Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Die Behörden werden immer besser.....

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Die Behörden werden immer besser.....
By Alberto (62.158.213.96) on Freitag, den 30. August, 2002 - 10:38:

In BW gibt es jetzt den ersten "Anhörungsbogen - für die GmbH zumindest - der völlig neu gestaltet ist...

1. Unter dem Wort "ANHÖRUNG" steht das Wort: "Zeugenfragebogen"

2. Der maschinelle Text lautet....
Der Führerein/dem Führer des PKW, (Kennzeichen) wird vorgeworfen, am (Datum) um (Uhrzeit) eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 STVG gbegangen zu haben.

Auf Grund der Feststellungen kommt die Halterin oder der Halter für den verstoß als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht.

Zur Ermittling der betroffenen Person werden Sie daher als Zeugin oder zeuge gehört und gebeten, den Namen und die Anschrift der fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers auf der Rückseite dieses Schreibens anzugeben.
Bitte senden Sie.... blah blah...


Ach - wie niedlich!!!

"Eine OWi nach §24 STVG ????"

Das klingt ja richtig harmlos, zumal unten noch der Hinweis zur halterhaftung bei Parkverstößen kommt.

Die wollen wohl die Sekretärinnen einschläfern!!!

Es steht da nichts über den Verstoß selbst!!!

Wenn wir nun nicht wüßten, daß es sich um eine Geschwindigkeitsübertretung im FV-Bereich handelt - man würde glatt diesen "Schmusekurs" mitmachen!

Und dann die Rückseite.... einfach genial!

Zwei felder allein für die Fahrer-Zuordnung:
Anzukreuzen:
O Das fahrzeug wurde zur Tatzeit gelenkt von:
O Das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen worden an:

Ersteres ist ja bereits schon fast tödlich!
"Gelenkt" - sagt ja schon fast aus, wer gefahren ist.

Dann kommen ein paar Personendaten-Felder, wobei ich auch die felder: Geburtsdatum und Geburtsort für bedenklich halte, denn diese sollte eine Sekretärin einer GmbH eigentlich nicht wissen, - aber es dient natürlich der eindeutigen Identifikation, wenn es z.B. mehrere Fritz Müller gibt.

Und dann kommt es....

Ein eingedruckter Satz:
"Ich versichere, daß die Angaben der Wahrheit entsprechen.

Das ist die volle Einschüchterung - und - es läßt schon fast zu, daraus - im Irrtumsfalle - eine "uneidliche Falschaussage" zu konstruieren.

Wenn doch unser Staat auch so "kreativ" bei der Beschaffung von Arbeitsplätzen wäre, wie er die Perfektion bei der Verfolgung von "Verkehrssündern" an den tag legt.

Denn, - diese Texte hat mit Sicherheit ein "juristisch gebildetes Gremium" entwickelt.

Ach ja, - man kann auch noch ankreuzen:
O Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Damit hat man die "Grünen" gleich auf dem hals.

Clever - clever....

Jetzt muß praktisch der "Ersatzfahrer" selbst diesen Bogen ausfüllen, denn nur er versichert in diesem Moment, daß die Angaben der Wahrheit entsprechen! (leider durch Unterschrift gefordert)

Und... er darf nur ankreuzen, daß ihm das Fahrzeug "überlassen" worden ist - niemals, daß er es gelenkt hat.

Und... das Ding hat einen Schönheitsfehler...

Es ist vorab nicht klar, wer diesen Bogen ausgefüllt hat, weil die Unterschrift natürlich unleserlich ist.

Da sind die Bayern schon weiter....
Die haben sogar eine extra Spalte mit Daten des "Angebenden" - diese haben wir aber beim letzten mal einfach ignoriert - und sieh da, die haben den vermeintlichen Fahrer trotzdem gerne angenommen!

Ich kann aber konstatieren: Alberto - Methode..... langsam wirds eng!

