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Einspruchsmöglichkeiten bei einem Rotlichverstoss??

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Einspruchsmöglichkeiten bei einem Rotlichverstoss??
By Malc (168.143.112.8) on Samstag, den 22. Dezember, 2001 - 03:39:

Hallo @All!
Jetzt hat's mich auch zum ersten Mal im Leben erwischt.. bin nämlich vor kurzem bei rot über die Ampel gefahren. Ich gehe von mehr als 1Sec. Verzoegerung aus und ich habe meinen Fuererschein erst seit 1,5 J. - und was das heisst - wisst ihr bestimmt - 4Punkte + 250DM +1M.Fahrvebot + Nachschulung :(
Das einzige , was mich am meisten stoert ist die Nachschulung - vollkommen unnoetig und super-teuer!
Jetzt ueberlege ich mir - wie ich drum herumkommen kann..
Ich habe bisher nur 2 Alternativen gefunden - vielleicht helft Ihr mir die zu bewerten!
Der Verstoss kam wie folgt zustande - ich fuhr 45-50 Km/h - die Ampel zeigte schon gelb - ich haette es noch geschafft ueber die Kreuzung zu fahren - ploetzlich schert vor meiner Nase ein Auto ein und bremst ab - es war nass - es gab nur 2 Moeglichkeiten - etweder ich mache Vollbremsung (da der eingescherte Wagen nicht die Absicht hatte bei gelb noch rueberzufahren)- das war zwar machbar - aber auch gefaehrlich wg. event. Auffahrunfall (es war nass + ich wollte ja urspruenglich noch rueberfachren !d.h. die Geschwindigkeit war hoch) oder ich wechsele die Spur und fahre doch bei gelb ueber die Ampel.. Da die Verkehrslage dies erlaubte -habe ich mich fuer die 2. Variante entschieden - wg. diesem Manoever hab ich allerdings die wertvollen Sekunden verloren - und somit habe es auch letzendlich nicht geschafft..
Nun zu den o.g. Alternativen : Ich kann zum einen darauf appelieren - dass ich in jedem Fall den Auffahrunfall verhindern wollte (und somit die INsassen des eingescherten Wagens nicht gefaehrden wollte + andere Verkehrsteilnehmer + bla..bla),da in dieser Situation auch Vollbremsung (es war nass)nicht geholfen haette.. UNd da es an der Kreuzung rel. leer war - hab ich mich entschieden - die Spur zu wechseln u s.w. und so fort..
Warum ich diese Alternative fuer plausibel halte : 1) Ein Bekannter von mir - fuhr in dem Moment hinter mir - und den kann ich quasi als Zeugen bennenen..- er hat's naemlich genau gesehen 2)Bis dahin hatte ich noch keine Punkte,Verwarnungsgeld und s.w. - d.h. absolut sauber 3) Man kann immer sagen - der andere (der eingeschert ist) hatte Schuld - er schert vor meiner Nase ein - bremst gleich ab - ohne zu blinken und s.w. - man kann sich ja was einfallen lassen (schlecht ist - wenn sie dann bei Ihm nachfragen - aber ich glaube nicht dass er sich noch erinnern kann )
Aber ich weiss nicht ob das was bringt.. - die Geschichte ist zwar nicht schlecht (wg. Zeugen,Auffahrunfall,Regen.keinen Punkten) - aber ich weiss nicht ob das reicht..
Zum anderen habe ich die Moeglichkeit zu sagen - ich bin's nicht gewesen - sondern ein Bekannter von mir - ein sog. "Nicht-EU-Auslaender" - und der ist schon laengst drueben - er wollte sich bloss den Wagen anschauen.. Nachteil : Es kommt auf die Bilder an - bin ich da zu erkennen oder nicht.. Vorteil : Event. klappt's - weil erstens Bilder event. unscharf sind ,zweitens ich mache das zum 1. mal - d.h. nicht so verdaechtig (auch wenn Bilder in Ordnung sind - ob sie schon bei 1.mal die aufwendige Indentifizierung machen ?)

Und wie gesagt - fuer mich ist nicht das BussGeld ein Problem - das bringe ich schon irgendwie auf - sondern eher die verdammte Nachschulung..die will ich auf jeden Fall vermeiden

Waere sehr dankbar fuer event. Vorschlaege/Anmerkungen !

