Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Stefan (193.196.193.20) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 09:35: |
Hallo,
ich habe einen Bußgeldbescheid über zu schnelles Fahren (61 statt 50 macht 25 Euro) und Unterlassen der Neuen Anschrift im Fahrzeugschein (15 Euro bekommen). Diese Beträge wurden nicht aufgeschlüsselt (mußte ich selbst rausfinden), sondern nur ein Pauschalbetrag von 40 Euro genannt.
Weiterhin kommen ein Verfahrensgebühr von 12,50 Euro und Auslagen der Verwaltung von 5,62 Euro hinzu.
Ist das juristisch angreifbar:
a) weil hier zwei verschiedene Dinge zu einem zusammen genommen wurden und es dann auf einmal eine Bußgeldsache wurde?
b) weil die beiden Verstöße nicht kostenmäßig aufgeschlüsselt wurden.
Vielen Dank im Voraus für euren kompetenten Rat
Stefan
By farendil (217.225.250.91) on Freitag, den 25. Januar, 2002 - 11:00: |
@stefan: bitte keine doppelpostings!!
@alle: hier gehts weiter!
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