By farendil (217.85.237.172) on Freitag, den 30. August, 2002 - 10:59:

alberto: iche sehe wie gesagt auch einige besorgniserregende entwicklungen im moment.

aus diesem grunde kann ich nur noch mal raten, so wenig wie moeglich ueber diverse methoden zum erreichen der verjährung zu schreiben.

By Grobi (80.146.165.98) on Freitag, den 30. August, 2002 - 11:05:

Wichtig wäre es auch, wenn die A-Methode nur als Mittel bei drohendem FV oder zuvielen Punkten angewendet würde.

Ist doch klar, daß die sich was überlegen, wenn sie nicht einmal die Verwarngelder problemlos eintreiben können!

Grobi

By Fahrer (80.128.226.242) on Freitag, den 30. August, 2002 - 11:57:

Ja Leute ,

es ist wie ich auch scon gesagt habe:
Da versuchen sich viele erfolglos mit der genannten Methode - regelmässig geht es schief und
hier im Forum wird dann auch noch in allen Einzelheiten breitgetreten wodurch die Behörde Erfolg hatte.Ich habe ausserdem den Eindruck dass hier macher "Jungspund" allzuleicht zu dieser Methode rät ohne genau zu wissen was sie ist -
von erfolgreichen Erfahrungen mit der Methode mal ganz zu schweigen.
Viel zu oft wird die A-Methode als Patentrezept
jedem hier nahegelegt.

Ich jedenfalls habe mir angewöhnt nur noch was dazu zu sagen wenn aus der Frage hervorgeht dass der "Sünder" die A-Methode ohnehin anwenden will
und nur noch Tipps zu richtigen Durchführung braucht.

By Alberto (62.158.218.221) on Freitag, den 30. August, 2002 - 12:31:

@Fahrer - korrekt.
Ich ärgere mich auch ein bißchen darüber, daß ich die von mir entwickelte "verjährungsmethode" all zu oft hier lese, weil sie eben langsam dazu führt, daß die "Gegenseite" aufgewacht ist.

Für mich selbst wäre es allemal klüger gewesen, gar nichts darüber zu sagen und es schweigend für den Eigenbedarf anzuwenden.

Nun habe ich es schon mal gemacht.... daran ist nichts mehr zurückzudrehen.. aber deshalb:

Wir sollten diesen Trick wirklich sparsam anwenden und nicht mehr all zu öffentlich breittreten. Noch ist es die einzig wirksame Methode. Aber - wie lange noch?

By faraday (80.135.81.253) on Freitag, den 30. August, 2002 - 12:48:

abgesehen davon das unser anwalt die A-methode in abgewandelter form schon vor 5 jahren bei einem dad angewandt hat...

... halte ich es aber auch für sinnvoll die a-methode bedeckter zu halten.auch wenn ich in letzter zeit wohl zu vor schnell dazu geraten hatte.


nice we,

fara

By Meinungsbildner (80.133.162.133) on Freitag, den 30. August, 2002 - 13:37:

Leute, ich denke mal, das der Zug schon abgefahren ist, wie man unschwer erkennen kann.

Diese neuen "Zeugenanhörungsbögen" sind ja ganz knifflig, aber haben meines Erachtens einen kleinen Schönheitsfehler: Wie kann ich von meinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn ich garnicht weiß, was mir oder dem Betroffenen eigentlich vorgeworfen wird ?

Es hängt ja schließlich auch davon ab, was mir vorgeworfen wird, ob ich Angaben mache oder nicht !

Man kann doch nicht einfach dahergehen und sagen da ist eine Ordnungswidrigkeit begangen worden, was genau wird nicht verraten, aber machen sie bitte Angaben dazu !

Frage: Was würde denn passieren, wenn man freundlich zurückfragt, was einem denn genau vorgeworfen wird, ehe man was sagt ? Habe ich nicht das Recht zu erfahren, was passiert ist, ehe ich irgendeinen in die Pfanne haue ? Zumal es sich ja nur um eine Owi handelt und nicht um ein Kapitalverbrechen.

