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Nicht EU Ausländer angeben! Wer hat es versucht ?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Nicht EU Ausländer angeben! Wer hat es versucht ?
By Olli (172.177.119.54) on Samstag, den 25. November, 2000 - 00:52:

Hi!

Ich habe ein Verfahren anstehen, wobei ich das erste Mal versuchen will, die Sache auf einen Nicht EU Ausländer abzuwälzen. Das Verfahren wird in solch einem Falle eingestellt.

Was habt ihr für Erfahrungen mit sowas gemacht ?

Was muß man beachten bei der "Erfindung" eines Nicht EU Ausländers? Vielleicht hat jemand Tips wen/was man angeben sollte....

By Alberto (212.185.252.129) on Samstag, den 25. November, 2000 - 11:55:

Es "stinkt" immer ein bißchen, wenn man als Privatmann so etwas macht. Ich kenne viele Autohändler, die natürlich auf dem Wege der "Probefahrten" schon mal einen Türken hineinschreiben, von dem sie sich eben nur den Führerschein haben zeigen lassen, den Namen noch wissen - und das geschäft ist nicht zustandegekommen, weshalb der Mann nicht mehr zu ermitteln ist.

Das Problem ist jedoch immer: Ein solches Auto ist eben auf eine Firma zugelassen, und nun wissen sie nicht, welchen der möglichen Angestellten sie suchen sollen.
Bei Privatautos ist der Betrug relativ leicht nachweisbar: Sie lauern Dir als Halter auf, halten Dich an und vergleichen das Foto. Dann ist es falsche Anschuldigung und das wird sehr ärgerlich.

Laß lieber die Finger davon. Schreib meinetwegen irrtümlich einen Freund hinein, der tatsächlich schon mal mit deinem Auto gefahren ist, dieser gibt es dann zunächst zu und du erreichst die Verjährung. Aber: Wenn sie dahinterkommen, kann es ein Irrtum gewesen sein - nicht der Vorsatz!

By Olli (172.177.12.109) on Samstag, den 25. November, 2000 - 12:01:

Vielen Dank, Alberto.

Du hast mich da eventuell vor einer bösen Überraschung bewahrt.

Ich bin Student. Meinst du sie würden auch nachforschen, wenn ich schreibe, daß es ein Austauschstudent aus den USA war, der vorrübergehend hier im Lande war?
Natürlich dürften sie dann nicht an der Uni nachfragen, denn es fanden keine Austauschprogramme statt.

Nochmal zu der Sache mit dem Freund angeben:
Erreicht man die Verjährung nur wenn dieser einen Anwalt einschaltet ?
Er könnte es doch auch auf dem Anhörungsbogen zugeben und dann beim Bußgeldbescheid sagen, er habe sich geirrt. Oder reicht die Zeit in dem Falle nicht ?

Habe arge Probleme einen Freund zu finden, der die Sache bereit ist durchzuziehen.

Aber da Führerscheinverlust droht, muß ich es irgendwie hinbiegen.

By cyrus (62.226.213.173) on Samstag, den 25. November, 2000 - 14:47:

ich hab sehr gute erfahrungen mit dieser methode.

By Olli (172.177.113.19) on Samstag, den 25. November, 2000 - 18:29:

Cyrus:

Dann beschreibe mal wie du das genau gemacht hast.

Woher hast du Namen und Adresse gehabt und wie ist es abgelaufen ?

By cyrus (202.241.164.17) on Sonntag, den 26. November, 2000 - 07:02:

http://www.yellowpages.lt
http://www.yellowpages.lt/w

dort gibt es adressen und namen, die einfach ein bischen mixen, so das der brief , wenn er denn jemals versand wird, auch keinen empfänger findet.

fertig!!!

@alberto

>>>Aber: Wenn sie dahinterkommen, kann es ein Irrtum gewesen sein - nicht der Vorsatz!<<<

kann es bei dieser methode ja auch sein, bzw. ein russischer oder polnischer "autohändler" hat eine probefahrt gemacht. ich bezweifle das sich die deutschen behörden auf nach russland oder litauen machen um wegen 80 dm oder mehr nach herrn xy zu suchen. die behörden schaffen es ja noch nicht mal geklaute autos rüberzuholen.

By Olli (172.177.89.202) on Sonntag, den 26. November, 2000 - 11:12:

Cyrus:

Gibst du einfach die Daten des Ausländers auf dem Anhörungsbogen an, oder schreibst du einen Brief dazu, wieso er mit deinem Wagen gefahren ist ?

Von einer Probefahrt kann ich nicht reden, weil der Wagen brandneu ist. :-)

Habe schon überlegt von einem Austauschstudenten zu schreiben, aber wenn die an der Uni nachfragen...

Wenn du die Daten mixt, klar fahren sie nicht nach Russland, aber sie können doch bestimmt überprüfen ob eine solche Person unter der angegebenen Adresse existiert. auch einen Anruf könnten sie tätigen.