By farendil (217.85.228.234) on Samstag, den 22. Dezember, 2001 - 12:24:

@malc: auf dem foto ist zu sehen, ob ein anders kfz auf der anderen spur steht.

ist dies nicht der fall, hast du schlechte karten.


der 2.fall ist fast aussichtslos - es sei denn, daß foto wäre absolut nicht zu erkennen - dann bräuchtest du aber auch nicht dieses theater.

ich würde dir die alberto - methode empfehlen. such mal dannach im forum - es lohnt sich!

By malc (217.9.37.150) on Samstag, den 22. Dezember, 2001 - 13:36:

@farendil
Das Problem ist aber, dass ich der Halter des Wagens bin - deswegen gilt fuer mich die AlbertoMethode nicht! Ich kriege ja die Fotos - auf denen ich aller Wahrscheinlichkeit nach ,gut zu erkennen bin.

Besteht ueberhaupt die Moeglichkeit dass man mit Hilfe von Anwalt bzw. meiner Begruendung usw. wenigstens die Verlaengerung der Probezeit vermeide?? Kann man das mit denen irgendwie regeln ?(zb durch Erhoehung der Geldstrafe )?

Danke

By farendil (217.85.228.234) on Samstag, den 22. Dezember, 2001 - 13:45:

@malc: lies dir mal die methode genau durch - sie funktioniert auch, wenn du der halter bist...

By malc (217.9.39.208) on Samstag, den 22. Dezember, 2001 - 17:58:

@farendil
Danke fuer den Hinweis - die Methode schaue ich mir noch mal an!:)
Aber dennoch koenntest du mir sagen,ob das mit der Aufhebung der Verlaengerung von Probezeit klappen koennte?Ich meine - wenn man Einspruch erhebt und die Sache ordentlich begruendet(+1 Zeuge) - und wenn das ganze noch ein Anwalt macht - habe ich dann eine Chance?(Ich glaube der andere Wagen muss auf dem Foto zu sehen sein)

PS. : Wird der Anwalt bei solchen Angelegenheiten von Rechtschutzversicherung bezahlt?

Danke !

By Greatblackbird (145.254.152.177) on Samstag, den 22. Dezember, 2001 - 18:18:

@malc
Natürlich wird der Anwalt von einer Rechtschutzversicherung bezahlt. Dafür ist die Versicherung ja da.

Die Probezeit wird erst verlängert, wenn ein erlassener Bußgeldbescheid rechtskräftig werden sollte. Wenn Du also Einspruch einlegst, zögerst Du die Rechtskraft hinaus. Grundsätzlich wird so ein Verfahren nach den Verwaltungsvorschriften abgehandelt, d.h. es ist völlig egal, was Du im Verfahren für Argumente vorbringst. Wenn der Bescheid rechtskräftig ist und dafür Punkte eingetragen werden, verlängert sich die Probezeit und auch die Nachschulung wird angeordnet. Deshalb ist es in dem Fall wirklich besser, es mit der Alberto-Methode zu versuchen. Dafür brauchst Du aber erstmal keinen Anwalt.

By malc (217.9.39.143) on Samstag, den 22. Dezember, 2001 - 21:29:

@Greatblackbird
Vielen Dank fuer deine Antwort!
Was meinst du aber mit "..es ist völlig egal, was Du im Verfahren für Argumente vorbringst.." ?Ist es so , dass Erfolgsaussichten aeusserst gering sind? oder ,dass es gar keine gibt ? Es kann doch nicht wahr sein , dass es absolut keine Ruecksicht auf andere,event. fallentscheidende Umstaende genommen wird (wie Unfallsituation,wo man den Rotlichtverstoss in Kauf nehmen musste usw.)
Trotzdem -Danke!

@All
Kann mir jemand freundlicherweise sagen , wo ich diese beruehmte "Alberto-Methode" finde , wo der Fall erlaeutert wird : Fahrer=Halter? (Die meisten Erklaerungen beziehen sich auf die Situation : Fahrer = Sohn des Halters und s.w.)

