, nun das verfahren einzustellen.

Gestern kam ein Brief - mit einem Beschluß:

.... wird das Verfahren eingestellt gem. §47 Abs. 2 Satz 2 OWiG - auf Kosten der Landeskasse, wobei davon abgesehen wird, derselben die notwendigen Auslagen des Betroffenen aufzuerlegen.

(Aha!)

Gründe:
Da offensichtlich das Tatfoto nicht den betroffenen wiederspiegelt (mit "ie!) , sah das gericht die Möglichkeit gegeben, anliegendes verfahren einzustellen.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

gez. XXXXX Richter am Amtsgericht.

Ich sage Euch, die wollten mich nur ärgern und unbedingt sinnlos vor das gericht schleppen... nun haben sie aber doch die "Muffe" bekommen, weil ich dann denen einen ziemlichen öffentlichen Ärger gemacht hätte.

By farendil (217.85.229.254) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 17:42:

@alberto: glückwunsch!
aber bei dir wohl eher zu erwarten, oder?? :-)

By Greatblackbird (145.254.152.86) on Sonntag, den 16. Juni, 2002 - 18:27:

@Alberto

Auch von mir Glückwunsch!

War das die Sache mit dem Abstandsverstoß?

By 1 (80.128.225.172) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 08:44:

@Da spricht halt der Meister *G*

Nur schade dass Du das dumme Gesicht von dem
Amtsrichter nicht sehen kannst wenn er das Verfahren einstell.

Und eine Gratisvorstellung des Tragigkomas "Alberto das Unschuldslamm" bezahlt aus Steuergeldern - das sei dem Richter nicht gegönnt! "G"

By Alberto (62.158.211.52) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 12:59:

Ja, - das war der Abstandsverstoß.

Und... wenn mal wieder was in unserer Nähe passiert... dann gehe ich mal wieder hin, um wieder einmal "Amtsgerichtsluft" zu schnuppern.

Allerdings... ganz klar... sie hatten bei diesem Fall von Anfang an keine Chance.

By Greatblackbird (172.178.134.56) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 17:47:

@Alberto

Nun haben sie mich ja unbedingt vor einen Richter holen wollen (200 km entfernt) - und es drohte mir... nur die Einstellung des Verfahrens - d.h. - ich wäre auf meinen Anreisekosten
sitzen geblieben.


Das sehe ich etwas anders. In dem Fall hätte es einen Freispruch gegeben und die Kosten hätte die Staatskasse getragen.

By Alberto (62.224.100.20) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 19:10:

@GB
Leider muß ich dir widersprechen...
Ich habe extra deswegen meinen (sehr guten) Anwalt angerufen, weil ich es natürlich so durchziehen wollte.

Die Tatsache ist, daß ich nicht rechtzeitig zur Aufklärung des Irrtums mit beigetragen habe, indem ich auf dem AB zunächst ja alles zugegeben habe, obwohl ich damals schon hätte erkennen können, daß ich möglicherweise es nicht gewesen bin.

Dafür ist der Anhörungsbogen ja da, daß man auch seine Unschuld sofort kundtut.

(Natürlich wissen wir hier alle, was das dann für den wahren Täter bedeutet hätte)

Aber.. genau mit dieser kleinen "Mitschuld" begründet ein gericht dann die "Einstellung" des verfahrens - und es begründet dann vor allem, warum es eben keinen Freispruch - zur vollen Last der Staatskasse geben kann.

Leider.... du kannst mir das ruhig so glauben.

By Greatblackbird (213.7.144.190) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 21:48:

@Alberto

Ja, okay, das sind überzeugende Argumente.

Sei bitte mal so nett und schau Dir diesen Thread einmal an. Im unteren Teil geht es um die Kostenentscheidung, leider ist der Thread schonwieder im Archiv. Wie würdest Du das in dem Fall sehen? Hier würde ich von einem Freispruch ausgehen. Das Verfahren läuft noch, seit dem Einspruch habe ich nichts mehr von denen gehört.

By Alberto (212.185.252.129) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 19:00:

@GB
Diesen Thread habe ich gelesen....
Im Gegensatz zu meinem Fall - hast du sofort bei der Aufklärung mitgewirkt - und sogar sofort - auf dem AB (im Gegensatz zu mir) den eigentlichen Fahrer benannt.

Damit hast du alles getan, was in deiner Macht stand.

Hier würde ich auch auf "Freispruch" plädieren.

Das Problem ist nur.... sie werden - da sie dieses wissen - das verfahren - ohne HV - einstellen - und dann.... hattest du ja kaum Kosten, denn das Fax - mit der Antwort - ist zumutbar.