Was meint ihr dazu ? Könnte man diese Vorgehensweise nicht im Grundsatz juristisch anfechten ?

By Fahrer (80.128.225.26) on Freitag, den 30. August, 2002 - 13:58:

Das Problem ist, das die Behörde dann etwa so argumentiert:

Aus Datenschutzgründen können wir nur dem Beschuldigten gegenüber Angaben zum Verstoss machen.Sind sie Zeuge dann müssen sie spätestens im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren Angaben machen.
Sind sie beschuldigter können sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Was? Sie sagen nichts?Alles klar! Der BuGeBe gegen sie kommt (wunschgemäs) in den nächsten Tagen.So und dann haben sie wieder gewonnen.

Nur - aus dem neuen Vorgehen der Behörde ergibt sich natürlich wieder ein Ansatz für Gegnmassnahmen.So geht das ewig hin und her.
Während die Gegenseite agiert reagieren wir.
Und umgekehrt.Áus Notwehr.

By Rennfahrer (80.140.9.248) on Freitag, den 30. August, 2002 - 14:04:

Wie kann ich von meinem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn ich garnicht weiß, was mir oder dem Betroffenen eigentlich vorgeworfen wird ?


ISt doch wurscht.

Du könntest es dir doch auch nciht aussuchen, wenn du nciht weisst, ob deine Frau §212 Totschlag oder §211 Mord begangen hat.
DIe Hauptsache ist, dass derjenige, mit dem du verwandt bist etwas begangen hast und du dazu aussagen kannst.

Habe ich nicht das Recht zu erfahren, was passiert ist, ehe ich irgendeinen in die Pfanne haue ?

Nö, bist Zeuge und als Zeuge musst du die Wahrheit sagen, es sei denn, du belastest dich selbst, oder eben Verwandte, dann kannst du deine Aussage verweigern...

PS: musst mal etwas mehr Barbara Salesch schauen *lol*

By michael (62.224.35.191) on Freitag, den 30. August, 2002 - 16:46:

@Fahrer:

"Während die Gegenseite agiert reagieren wir. Und umgekehrt. Aus Notwehr."

Au ja, argumentier mal so vor Gericht und schick mir dann die Urteilsbegründung, damit ich in meiner Bettlektüre noch einen Lacheffekt habe.

By Meinungsbildner (80.133.168.5) on Freitag, den 30. August, 2002 - 19:56:

@Fahrer: Barbara Salesch gucke ich öfters mal...da wissen die Zeugen aber meist, um was es geht. Egal.

Sind sie beschuldigter können sie sich auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Was? Sie sagen nichts?Alles klar! Der BuGeBe gegen sie kommt (wunschgemäs) in den nächsten Tagen.So und dann haben sie wieder gewonnen.


Frage: Gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht auch für nahe Verwandte, sprich wenn z.B. mein Daddy gefahren ist, kann ich dann die Aussage verweigern ? Wenn ja, dann wäre ja alles geritzt...geht der Bogen an mich, sach ich das ich es nicht war...

Lasst mich nicht dumm sterben...:)

By Fahrer (62.158.222.117) on Freitag, den 30. August, 2002 - 21:35:

@Meinungsbildner
ja klar - und genau da liegt ja wieder eine Gegenmassnahme um die Behörde in die irre zu leiten ...

@Michael

Was genau ist daran so erheiternd?

By michael (80.138.168.73) on Freitag, den 30. August, 2002 - 23:45:

@Fahrer:

Was daran so erheiternd ist? Das kann ich dir sagen: Es ist erheiternd, wie hier fest definierte Fachbegriffe (Notwehr = die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden) als "Totschlagargument" verwendet werden.

Wenn du hier von Notwehr spricht, kannst du sicherlich auch den dafür erforderlichen rechtswidrigen Angriff näher erläutern.