Was ist eigentlich so wichtig daran, daß man einen NICHT Eu Ausländer nimmt. Warum keinen Franzosen ?

Cyrus, beschreib doch mal ganz genau einen deiner Fälle von Anfang bis zum Ende.

By Alberto (193.159.29.181) on Montag, den 27. November, 2000 - 15:29:

Leute, alles was die mistrauisch macht, wird scheitern!!!!
Ein fremder Name, der nicht erreicht werden kann, legt nahe, daß man zunächst mal den Halter verdächtigt. Und dann? Du bist auf dem Bild!! Ende!!
Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum euere Freund solche "Hasenfüße" sind...
Such Dir dann eben einen Jura-Studenten, der weiß wenigstens, daß ihm nichts passieren kann. Nichts - aber auch gar nichts!!

Der Vorteil ist jedoch - du hast einen Fahrer benannt - dieser bekommt einen Anhörungsbogen - und gibt die Tat zu. Da stinkt nichts. Alles läuft, wie immer...08/15. Erst dann beim Bußgeldbescheid... wird es ernst.
Wenn der Freund die Einspruchsfrist verschläft, pasiert ihm schon was. Er ist dann rechtskräftig verurteilt und hat das Fahrverbot bzw. die Punkte.

Doch so weit kommt es ja nicht. Er erhebt Einspruch. Nun brauchen wir aber eine Begründung, damit dier nicht mißtrauisch werden - und wieder gegen den Halter ermitteln - und was??? Dich finden!
Also, was ist eine gute Begründung?

Eine, die oft kommt - logisch ist, aber die Polizisten heimlich schmunzeln läßt, weil sie wissen, daß es eigentlich chancenlos ist.
Die sind sich ihrer Beweiskraft sicher und lächeln, wenn ein so dummer Autfahrer schreibt, er wolle erst mal einen Anwalt aufsuchen und sich dagegen wehren.
Die bleiben ganz cool, weil.... der Einspruch hat ihnen wieder 6 Monate Zeit gegeben und das können die aussitzen, bis der Freund einen Anwalt hat, der die Akten eingesehen hat, um dann festzustellen, daß wenig zu machen ist, weil die Beweiskraft erdrückend im Raum steht.

Was die aber bei alledem nicht ahnen:

Sie ermitteln gegen den Falschen! Und für den richtigen tritt - 3 Monate nach der Anhörung - die Verjährung ein.
Deshalb: Der Anwalt ist nicht notwendig, aber als wichtiger Grund sehr zeitverzögernd. (Akten anfordern - in Urlaub gehen - akten wieder zurücksenden - irgendeinen trotteligen Einspruch formulieren - Gerichtstermin erhalten - Termin verschieben, weil er gerade nicht kann - neuen Termin bekommen usw. das kann dauern.
Am Schluß sagt man lapidar, daß man im Terminkalender nachgesehen hat, und man an diesem Tage niemals gefahren sein kann.

Dann wird das Foto verglichen und.... es stimmt. Dieser Mann war es nicht.

dann sucht man gar nicht mehr weiter, denn gegen jeden anderen ist die Sache ja verjährt!! o.K??

By Olli (172.152.119.138) on Dienstag, den 28. November, 2000 - 10:27:

Alberto:

So kann man die Sache ja scheinbar auch ohne Anwalt durchziehen, verstehe ich das richtig ?

Das einzige Problem in deiner Schilderung wäre dann nur, daß man sich als Privatmann nicht die akte anfordern kann. Das kann nämlich wirklich nur der Anwalt.

Nun gut. Ich bin erst vor 9 Tagen geblitzt worden..... habe also noch Zeit einen "Helfer" zu finden...

Ich denke für DM 200,- dürfte sich doch da jemand finden. Kann ja nichts passieren.

Also Alberto, falls du noch jemanden kennst, der nicht so stadtbekannt ist wie du, dann kannst du ja mal mit 2 Scheinchen wedeln. :-))
Bin für jede Hilfe dankbar. Ist nämlich sehr ärgerlich, wenn man weiß wie man drum herumkommt, nur man es nicht durchsetzen kann, weil einem keiner hilft...

By Alberto (62.224.93.71) on Dienstag, den 28. November, 2000 - 15:10:

Im Prinzip richtig, Du kannst es auch alleine durchziehen.

Das beste, was man eigentlich - präventiv - machen kann, ist, - zusammen mit einem Gleichgesinnten jeweils die Autos auf den anderen zulassen und so immer als Fahrer in einem Auto eines anderen Halters zu fahren.

Jeder, der einmal mit meinem Auto fährt - und geblitzt wird - ist automatisch geschützt. Dem kann nie etwas passieren, vor allem, wenn sie ihn garantiert nicht kennen und nicht in meinem Umfeld suchen können, weil er eben nicht Mitarbeiter und nicht Verwandter ist.