Ich weiß jetzt nicht, was du meinst mit "verfahren läuft noch" - war da dazwischen ein Bußgeldbescheid?

Weil - dann hättest du - mit dem Einspruch dagegen - auch einem Verfahren ohne HV - zusätzlich widersprechen müssen, um tatsächlich eine HV zu erreichen, die dir dann höchstwahrscheinlich den ersehnten "Freispruch" einbringen würde (mit voller Auslagenerstattung)

Ich vermute mal, die werden gar nichts mehr von sich hören lassen - so gibt es für die den wenigsten Ärger.

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 19:44:

@Alberto

Im Gegensatz zu meinem Fall - hast du sofort bei der Aufklärung mitgewirkt

Vielmehr hat bisher nur der Halter mitgewirkt. Daß ich den A-Bogen erhalten habe, habe ich noch nicht erwähnt.

war da dazwischen ein Bußgeldbescheid?

Ja, der Bußgeldbescheid ging an mich, da ich ja den Anhörungsbogen ignoriert habe. Dagegen habe ich Einspruch eingelegt und weitere Angaben zur Sache in Aussicht gestellt, wenn ich Rücksprache mit meinem Anwalt gehalten habe, um Zeit zu gewinnen. Für den tatsächlichen Fahrer ist es zwischenzeitlich verjährt und ich warte noch auf eine Reaktion von denen.

Was meinst Du, wenn es zur Verhandlung kommt und ich den Fahrer als Zeugen mitnehme, würde der seine Kosten auch erstattet bekommen, wenn dann festgestellt wird, daß er es tatsächlich war?

Das Problem ist nur.... sie werden - da sie dieses wissen - das verfahren - ohne HV - einstellen

Bis jetzt gehen sie noch davon aus, daß ich es war, glaube ich.

By Alberto (212.185.252.197) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 18:24:

@GB
Dann hast du den mit meinem - identischen Fall....
Wenn Du den zeugen - ohne Ladung - mitbringst - das ist euer vergnügen!

Also - mein Rat:

Mach es genau so, wie ich...
Teile dem Gericht unmißverständlich mit, daß Du nicht auf dem Foto sein kannst - und daß eine HV den Steuerzahler - und auch Dich (Anreisekosten) nur unnötiges Geld kostet.

Sende ihm - vergrößert eine Kopie des Personalausweises mit, so daß er dich eindeutig erkennen kann.

Bei mir hats geklappt.

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 19:35:

@Alberto

Danke erstmal für den Rat.

Wenn Du den zeugen - ohne Ladung - mitbringst - das ist euer vergnügen!

Ich würde ihn natürlich vorher rechtzeitig benennen, sodaß er vom Gericht geladen wird. Wie würde es dann aussehen?

Teile dem Gericht unmißverständlich mit, daß Du nicht auf dem Foto sein kannst

Nunja, der Fahrer ist zwar einige Jahre jünger, aber bei einem schlechten Foto (habe bisher nur den Aufdruck auf dem AB gesehen) könnte das Gericht bei der Meinung bleiben, ich sei gefahren. Deshalb wäre seine Aussage wichtig.

Im übrigen ist es nicht ganz so wild, notfalls besteht Rechtschutzdeckung, dann würde ich nur auf meinen Aufwandskosten sitzenbleiben. Ich denke ja immer noch, daß ich hier eine einsichtige Bußgeldstelle habe, und daß das auch ohne Gericht geht. Aber man weiß ja nie....

By Alberto (212.185.252.193) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 16:23:

In diesem Falle dürfte der zeuge dann wohl sein zeugengeld - und die Anfahrt - bekommen.
Wenn ihr dann eine Fahrgemeinschaft bildet, dann rechnet es sich auch für dich.Aber - der Ärger! Ist das sinnvoll?

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 19:07:

@Alberto

Danke nochmal. Rechnen tut sich das allemal. Sieh`es mal so: es gibt einen Tag "Urlaub", die Anreisekosten fallen in Fahrgemeinschaft mit dem Firmenwagen an. Den nutze ich privat, d.h. die entstehenden Kosten sind ohnehin schon durch die Versteuerung abgegolten und werden dann noch vom Gericht zusätzlich erstattet. Dasselbe bekommt der Zeuge dann auch nochmal und vielleicht will mein Anwalt auch noch was vom Kuchen abhaben, dann schleppe ich den auch noch mit. Dazu kommen die Aufwandskosten für den Schriftwechsel, Abholung des Bußgeldbescheides etc. Und das alles auf Staatskosten. Ärger habe ich damit überhaupt nicht. Geht alles so langsam in Routine über.


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