Und nun sag bloß nicht, daß o.g. Anhörungsbogen ein rechtswidriger Angriff ist, sonst lach ich mich nochmal kaputt...

BTW: Wurde auch allmählich Zeit, daß diese Schlupflöcher gestopft werden. Daß man nicht schon lange auf die Idee gekommen ist, einen solchen A-Bogen auszuformulieren, ist mir schleierhaft. Aber ich kann mich halt auch nicht um alles kümmern :-)

By HarryB (218.102.21.2) on Samstag, den 31. August, 2002 - 06:49:

Tja, meine Damen und Herren, und wovon traeumen Sie des nachts?
Es war doch wohl klar wie die beruehmte Klossbruehe, dass da frueher oder spaeter mal etwas passieren wuerde, wenn dieser Methode - die Alberto uebrigens nicht entwickelt hat, zumindest zweifele ich sehr stark daran, da aehnliches schon vor etlichen Jahren, noch weit bevor es das www ueberhaupt gab, schon lange durchgezogen wurde - Einhalt geboten wird. Zumal, wenn sie - wie hier geschehen - ausfuehrlich beschrieben und unreflektiert von jedermann an jedermann empfohlen wird. Schon seit Alberto mit dieser Methode in diesem Forum aufgeschlagen ist, lese ich mit einem Schmunzeln die Empfehlungen der Youngsters, diese anzuwenden und wartete eigentlich nur noch auf die Reaktion der Behoerden - die eigentlich unumgaenglich war. Schliesslich sind deren Mitarbeiter auch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert und lesen in bestimmt nicht geringer Anzahl eifrig mit. Tja, und man kann halt besser Amtsrat werden, wenn man Luecken identifiziert und effektiv schliesst.....

By Fahrer (212.184.149.39) on Samstag, den 31. August, 2002 - 08:29:

Ja - Harry hat das Problem erkannt.
Das Problem sind die vielen Fehlversuche mit der Methode.Trotzdem ist noch nicht aller Tage abend -
wenn man die Konstellation Halter=Fahrer tunlichst vermeidet und dafür sorgt dass der Halter keine Hinweise auf den Fahrer bietet dann
hält man sich die Büttel weiterhin vom Hals.
Der Amtsrat der die Halterhaftung für den fliessenden Verkehr einführt - der bricht uns das Genick.Das wird in Deutschland nicht möglich sein - ein Hoch auf unsere Verfassung!

Notwehr - auch wenn Michael noch sosehr lacht - ich bleibe dabei.Die Abzocke, die da draussen tagtäglich stattfindet ist unerträglich.Ich werde mich weiterhin mit allen Mitteln dagegen wehren,
und auch andere hier im Forum an meinen Erfahrungen teilhaben lassen.Beamte sind eben oft unproduktiv,
man wird sie nicht los und braucht Geld sie zu bezahlen, also schickt man sie auf die Strasse um, uns auszuplündern.Da mach ich nicht mit!

By michael (80.138.191.46) on Samstag, den 31. August, 2002 - 09:10:

Och, dazu brauchen wir nichtmal unbedingt eine fest normierte Halterhaftung (z.B. in Form einer Erweiterung des § 7 StVG) einführen - es gibt in der Rechtsprechung schon einige Möglichkeiten, den Fahrzeughalter ebenfalls "dranzubekommen"; ich werf da bloß § 14 OWiG als Schlagwort in die Runde...

Denn, so Jagusch/Hentschel - Straßenverkehrsrecht, Einleitung Rdnr. 94: "Weiß der Halter, daß der Fahrer bereits früher zu schnell gefahren, bei Rot durchgefahren ist oder unerlaubt geparkt hat und überläßt er ihm das Kfz dennoch wieder, so darf mindestens bedingt vorsätzliche Beteiligung angenommen werden, siehe BayObLG JZ 77, 107; VRS 52, 285; VRS 53, 363; OLG Düsseldorf VM 79, 22; VRS 64, 205; OLG Hamm NJW 81, 2269; OLG Koblenz VRS 69, 228"

Zur "Alberto-Methode": Sicher, diesen Trick gibt es nicht erst seit www.radarfalle.de, sondern schon wesentlich länger.

