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Anhörunsbogen an falsche Adresse bzw. Zweitwohnsitz

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Anhörunsbogen an falsche Adresse bzw. Zweitwohnsitz
By Konradfahrer (213.7.184.194) on Dienstag, den 3. Dezember, 2002 - 23:55:

Hallo zusammen,

leider finde ich zu dem Fall nix im Archiv: Ich habe ein Auto bei Sixt
(alle durften fahren) geliehen und wir sind geblitzt worden (12 km/h
zuviel).

Komischerweise ist der AB an die Adresse meiner Eltern, wo ich seit
mind. 10 Jahren nicht mehr wohne (evt. als Zweitwohnsitz eingetragen,
ich erinnere mich nicht genau) geschickt worden.

Erste wichtige Frage: Ist die Verjährungsfrist unterbrochen? Gilt Post
an den Zweitwohnsitz als zugestellt?

Zweite wichtige Frage: Sollen meine Leutchen gar nix unternehmen, den
Brief mit unbekannt verzogen zurücksenden oder gar erstmal den AB
ausfüllen und wenn Bußgeldbescheid kommt Widerspruch...

Oder lohnt das alles wegen 40 Euro nicht? Obwohl, ist schon 'nen
Batzen Geld!

Achso, geblitzt am 6. Oktober., also es sind schon zwei Monate ins
Land gegangen.

Beste Grüße und herzlichen Dank für Tips, Euer Konradfahrer

By rennfahrer (80.140.57.146) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 03:57:

als erstes...
Gilt Post
an den Zweitwohnsitz als zugestellt?


Das ist wurscht. Ein AB unterbricht die Verjährung, egal ob du ihn bekommen hast, oder nicht.

12km/h zuviel und 40€ ??

Wer ist denn überhaupt geblitzt worden, ist ein Foto auf dem AB dabei ??

By Konradfahrer (217.5.100.9) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 14:17:

Hi rennfahrer,

o.k., also hoffen, daß wieder drei Mon. ins Land gehen (sofern ich geblitzt wurde) <-- denn das ist unklar, da war kein Photo dabei.

Daher die Frage: meine Eltern könnten erstmal eines anfordern und so tun als fühlten sie sich angesprochen. Das kostet erstmal Zeit.

Oder? Beste Grüße, Konradfahrer

By besserwisser (53.122.194.70) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 14:30:

@Konradfahrer
der springende Punkt ist hier jedoch, dass Du angeschrieben worden bist unter einer Anschrift wo Du wohnhaft gemeldet bist... oder habe ich dich da falsch verstanden?
Dies waere somit eine sog. verjährungshemmende Massnahme!
Gruss
Thomas

By Konradfahrer (217.5.100.3) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 13:01:

@besserwisser

ja, schon klar, wobei a) muß man Post am Zweitwohnsitz genausso wie am Erstwohnsitz empfangen (zeitnah?) und b) was bleibt an Möglichkeiten -- an Tips&Tricks?

By Alberto (62.158.211.67) on Freitag, den 6. Dezember, 2002 - 09:55:

Erst mal... 40€ - das wäre auch 1 Punkt - und du hättest mindestens + 21 kmh haben müssen.

Zweitens.. der Zweitwohnsitz, an dem du nicht gemeldet bist, gilt nicht als Verjährungsunterbrechung! Denn, da deine Eltern genauso heißen, wurde der Brief zwar eingeworfen, - sie müssen dir aber nicht zwangsweise etwas davon mitgeteilt haben..

Drittens... wenn die Eltern nun alles liegen lassen, wird irgendwann die Polizei bei denen auftauchen... sie verweigern dann - zurecht - die Aussage.

Eine Umfrage bei Nachbarn wird nicht viel bringen, wenn du dort seit 10 jahren nicht mehr warst.

Bis die nun herauskriegen, daß du wo anders wohnst, könnten 3 Monate rum sein.

Also mein rat... nichts machen.. abwarten.

By Konradfahrer (217.5.100.3) on Samstag, den 7. Dezember, 2002 - 15:03:

@Alberto: Ja, ganau das ist, was ich auch mit lesen von vielleicht einhundert Forumbeiträgen nicht ganz genau durchleuchtet habe: Wann unterbricht der AB oder die Verwarnung die Verjährung; wenn sie gegen den gerichtet ist, der auch gefahren ist und wenn sie -- und das ist der Punkt -- dem Empfänger zugeht / oder nicht zugeht. Letzteres müßte IMHO der Knackpunkt sein. Oder? Danke für die Ratschläge schon mal.
*gKonradfahrer


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