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"Verjährt" Fahrtenbuchandrohung?/ Punkte abbummeln

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: "Verjährt" Fahrtenbuchandrohung?/ Punkte abbummeln
By Horst (213.7.61.141) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 15:42:

Hallo,

ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet!

Kurz die Fakten und danach 3 Fragen.

20.05.02 26 km/h netto außerorts zu schnell
20.06.02 AB an Halter (jemand anders) mit Foto
Mich erwarten also 3 Punkte und ein paar Euro.

Vorgeschichte:
14.08.00 21 km/h netto außerorts zu schnell (rausgewunken)
29.08.00 BGB an mich, 1 Punkt

20.10.00 Rote Ampel, 3 Punkte drohen, AB an Halter (derselbe wie oben v. 20.06.02), der sagt er weiß nicht wer es war
20.11.00 Meldeamt verzichtet ausnahmsweise auf Auferlegung eines Fahrtenbuches

Die Fragen:
1.Wenn der Halter jetzt wieder sagt er weiß nicht wer es war, haben die dann noch den Vermerk vom letzten mal und verhängt das Amt damit vorr. auf jeden Fall dem Halter ein Fahrtenbuch?

2.Der Punkt vom 29.08.00 wär am eigentlich 29.08.02 weg, nicht aber wenn ich das vom 20.05.02 zugebe (um ums Fahrtenbuch rum zu kommen). Wie halte ich den Lauf der Dinge etwas auf, um mich übern 29.08. zu retten?

3. (fast das wichtigste) Im Falle des Fahrtenbuches: Gibts das nur für den konkreten Wagen, der zu dem Verstoß benutzt wurde oder zu allen Wagen des Halters? Das würde ich dem Halter nämlich nicht zumuten wollen.

Ich danke im voraus herzlich für Eure Antworten!

Viele Grüße
Horst

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 20:48:

Erstmal zum Fhartenbuch allgemein:

Meistens wirkt die Formulierung der Behörde sehr einschüchternd, aber so einfach ist es nicht, ein FB aufzuerlegen. Wenn es doch versucht wird, gibt es meist gute Möglichkeiten, die Auflage abzuwehren. Benutze mal die Suchfunktion, das wurde hier schon vielfach diskutiert.

Wie halte ich den Lauf der Dinge etwas auf, um mich übern 29.08. zu retten?

Nochmals bitte die Suchfunktion benutzen und nach den Stichworten "Verjährung" und "Alberto-Methode" suchen. Du kannst zwar mit Einspruch gegen den noch folgenden Bußgeldbescheid alles über den 29.8. hinauszögern, aber wenn man Dich noch nicht ermittelt hat, kommst Du vielleicht mit den o.g. Maßnahmen ganz aus der Sache raus.

By farendil (217.225.253.37) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 21:09:

@horst: also das wichtigste zum fahrtenbuch findest du unter allgemein -> rund ums fahrtenbuch (oder so ähnlich)

a: ist es diesmal wieder die gleiche behörde wie beim letzten mal?
b: wohnt der halter an gleicher adresse mit dir?
wenn nein - bist du dort zu identifizieren?


@gb: wozu immer diese methode?? ist doch wahrscheinlich gar nicht nötig!

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 21:19:

@farendil

Wie nennst Du es denn dann, wenn ein Verstoß in die Verjährung gezogen werden soll? Beide Vorgehensweisen bezwecken ein und dasselbe!

By Alberto (212.185.252.137) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 21:54:

Ich vermute mal, daß dieser - ominöse - Halter - der eigene vater sein dürfte.

Wenn ja, - dann kann er doch die Aussage verweigern - ohne etwas zusagen, wie..."ich weiß nicht, wer gefahren ist"

Wohnt der fahrer nicht an dieser Adresse und ist er dort auch nicht den Nachbarn bekannt, - dann passiert nichts weiter...

Ist der Halter aber ein "Freund" - so muß er ebenfalls die Aussage zunächst verweigern - köännte aber alsbald als "Nichttäter" identifiziert werden.

Dann muß man förmlich das verfahren gegen diesen einstellen - und ihn gleichzeitig als "zeugen" zu vernehmen versuchen.