Hier wird immer wieder geschrieben, daß diese Methode nur bei groben Verkehrsverstößen angewandt werden soll.
Aber genau da ist der Knackpunkt: Es kann schlichtweg nicht angehen, daß diejenigen Verkehrsteilnehmer, die grobe und beharrliche Verstöße begehen und einen Denkzettel (bspw. in Form eines hohen Bußgelds und/oder Fahrverbots) dringend nötig haben, sich mit sowas rauswinden. Wie gesagt, es wurde höchste Zeit, daß der Trickserei energisch entgegengetreten wird.

By Rennfahrer (80.140.47.215) on Samstag, den 31. August, 2002 - 14:17:

@michael

Weiß der Halter, daß der Fahrer bereits früher zu schnell gefahren, bei Rot durchgefahren ist oder unerlaubt geparkt hat und überläßt er ihm das Kfz dennoch wieder, so darf mindestens bedingt vorsätzliche Beteiligung angenommen werden

ahaa, was hat der HAlter denn gesagt, vor Gericht?
Ja Herr Richter, ich wusste, das B schon öfters mal zu schnell fährt, gerne falsch parkt und auch hin und wieder mal über rot fährt. Ja, dennoch habe ich ihm das Auto überlassen...

Wenn man weiss, wann man zu schweigen hat, dann passiert sowas auch nicht...

By michael (80.138.144.97) on Samstag, den 31. August, 2002 - 14:46:

@Rennfahrer:

Naja, also ich weiß ja nicht, wie das landläufig unter den FzHaltern so gehandhabt wird...

Also, mal angenommen, ich wäre FzHalter und würde mein(e) Auto(s) anderen Personen (ob Freunde, Bekannte, Verwandte oder Fremde sei mal dahingestellt) zur Verfügung stellen - da würde ich als FzHalter mit schöner Regelmäßigkeit den Leuten mal gewaltig verbal in den Allerwertesten treten, wenn ich laufend A-Bögen im Briefkasten liegen hätte. Soll jeder selber seinen Mist ausbaden, den er verbockt hat.

Aber gut, wer's mit sich machen läßt, soll sich später auch nicht wundern.

Und dazu braucht's auch keine so von dir blumig geschilderte Aussage vor Gericht; es dürfte ausreichen, wenn ein FzHalter wegen häufig begangener Verkehrsverstöße aktenkundig ist und immer wieder sagt, er sei gar nicht gefahren...

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 2. September, 2002 - 08:36:

@all
So bin wieder zurück aus dem Urlaub und muß mich erst mal wundern.
Diesen von Alberto beschriebenen Anhörungs-/ Zeugenfragebogen gibt es nun bereits seit mehr als einem Jahr ! Zumindest im Großraum Stuttgart!
Warum ihr das jetzt erst drauf rum reitet, ist mir schleicherhaft.

Übrigens ist auch ein leitender Staatsanwalt a.D. der Meinung, daß trotz allem auch hier eine genaue Bezeichnung der Tat gemacht werden muß. Auch der Zeuge muß über das worüber er sich äußern soll, aufgeklärt werden. Deshalb bekommt jemand der telefonisch nachfragt auch auskunft über die jeweilige Tat.

Und noch was zu lachen - angeblich geht dies auf den Bögen aus Platzgründen nicht ! ;-)

By Alberto (62.224.96.99) on Montag, den 2. September, 2002 - 09:34:

Na -mal vorsichtig!

Ich vermute stark, daß dies die "erste Filterung" ist, die dazu führt, sofort zu erkennen, wer sich wehren wird, und wer nicht.

