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Ausländer als Halter ?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Ausländer als Halter ?
By Fritz (217.185.114.25) on Montag, den 2. September, 2002 - 13:25:

Hallo Forum, so weit ich weiß, muß ein PKW dort zugelassen werden, wo der überwiegende Standort ist. Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich nun als (im Ausland wohnender) Ausländer (oder eine ausl. Firma) einen PKW in Deutschland anmelden will. z.B. um einen Dienstwagen für Firmenangehörige zu haben, die häufig in Deutschland für die Firma unterwegs sind. Da wäre doch dann sowieso niemals irgendein Bussgeldbescheid vollstreckbar, ausser der Halteradresse im Ausland ist doch niemand greifbar. Und dort wandert natürlich alles in den Papierkorb.

By Andreas65 (217.5.3.145) on Montag, den 2. September, 2002 - 20:58:

Wie willst du in Detuschland ein Auto anmelden ohne deutsche Adresse??? Die Halteradresse kann nicht im Ausland sein wenn du ein deutsches Kennzeichen willst.

Irgendwie verstehe ich deine Frage nicht.

Andreas

By Fritz (62.180.152.95) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 17:49:

Wo steht denn geschrieben, daß der Halter eine deutsche Adresse braucht? So kann zum Beispiel auch bei einer GmbH jeder EU-Ausländer Geschäftsführer sein, ohne in Deutschland zu wohnen. Es geht darum, daß der Wagen sagen wir mal zu 90% innerhalb Deutschlands genutzt wird.
Somit müßte doch eigentlich auch ein deutsches Kennzeichen Pflicht (schon aus KFZ-steuerlichen Gründen) sein, ohne daß der Halter nun unbedingt in Deutschland wohnen müsste. Als Standortadresse kann ja meinetwegen irgendeine deutsche Maildrop-Adresse angegeben werden. Somit laufen aber dennoch alle Knöllchen (auch im ruhenden Verkehr) ins leere, weil der Halter eben im Ausland wohnt und nicht greifbar ist. Wer letztlich fährt, ist ja ausser beim direkten Anhalten nach dem Verkehrsverstoß nicht nachweisbar.

By Tobias (62.180.152.95) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 18:08:

Ich glaube ich weiss, wie fritz das meint. Mit einem ähnlichen Gedanken habe ich auch schon einmal gespielt, mein Plan war wie folgt: In England eine LTD (ähnlich GmbH, aber Stammkapital nur 1 engl. Pfund) gründen, in deutschland dann eine unselbständige Zweigstelle (Repräsentanz ohne eigenen Geschäftsbetrieb) führen und auf diese Repräsentanz, die ganz formell und legal mit deutscher Adresse beim Handelsregister in Deutschland gemeldet ist, dann das Auto anmelden. Auch hier ist eine FAHRERermittlung gänzlich unmöglich, somit dürften alle Verfahren ins leere laufen. Selbst wenn ein Gericht gegen die Mutterfirma in England ein rechtskräftiges Urteil erwirken würde, dann liefe dies auf eine Insolvenz der Mutterfirma hinaus, denn mit 1 engl. Pfund Stammkapital ist ausser diesem bei einer LTD nichts zu holen. Wo sind die CRACKS unter euch, um meine Idee zu beurteilen.

By Daniel (217.3.211.130) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 21:49:

Ist denn ein Urteil eines deutschen Gerichts in GB überhaupt vollstreckbar ???

By Tobias (62.180.28.154) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 00:09:

Das weiß ich definitiv nicht, aber selbst wenn ...(Folgen egal, s.o.). In 1 Tag wäre z.B. die nächste LTD aus dem Boden gestampft u.s.w.
Die Frage mal anders herum gestellt, vielleicht bringt uns das weiter.
Die Firma meldet in ENGLAND Ihren Wagen an, kurvt aber zu 90% in Deutschland damit herum, so daß eine PKW Verweilzeit von ca. 11 Monaten pro Jahr in D resultiert. Ist das legal ? Wenn dem so wäre, dann wären die Folgen bzgl. Knöllchen ebenso günstig, da Fahrer niemals zu ermitteln ist und der Halter schlicht nichts bezahlt.

By indy (195.226.96.178) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 07:56:

Das Auto muss eigentlich dort angemeldet sein, wo es die meiste Zeit des Jahres zum Einsatz kommt, das ist genau wie innerhalb Deutschlands beim Erstwohnsitz! Ergo müsste auch ich als Student mein Auto auf FG ummelden, was ich auch schon längst getan hätte, hätte diese Stadt nicht eine so entsetzlich hohe Regionalklasseneinstufung! *würg*

By Daniel (217.3.203.208) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 21:37:

> Die Firma meldet in ENGLAND Ihren Wagen an,
> kurvt aber zu 90% in Deutschland damit herum...

