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Fahrtenbuch vermeiden

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Fahrtenbuch vermeiden
By Raser (217.228.109.77) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 16:41:

Am 30.09.02 bin ich mit 140km/h auf der A1 gemessen worden. Erlaubt waren wohl nur 100km/h. Der Anhörungsbogen ist mit 24.10.2002 datiert. Ich habe geantwortet, den Fahrer zu suchen ... Zum Glück ist bis heute kein weiteres Schreiben in dieser Sache bei mir eingangen. Nun wird mir ja angedroht ein Fahrtenbuch zu führen wenn ich den Fahrer nicht ermitteln kann. Das möchte ich vermeiden. Verjährt dieser Vorgang am 24.01.03? Wenn ja, dann möchte ich pünktlich zu diesem Termin angeben, das ich den Fahrer ermittelt habe. Mit Poststempel 23.01. pünktlich zum Wochenende für die Behörde! Gleichzeitig möchte ich auf die Verjährung hinweisen. Hat jemand Erfahrung mit so etwas? Komme ich damit wohl durch?

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 16:50:

War denn ein Foto dabei, beim ersten AB????

By Raser (217.228.109.77) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 17:29:

Ja, da sind zwei Fotos eingefügt als s/w Kopie. Das eine zeigt das vergrößerte Nummernschild. Das Zweite zeigt den Fahrer. Aber das kann jeder sein. So schlecht ist die Qualität! Es ist bisher auch nur ein AB gekommen. Datum 24.10.2002. Ich habe geantwortet, wir(die GmbH)werden den Fahrer ermitteln. Bisher ist das nicht gemacht worden.

By Alberto (62.158.218.235) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 09:32:

@Raser
Bist du denn der Fahrer?
Wenn ja, hat die erneute Mahnung, doch endlich den Fahrer zu benennen - an Dich gerichtet - auch gegen Dich die Verjährung unterbrochen!

Wenn du es aber nicht bist, kannst du nochmals hinschreiben, daß du jetzt wahrscheinlich den Fahrer hast, und diesen bald benennen könntest. Dazu brauchst du aber noch 4 Tage...

Das zeigt "Mithilfe" - und erreicht heimlich trotzdem die Verjährung gegen den Fahrer.

Danach benennst du ihn einfach - dann können sie endgültig das Fahrtenbuch vergessen, denn das ist nicht daran geknüpft, wie schnell du als GmbH-Geschäftsführer deinen Angestellten als fahrer bekanntgibst, sondern... du mußt es nur irgendwann tatsächlich tun, um kein Fahrtenbuch zu bekommen.

By Raser (80.135.17.194) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 14:44:

Ja ich bin der Fahrer. Aber es gab keine erneute Mahnung! Weder an mich persönlich noch an die GmbH. Lediglich die GmbH hat mit Datum 24.10.2002 einen Anhörungsbogen bekommen. Auf diesen Anhörungsbogen habe ich als Geschäftsführer der GmbH am 7.11.02 per Fax an die angegeben Faxnummer geantwortet. Meine Antwort: "zu Ihrem Aktenzeichen ... möchten wir den Fahrer ermitteln. Bitte senden Sie uns das Foto zu. Die betroffene Mitarbeiterin behauptet, das Fahrzeug bereits am Vortag wieder abgegeben zu haben. Das von Ihnen übermittelte Foto zeigt leider nicht viel von dem Gesicht der Fahrerin. Bitte senden Sie mir ein Foto auf dem die Fahrerin zu erkennen ist." Seit dem habe ich von der Behörde kein weiteres Schreiben gesehen.

Im Grunde ist für mich die Sache erledigt. Nur möchte ich vermeiden, daß man mir ein Fahrtenbuch auferlegt. Deshalb meine Überlegung mich zu stellen. Liefere ich mich damit ans Messer? Auf dem Foto, das in den AB einkopiert wurde ist wirklich nichts zu erkennen! Sicherlich hat die Behörde ein Foto von vernünftiger Qualität. Nur das hat man mir bis heute - auch auf Anforderung - nicht vorgelegt.

By rennfahrer (80.140.35.101) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 14:46:

@Raser

Seit wann bekommen GmbH's Anhörungsbögen ??
Sicher, dass es kein Zeugenbefragungsbogen war ?

By Raser (80.135.17.194) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 15:37:

Ja! Das stimmt!

Die GmbH hat einen Zeugenfragebogen bekommen. Es liegt ein nicht adressierter Anhörungsbogen bei. In dem Zeugenfragebogen wird die GmbH aufgefordert dem Fahrer den Anhörungsbogen auszuhändigen und den Fahrer zu benennen. Beides trägt dasselbe Aktenzeichen.

By Matte (194.95.141.200) on Donnerstag, den 23. Januar, 2003 - 18:45:

Dann ist die Sache ja wohl verjährt, da der Zeugenbefragungsbogen keine verjährungsunterbrechende Maßnahme darstellt und gegen dich nicht immerhalb von 3 Monaten ein AB erlassen wurde.

By Raser (217.85.39.207) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 08:45:

OK, das habe ich gehofft. Kann es passieren, daß man mir ein Fahrtenbuch auferlegt? Schließlich wird das in dem Zeugenfragebogen angedroht.

By Alberto (62.158.211.158) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 09:32:

Nein, denn du kannst notfalls - nach der Verjährung - den Fahrer benennen - und das Fahrtenbuch kann nicht auferlegt werden, wenn die Firma den Fahrer benennen kann - gleichgültig, daß es länger als 3 Monate gedauert hat.
Denn - verständlicherweise ging die Firma den Weg des geringsten Aufwandes und fragte erst mal nach einem guten Foto, was die Fahrerbenennung eben erleichtert hätte.

Schließlich hatte man ja die Person, der das Aut5o überlassen wurde, als 90-%-igen Täter schon im Visier (als Firma) - aber dennoch ist ja nicht ausgeschlossen, daß dieser Fahrer seinerseits einen anderewn hat fahren lassen. Und als verantwortungsvoller Chef will man einem verdienten Mitarbeiter nicht fälschlichreweise Schwierigkeiten machen, indem man ihn zu vorschnell beschuldigt.

Ein Foto wäre da als Ergänzung sicherlich hilfreich gewesen - das aber wurde ja nicht geliefert, deshalb ist man nun auf detektivische Befragung des in Frage kommenden Mitarbeiters angewiesen, bevor man endgültig in der Lage ist, den wahren fahrer zu benenenen... blah blah blah...
ich kann manchmal meinen eigenen Schmarrn nicht mehr hören...aber - das ist nun mal die Argumentationslinie, die funktioniert.

By Raser (217.228.109.245) on Freitag, den 24. Januar, 2003 - 13:28:

Na denn werde ich die Sache mal auf mich zukommen lassen und ohne weiteres Schreiben der Behörde nichts weiter unternehmen.

Vielen Dank an all die fleissigen Helfer in diesem Forum!


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