Kreuzt nun jemand an, daß er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen will, - dann ist "Tempo" angesagt. Man wird also persönlich ermitteln.

Das hat ja dann den großen Vorteil, daß eben nicht bei allen persönlich ermittelt werden muß (95% schweigen und zahlen) - sondern daß die "Kämpfer" früher erkannt werden und die sollen ja erwischt werden.

Die "Verniedlichung" - sie haben einen "Verstoß" begangen - ohne Angabe, wie schwer dieser war, zeigt ja, daß man uns "einschläfern" möchte.

Und noch eines zu der Methode:

Ich habe sie sicher nicht erfunden.... ich habe sie für mich persönlich - aus der Not heraus (ich hatte 14 Punkte) - für mich entwickelt - ohne, daß mir ein Anwalt dieses genau geraten hätte.

Ich bin mir sicher, daß schon viel früher ein paar "pfiffige" Leute so gehandelt haben.

Unglücklicherweise hat das Internet nun dazu beigetragen, daß diese Methode auch der Gegenseite exakt dargelegt wurde. Das wird selbsteverständlich dazu führen, daß man weitgehendst diesen Graben zuschüttet.-

Nur - die geltende Rechtssprechung macht es denen auch nicht so einfach.... der jetzige Zeugenbogen ist vermutlich das Maximum, das sie ausschöpfen konnten, - ohne Gesetze zu ändern.

Dieser Bogen ist sehr gut - und er wird die Anwender dieses Tricks mindestens halbieren.

Ganz eleminieren können sie es aber nicht.

Ich hoffe für mich, daß diese Methode noch etwa 3 - 5 Jahre hält. Dann bin ich sowieso nicht mehr in Deutschland.

Also.... paßt alle gut auf, was ihr wann wo schreibt oder gar aussagt, - der gegener ist nun "hell wach"

By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 2. September, 2002 - 11:08:

@michael: Wie gesagt, es wurde höchste Zeit, daß der Trickserei energisch entgegengetreten wird. Wäre schön, wenn der Abzocke auch energisch entgegengetreten wird!
Seit die Kommunen auch blitzen dürfen, ist der Kontrolldruck wesentlich gestiegen. Da wird in bester Raubrittermanier an bestens ausgebauten Straßen gelagert und die Meßgeräte besser als bei der BW getarnt...

Wie gesagt, zusätzlich zum Warnen kommen bei mir jetzt die schönen Papieraufkleber zum Einsatz...
Kurz auf die Linse geklebt, die Wegelagerer freuen sich über ihre Blitze, doch abends...

Grobi

By Alberto (62.224.96.57) on Montag, den 2. September, 2002 - 11:19:

@Grobi
Gar nicht so schlecht, weil die meistens in ihren VW-Bussen herumlümmeln und gar nicht so sehr ihre Geräte beobachten....

Da sollte dann noch draufstehen: "Ein Herz für Raser"

By Goose (217.225.239.20) on Montag, den 2. September, 2002 - 12:05:

Unglücklicherweise hat das Internet nun dazu beigetragen, daß diese Methode auch der Gegenseite exakt dargelegt wurde.
Nun, Alberto, jeder, der sich mit unserem Rechtssystem beschäftigt, wird diese Methode auch ohne das Internet kennen lernen, also wird sie eurer "Gegenseite" nicht erst bekannt sein, seit sie in diesem Forum veröffentlicht wurde.
Dieser Weg wurde uns z.B. bereits in der Ausbildung als Gefahr, sich um die Verantwortung einer OWi zu drücken, erläutert, bzw kurz angerissen, so daß man sich dann bei Interesse selber hiermit beschäftigen konnte.