VORSICHT !!!
Da wird ZOLL und Einfuhrumsatzsteuer fällig,
SEHR TEUER !!!

By Fahrer (62.155.177.107) on Freitag, den 6. September, 2002 - 19:30:

die Fahrzeuge sind auf die deutsche niederlassung der LTD zugelassen.Das geht schon aber der Aufwand an eine LTd zu kommen wird regelmässig unterschätzt. Das sind inklusive Gründungskosten und ständiger Adresse in GB schon mal 2000 Euro und dann ca 300 Euro im Jahr für die laufenden Kosten wie Briefkastenadresse,Bilanz nach englischem Recht usw.

Dazu kommt rechtlich hat eine LTD-Zweigstelle in den seltesten Fällen den gleichen Status wie eine GMBH, meist wird sie so wie eine Gbr oder ohg behandelt.

Also warum dann nicht gleich eine GBR?
Einfach mit dem GBR Partner die Fahrzeuge "Quertauschen".Das ist billig und effektiv.

By Tobias (217.48.214.165) on Montag, den 9. September, 2002 - 17:01:

Aber der Sinn ist doch, daß in D NIEMAND greifbar ist (auch kein GBR-Partner, der letztlich vor Gericht auch mal "umfallen" kann). Also nochmal, wie kann man das preiswert in den Griff kriegen: Ausländ. Halteradresse, deutsches Nummernschild. Ob die Konstruktion 100 % legal ist , ist mir wiederum scheißegal. Wer kann helfen ? Die Versicherungspolice und die KFZ-Steuer werden bar am Schalter eingezahlt, damit es keine Spuren gibt.

By Fahrer (80.128.225.233) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 10:19:

@Tobias

Ich befürchte das kannst Du so gar nicht lösen.
Um ein KFZ hier zulassen zu können man in Deutschland gemeldet sein.

Das willst Du nicht, es würde Dir ja auch nichts bringen.

Eine juristische Person könnte da hilfreich sein,
also such Dir eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit im EU Auzsland.
Diese gründet in Deutschlnd eine unselbständige
Zweigstelle und meldet das Auto hier an.
Kommt dann irgendetwas ist eben nur ein Ausländer als Fahrer greifbar - für alle Verstösse OHNE Halterhaftung keine Abtocke mehr.
Das geht - ist aber aufwendig und entsprechend teuer.

By Gast (217.48.205.168) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 12:20:

Wie wäre denn folgende Variante: Herr X, Wohnsitz Deutschland , meldet ganz normal einen Wagen an, dann ein paar Wochen später, meldet sich Herr X beim Einwohnermeldeamt ganz korrekt ins Ausland ab, da er dorthin geschäftlich ein paar Jahre versetzt wurde.
Das KfZ bleibt einfach weiter auf Hern X zugelassen, kommt Post vom Finanzamt wegen Kfz-STeuer oder von der Versicherung, so reagiert ein "Vertrauter" und erledigt alle Zahlungen, "unliebsame" Post aller Art wandert in den Müll. Die Feinde können doch allenfalls ermitteln, daß unser Herr X sich ordnungsgemäß in Ausland abgemeldet hat und somit nicht greifbar ist. Aber haben Sie denn überhaupt eine Handhabe, das Auto zwangsweise stillzulegen, nur weil Herr X sich im Ausland aufhält ?? Es steht doch Herrn X frei, den Wagen einstweilen angemeldet zu lassen und "Freunden und Bekannten" zur Verfügung zu belassen, und § 23 STVZO besagt ja ausdrücklich, daß der Wagen dort zuzulassen ist, wo der gewöhnliche Aufenthaltsort des WAGENS ist, vom HALTER steht da nichts geschrieben.

By Paul (213.6.240.93) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 22:37:

Ich glaube, das wäre echt ein Rettungsanker, wenn das Punktekonto nahe 18 ist. Aber woher den Strohmann Herrn X nehmen (und nicht stehlen ;-)).
Man müsste irgendwie an Rentner herankommen, die Ihren FS schon abgegeben haben und sich ein geiles Zubrot zur Rente als "Herr X" verdienen wollen. Da braucht es dann nicht einmal mehr den Umweg über die Abmeldung ins Ausland. Ein seniler 90 jähriger ist eh schuld- und verhandlungsunfähig und kann machen, was er will (siehe Pinochet). Also warum nicht für unsere Zwecke nutzen ??


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