Die können mich löchern, so lange sie wollen... keine Chance.
Umgekehrt geht das natürlich auch.

Da bleibt nur noch das Restrisiko des "Sofort-Angehalten-Werdens"

Nur 2 gleichgesinnte Kumpels sind notwendig - und dann: Freie Fahrt!!

By garfield (129.143.4.36) on Dienstag, den 28. November, 2000 - 19:15:

Du brauchst nicht zufällig einen alten VW Taro? Ich könnte mich durchaus damit anfreunden, Ferrari-Eigner zu sein ;-)

By Alberto (62.158.212.135) on Mittwoch, den 29. November, 2000 - 16:25:

Hallo Garfield, meinst Di mich?
Weißt Du, wie viele Leute meinen 360 Spider - vom Fleck weg - mit kräftig Überpreis - kaufen würden?
Ich dürfte ihn aber gar nicht verkaufen.
Ich mußte, um überhaupt einen zugeteilt zu bekommen - noch dieses Jahr - bei der Fiat-Bank eine Finanzierung abschließen, damit dort der Kfz.-Brief sicher liegt und ich das Auto eben nicht nach Japan für + 40000 USD verkaufe. So sieht das aus. Die Lieferzeit beträgt z.Zt. 2 - 3 Jahre. Ich habe einen aus der ersten Serie (nur 60 Stück nach Deutschland) - und noch habe ich ihn auch nicht. Aber wahrscheinlich bis Freitag.

By garfield (129.143.4.36) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 08:45:

Es ging nur um das gegenseitige Zulassen der Fahrzeuge. Aber ich glaube kaum, daß jemand bereit wäre, meinen Laster auf sich zuzulassen...

By farendil (141.76.2.2) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 12:42:

wieso nicht, garfield? ist doch egal, du bezahlst ihm alle kosten (steuer, versicherung) und er dir - das einzige, was da von nachteil sein könnte, sind die sogenannten rabatte bei den versicherungen (frauenrabatt, garagenrabatt, b-tarif etc.) und die unter umständen ungünstigere regionalklasse.

By Alberto (193.159.128.89) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 15:48:

Die Zulassung auf jemand anderes ist überhaupt eine der genialsten Lösungen. Und - ist bei einem LKW nicht sowieseo die Versicherung ohne Rabatt?

By Olli (172.177.236.233) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 16:43:

Wenn man einen Unfall hat, dann gehen die Prozente rauf, beim HALTER.

Wenn man sich dann irgendwann mal verkracht und wieder auf "eigene Rechnung" fährt, hat man wenn man Pech hat hohe Beiträge.

By garfield (129.143.4.36) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 19:13:

@Alberto:

Bei einem LKW gibt es auch Rabattstufen. Nur keine Sonderregelungen wie Garagen- oder Wenigfahrnachlässe. Vorteil für "Materialfahrer": Bei LKW gibt es keinen Satz über 100% und die Abstufung geht schneller nach unten. Nachteil für Fahrer, die keinen Crash bauen: Die niedrigste Stufe ist zwar schon nach sechs Jahren erreicht, beträgt aber 45% und die Versicherung ist im allgemeinen grundsätzlich etwas teurer als bei einem vergleichbaren PKW. Dafür sind die Steuern aber unvergleichlich gut: Ich zahle für meinen Taro mit 2,4-Liter-Diesel ohne Kat und sonstigen Dummfug gerade mal ca. 270 Mark pro Jahr (Gesamtgewicht 2,4 t) :-)

By farendil (62.180.212.203) on Donnerstag, den 30. November, 2000 - 20:04:

@olli: nicht mal mehr unbedigt! viele versicherungen erlauben auch getrennte halter und versicherungsnehmer.

By Olli (172.177.238.65) on Freitag, den 8. Dezember, 2000 - 09:32:

Bleibt die Frage nach der wirkungsvollsten / sichersten Methode.

Wird wohl die mit dem Freund (nichttäter) angeben sein. Er hält die Behörden hin bis es gegen den tatsächlichen Fahrer (=Halter) verjährt ist, bis er dann seinen Terminkalender aufschlägt und feststellt, daß er ja an diesem Tag bei den Schwiegereltern war :-)))

By Olli (172.177.99.118) on Freitag, den 5. Januar, 2001 - 17:41:

Ist hier Niemand außer Cyrus, der das mal versucht hat mit dem Nicht EU Menschen?

Würde auch lieber das mit dem Nichttäter anwenden, aber ich finde keinen der das mitmacht. Die bezahlen sogar alle ein Knöllchen mit 50 mark anstatt auf die Halterhaftung von DM 35,- zu zielen.
Sie meinen eben, wenn sie Mist gebaut haben, stehen sie dazu ein. Egal, soll nicht zu Moralisch werden.

Also, wer hat es noch versucht ?
Bald werde ich nämlich Post erhalten die beantwortet werden will.


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