Gruß
Goose

By Leo (193.194.7.158) on Montag, den 2. September, 2002 - 12:07:

Noch ein Aspekt: Muß ich diesen Bogen zur Beantwortung der Fragen verwenden ? Ich meine, gibt es ein Gesetz welches mir verbietet, ein weißes Blatt Papier zu nehmen und meine Angaben (keine Angaben) wie bisher zu machen ? Wer weiß etwas genaues ?
Leo

By farendil (217.235.57.165) on Montag, den 2. September, 2002 - 12:58:

@leo: du mußt diesen bogen nciht verwenden, doch ob das so klug ist...
alles was ncith nach schema 08/15 abläuft macht sich automatisch verdächtig.

By Helfershelferin (213.7.32.233) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 15:57:

Hallo zusammen. Schön Euch hier zu treffen :-) Insbesondere farendil und den "Großmeister" Alberto persönlich. Könntet Ihr so nett sein und mal in das Rotlichtforum switchen und dort im Thread "Firmenwagen, Verlobter ..." auf meine Fragen von heute eingehen?? Wäre echt supi-nett!

Und noch eine Kleinigkeit: Wenn man sich darüber irrt an dem bestimmten Tag zu der bestimmten Uhrzeit mit einem anderen Menschen im Auto gesessen zu haben und diesen dann irrtümlicherweise als Fahrer angibt, gehört das auch zur Albertomethode oder ist das schlichtweg 164 StgB? (153 und 154 gehen ja bei der polizei nicht, da sie nicht zur abnahme von Eiden bestimmt ist)

Nochmals vielen Dank für die dringend notwendige Unterstützung!

By grinzecat (217.88.212.82) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 09:30:

@Alberto und alle, in Hessen ist mittlerweile das Foto gleich auf der Vorder(!)seite des Zeugenfragebogens, der an die GmbH geschickt wird, mit drauf. Rausfallen oder Rückseite nicht gesehen ist also auch nüschd mehr.

By farendil (217.225.241.9) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 09:50:

@gc: das ist nicht in einem bundesland einheitlich, sondern variiert von bg-stelle zu bg stelle.

By Fahrer (80.128.231.72) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 10:09:

@Helfershelferin

abgesehen davon dass man jemand anderen nicht WISSENTLICH falsch beschuldigen darf gilt seit
entstehen der Welt der Satz:
Errare human est - irren ist menschlich.

By speed_trapped (62.153.226.203) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 14:24:

@Alberto:
Bei der Beschreibung des Bogens hast du geschrieben, dass man separat für die Richtigkeit der Angaben unterschreiben mußt.
Nach meinem dafürhalten ändert das doch wenig.Für den Ausfüllenden entspricht doch eh alles der Wahrheit, weil er ja nicht wissentlich jemanden Falschen beschuldigt.Soll heißen, wenn ich mich irre, dann ist es für mich zu diesem Zeitpunkt ja die volle Wahrheit und das bestätige ich damit ja nochmal.
Wenn dem nicht so wäre, dann würden ja alle Zeugen, die fehlerhafte Aussagen (z.B. vor Gericht) machen wegen Meineid einen reingewürgt bekommen.
Das es wissentlich passiert ist, muss doch noch immer bewiesen werden. Und nur dann kann die Unterschrift belastender für den Unterzeichner werden.

Oder bin ich da jetzt total auf dem falschen Dampfer, weil Gesetze ja wieder nichts mit Logik zu tun haben?

By Alberto (62.158.213.157) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 17:40:

@speed trapped
Leider ist da ein kleiner Unterschied:

Wenn ich, wie bisher, die Sekretärin auffordern würde, diesen Bogen auszufüllen, - dann stutzt sie spätestens bei diesem Satz! Denn - sie weiß ja, daß dies nicht stimmt, - sie also die Unwahrheit hineinschreibt (falsche Personaldaten)..
Zwar proforma "irrtümlich" - faktisch jedoch "auf Anweisung".

Käme es zu einem Prozess, droht ihr der Richter alles mögliche an - dann spätestens fällt sie um.

