Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Frank aus Spanien (80.32.23.221) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 16:16: |
Im Rahmen des Schengener Abkommens dürfen meines Wissens "ausländische PKW aus EU Ländern" für max. 6 Monate auch durch Inländer gefahren werdden wenn diese Fahrten durch den Betrieb angeordnet werden. Auf
http://marbella2000.de/zulassung/ steht einiges!
Also ausflaggen wie die Reeder!
By Fahrer (80.128.226.151) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 16:25: |
das bedeutet aber : einmal pro Jahr in Spanien auf einen neuen Halter zulassen.
Denn das Spanien-Kennzeichen ist nur ein jahr lang Steuerfrei in Deutschland.
Dazu kommt die Problematik der Schadenshaftung beim Unfall.Ob eine spanische Versicherung die teure Regulierung nach deutschem Recht bezahlt ist fraglich.Da hast Du als Deutscher schnell ein Problem.
By farendil (217.235.54.136) on Donnerstag, den 24. Oktober, 2002 - 01:14: |
@fahrer: mit der regulierung gibt es kein problem in der eu. da wird nach der rechtslage des jeweiligen landes gezahlt. jede versicherung muß hier in D ansprechpartner haben oder partner die das regeln.
unfälle mit ausländischen fahrzeugen in D die über das büro grüne karte geregelt werden laufen oft unkomplizierter ab als die mit inländischen versicherungen.
By Fahrer (80.128.224.81) on Donnerstag, den 24. Oktober, 2002 - 10:53: |
Für den Bereich Haftplicht stimme ich Dir zu aber
wie sieht das mit der Vollkasko aus?
Das ist im Schadensfall sicher nicht einfach eine
spanische Versicherung zum zahlen zu bewegen.
PS:
Bin vom 25.10.02.-27.10.02
in Radebeul.
By waterman (213.7.79.17) on Donnerstag, den 24. Oktober, 2002 - 11:42: |
Ggf. hast Du auch ein Problem mit der dt. KFZ-Steuer, aber das Thema gab es ja schon einmal im Forum.
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