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By faraday (217.225.210.51) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 17:34:

Hat jemand nen Link ?

`thx, fara

By EinBetroffener (141.76.1.121) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 17:38:

Vielleicht ist das hier etwas für Dich:

http://www.arbeitsrecht.de/index.phtml

Viele Grüße
EB

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 17:41:

Kleiner Nachtrag:

http://www.arbeitsrecht.de/forum/list.php3?num=1&

By Ghostrider (80.128.76.238) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 17:44:

http://forum.kanzlei.de/list.php?f=10

http://foren.recht.de/articles.public/?newsgroup=3&lid=2

By faraday (217.225.210.51) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 20:35:

Vielen Dank !

habe mein prob gepostet, mal schau ob die mir helfen können.


fara

By faraday (217.225.210.51) on Dienstag, den 28. Mai, 2002 - 20:35:

Vielen Dank !

habe mein prob gepostet, mal schau ob die mir helfen können.


fara

By snow (62.158.136.102) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 10:03:

Ich hab da auch ein arbeitsrechtliches Problem: Ich surfe ziemlich viel im Internet während der Arbeitszeit und erhalte auch viele private E-Mails von Freunden. In meiner Firma ist die Benutzung des PCs für jegliche private Nutzung verboten. Da halten sich zwar die meisten Kollegen auch nicht dran, aber irgendwie hab ich seit ein paar Wochen ein blödes Gefühl.
Meine Frage: Inwieweit können die Netzwerkadministratoren im Nachhinein feststellen wie lange man im Internet gesurft hat und welche Mails man erhalten hat. Ich lösche meine privaten Mails regelmäßig und leere den Cache mit den gespeicherten Internetseiten. Aber hab ich damit alle Spuren verwischt?

By traffic (172.178.178.212) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 12:38:

@snow: Feststellen und loggen kann man so gut wie alles, es gibt sogar tools dafür, deren Einsatz in Deutschland aber nicht so einfach zulässig ist. Er bedarf mindestens der Zustimmung des Betriebsrates, evt. sogar der des Betroffenen.
Im Wesentlichen wäre bei Eurer Regelung folgendes zu klären: Hat euer Betrieb die Klausel nur deshalb eingeführt, um sich davor zu schützen, vom Finanzamt einen möglichen geldwerten Vorteil der Arbeitnehmer erfassen und gesondert besteueren zu müssen? In diesem Fall könnte die Regelung meines Wissens jetzt durch den Arbeitgeber unbedenklich entfallen, denn der geldwerte Vorteil liegt seit kurzem bei "üblicher" Privatnutzung des Internet deutlich unter der Freigrenze.
Sollte die Privatnutzung schon länger "toleriert" worden sein, könnte es sich auch um ein "Gewohnheitsrecht" handeln.
Ansonsten kann die Privatnutzung zu Abmahnungen und im Wiederholungsfall zur fristgemäßen Kündigung führen. In jedem Fall sollten keinerlei sitten- und rechtswidrige Seiten und "Dienste" über das Internet abgerufen werden, das rechtfertigt u.U. sogar eine fristlose Kündigung.

By farendil (217.85.238.165) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 12:52:

@snow: normalerweise wissen die admins immer recht gut bescheid, wer was macht...
datenschutz hin oder her.

aber du weißt ja:
never mess with the system guys!

By faraday (80.135.76.127) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 12:59:

der leichteste weg jemanden zu finden der privat surft ist indem manj auf erhöhten traffic achtet. hat eine kennung zu viel datenverkehr kann nachgehackt werden. ich denke aber das die edv leute (bei uns wurde die I-Abteilung verkauft und wird von ner ABB tochter geleitet) nicht von selber hinter "privatsurfer" herjagen. das werden die meisten nur auf besonderen Befehl von Oben tun, da die Leutz meistens eh überlastet sind ;-)

trotzdem sollte man vorsichtig sein,da die logfiles meist monate evtl. jahrelang aufbewahrt werden. schon aus dem einfachen grunde wenn man Industriespionage aufdecken will. bei uns werden sogar die Netzwerk und ordner aktivitäten protokolliert ("wer hat wann wo was angeguckt"). das dürft aber in jedem gorßen betrieb üblich sein.

By snow (62.155.220.1) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 14:47:

@alle: Danke für Euere Infos! Ich werd mich ab Montag dann hoffentlich beherrschen können von der Firma aus gar nicht mehr ins Netz zu gehen, da ich zur Zeit ohnehin schon recht unter Beschuß bin.


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