Es geht also nur noch so....

der "auserkorene" Ersatzfahrer schreibt selbst seine Personalien hinein, denn dann sind diese Angaben in jedem Fall richtig, - denn es sind SEINE Personalien, deren Richtigkeit er durch Unterschrift bestätigt.

Daß er sich bezüglich der Tat - um ein paar tage oder wie auch immer - geirrt hat ist dabei nicht so schlimm.

Außerdem liegt genau dieser Punkte, nämlich das Ankreuzen (ihm wurde das Fahrzeug überlassen) ...
1. außerhalb der Umrahmung, für die er unten unterschreibt (Personaldaten) und ..
2. im Bereich des trotzdem Möglichen!!

Ihm kann das Fahrzeug überlassen worden sein - er hat es aber dem Täter nur für 1 Stunden seinerseits überlassen. Dieser Irrtum kann tatsächlich passieren... und keiner macht eine wissentliche Falschaussage.

ich weiß... weit hergeholt - aber so müssen wir eben weitermachen.

By alpak (217.233.240.233) on Freitag, den 6. September, 2002 - 08:08:

*bing* Alberto hat mal wieder die Lösung -> und weiter geht's :)

By Helfershelferin (213.7.34.170) on Freitag, den 6. September, 2002 - 14:20:

ähem, kurze Zwischenfrage, ist denn eigentlich allen klar dass die Verjährungsfrist sechs (!) Monate beträgt?? Ich habe in den Foren immer was von drei Monaten gelesen. Jetzt gerade habe ich mal ins OWiG reingeschaut und siehe da: § 31 Abs.2 Nr. 4 besagt sechs Monate. Das gilt doch auch für Rotlichtverstöße, oder?! Eine solche Frist erleichtert den Behörden die Verfolgung ja ganz enorm!
Kann mir jemand die Frist mal bestätigen oder mich aufklären woraus sich eine andere Frist ergeben sollte??

By alpak (217.233.233.81) on Freitag, den 6. September, 2002 - 15:25:

@Helfershelferin: Sechs Monate nur ab Zugang (oder Ausstellung?) des Bussgeldbescheides - daher gilt es, einen solchen zu verhindern!

By Helfershelferin (213.7.31.228) on Freitag, den 6. September, 2002 - 16:58:

Pardon, aber das halte ich für ein wenig merkwürdig. Kann mir jemand die Normen nennen, um das mal im Gesetz nachvollziehen zu können? § 31 regelt doch gerade die Verfolgungsverjährung und keine "Vollstreckungs"verjährung?! Demnach dürfte die Behörde sechs Monate Zeit haben um zu ermitteln. Und ob ein einmal ausgestellter Bußgeldbescheid (also ein VA!) nach 6 Monaten quasi "von alleine" verjährt, und das auch noch nach den Vorschriften des OWiG und nicht nach VwVfG, das bezweifel ich auch.

Also, wie ist es nun??

By farendil (217.85.231.127) on Samstag, den 7. September, 2002 - 02:21:

@helfershelferin: wie alpak gesagt hat! 3 monate bis zum bg-bescheid, 6 dannach.

nach 6 monaten muss spätestens der bg-bescheid erlassen sein (egal wie viel verjährungsunterbrechende massnahmen dazwíschen lagen)

By Helfershelferin (213.6.231.183) on Samstag, den 7. September, 2002 - 23:03:

Okay, habt Ihr trotzdem nochmal die gesetzliche Grundlage dazu? Dann könnte ich es auch denen erklären, die mir gegenüber was von sechs Monaten erzählt haben ;-)

By michael (80.138.183.147) on Sonntag, den 8. September, 2002 - 15:19:

@Helfershelferin:

§ 26 Abs. 3 StVG: "Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."

By Helfershelferin (213.6.175.37) on Sonntag, den 8. September, 2002 - 19:40:

Vielen Dank!! Das nenn' ich ein Argument ;-)


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