Dabei müßte er den wahren Fahrer benennen, wenn dieser nicht mit ihm "verwandt" ist.
Verweigert er die Aussage - droht wieder das Fahrtenbuch.

Beantragt er aber Zeugenschutz - durch einen Anwalt - und gibt gleichzeitig seine Zustimmung, demnächst auszusagen.... na dann kann er es vermutlich bis zur verjährung für den wahren Täter hinauszögern.

Diese Aussage muß er übrigens nur vor einem Richter oder einem Staatsanwalt machen - niemals vor der Polizei--

Vielleicht könnt ihr damit ja nun was anfangen.

Sonst müßte man diesen halter - und die Zusammenhänge schon etwas genauer wissen.

By Horst (213.7.63.141) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 00:18:

@farendil
a) nein, aber ich denke die schicken das, egal von welcher BG-Stelle, zur Meldestelle am Wohnort des Halters?
b) nein, aber alberto hat recht mit seiner Vermutung :-)

Danke erstmal und Gruß
Horst

By farendil (217.225.253.37) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 00:47:

@horst: du bist also an der meldeadresse des halters nicht zu identifizieren?


nun, dann müßte der halter nix tun, als zunächst die aussage zu verweigern.
dadurch kann ihm aber ein fahrtenbuch drohen.

damit daß nicht passiert, erst mal nicht reagieren.
(erinnern muß sich de rhalter nur 14 tage an den fahrer -dannachn gibt es kein fb mehr)
es sei denn, die kommen mit einem foto vorbei - da macht man dann aber nicht auf.

By Horst (213.7.63.141) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 01:19:

@farendil
so ist es.

Allerdings lag das Foto ja schon bei. Nun könnte der AB ja nicht angekommen sein (war ein normaler Brief). Allerdings schreiben die, wenn innerhalb einer Woche keine Antwort, dann ggf. gleich BGB an Halter.

Wäre es also schlauer, wenn der Halter mich angibt, ich einen AB bekomme, den Verstoß zugebe, den BGB abwarte, dem widerspreche (Irrtum, Alibi kein Problem, das auf dem Foto kann (und das ist ernst gemeint) jeder von uns beiden gewesen sein (was ich denen nicht auf die Nase binden werde)). Preisfrage: verjährt das Ding dann, wenn die dann nicht bis zum 20.08. (Verstoß war ja am 20.05.) auf meinen BGB-Widerspruch antworten? Dann wären wir aus allen Nummern raus?

Oder den AB wegtun, auf BGB warten, Widerspruch von wegen das vorher kein AB vorlag. Was machen die dann? Hauptverhandlung? Oder sehen die das ein und senden erstmal AB, womit wieder Zeit ins Land geht?

Wenn die mit dem Foto vor der Tür stehen und man macht doch auf, dann gar nichts sagen, nur ggü. Staatsanwalt, da Aussage verweigern, für sich hat er ein echtes Alibi trotz des ähnlichen Fotos, aus die Maus?

Noch kurz zum Fahrtenbuch, ich finde nichts darüber, ob das dann wirklich nur für das eine betreffende Auto geführt werden muß oder für alle Autos des Halters? Wenn ersters zutrifft, führe ich lieber ein Fahrtenbuch und verliere es wenns mal drauf ankommt (kostet 50€ wenn mans nicht vorzeigen kann?), scheint mir das kleinere Übel zu sein.

Sorry für den vielen Text, ich hab mir hier echt unzählige threads durchgelesen, aber leider auch trotz suchfunktion immer nur Bruchstücke gefunden, die dann irgendwann doch nicht mehr auf meinen Fall passten, also bitte nicht böse sein und danke im voraus
Horst

By Horst (213.7.178.204) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 09:47:

hallo nochmal,

die meisten Fragen kann ich mir nun selbst beantworten :-)

Die 2 offenen konkreten Fragen stelle ich noch mal mit einem extra Posting weil sie auch ganz unabhängig von meinem Fall sein könnten - also vielleicht für alle interessant.

Dickes Danke nochmal an meine Antwortgeber!

Gruß
Horst


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