Danke

By farendil (217.85.228.234) on Sonntag, den 23. Dezember, 2001 - 02:34:

@malc: die argumente sind für die verlängerung der probezeit völlig irrelvant.

entweder ist es ein rotlichtverstoßt, dann gibt es auch die ns + probezeitverlängerung, oder aber es ist keiner, dann gibt es diese nebenfolgen auch nicht.

zur a.-methode: das geht analog. wenn das prinzip und die "warums" des handelns verstanden worden sind, ist es ganz einleuchtend...

By malc (195.4.174.137) on Sonntag, den 23. Dezember, 2001 - 11:36:

@Farendil
Danke noch mal!
Nee..beim letzten mal meinte ich das ("..argumente..") im Bezug auf den Verstoss selbst.. Hat man Chancen ,dass die Strafe (trotz des vorliegenden Rotlichtverstosses,scharfen Fotos usw.) dennoch aufgehoben wird,wenn man's vernuenftig begruendet..(oder ist's eher unwahrscheinlich)
Und noch was - ich hab neulich im Forum gelesen - das manchmal zB ein Fahrverbot in eine hoehere Geldstrafe quasi umgewandelt werden kann. Aber ein Fahrvebot ist doch auch "nur" eine Nebenfolge eines Vertosses - aber das scheint dennoch zu gehen.. Kann man dasselbe auch mit der Probezeit machen?

Danke

By Greatblackbird (145.254.144.202) on Sonntag, den 23. Dezember, 2001 - 11:58:

@malc
Genauso ist es: Wenn Du Argumente vorbringst, dann werden die zur Kenntnis genommen, mehr aber auch nicht. Grundsätzlich werden diese Argumente gegen Dich verwendet, d.h. wenn Du z.B. schreibst, die Straße war naß und Du hast Gas gegeben, um nicht eine Vollbremsung hinlegen zu müssen und einen Auffahrunfall des Hintermannes zu riskieren, dann mußt Du das erstens glaubhaft beweisen können und zweitens wird Dir dann gesagt, daß Du einfach zu schnell gefahren bist. Je nach Formulierung wird aus Deinen Ausführungen u.U. Vorsatz unterstellt und dann verdoppelt sich sogar die Geldbuße. Das zu widerlegen ist zwar möglich, aber doch sehr aufwendig. Also ist es immer besser, erstmal gar nichts zu sagen.

Das Fahrverbot ist eine Nebenfolge des Verstoßes, die Verlängerung der Probezeit jedoch nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umzuwandeln. Das ist Ermessenssache der Behörde. Aber auch das ist fast aussichtslos, wenn Du nicht zwingend auf den Führerschein angewiesen bist oder andere Gründe vorliegen. Dadurch, daß Du die Möglichkeit hast, den Zeitraum innerhalb von 4 Monaten nach rechtskräftigem Bußgeldbescheid selbst zu wählen, lassen sich nur noch wenige Behörden auf sowas ein.

By Greatblackbird (145.254.144.202) on Sonntag, den 23. Dezember, 2001 - 12:16:

Zur Alberto-Methode findest Du hier etwas.

By malc (217.199.65.38) on Sonntag, den 23. Dezember, 2001 - 13:45:

@Greatblackbird
Noch mal Danke fuer den Hinweis!
Die Alberto-Methode hab ich mir ausfuehrlich angeschaut. Da habe aber einige Bedenken(bzw. Gruende -warum das bei mir nicht funktionieren koennte) :
Die Grundgedanke ist ja - einen anderen anzugeben ,der den Verstoss sogar (provisorisch)zugibt - bis bei mir Verjaehrung eintritt.
Proleme:
-1 Man muss noch so einen Menschen finden
-2 Es kommt auf die Qualitaet der Fotos an - sind sie gut (und da ich der Halter bin und allein wohne) - fliegt die ganze Sache rel. schnell auf.
(Der Fall - Vater oeffnet die Tuer und sagt der Sohn Nr.2 ist's gewesen - ist bei mir somit ausgeschlossen)
Deswegen weiss ich nicht genau ob ich auf diese Technik zurueckgreifen soll..
Auf der anderen Seite - bleibt mir eigentlich nix anderes uebrig - ausser eine Begruendung zu schreiben oder die Strafe hinzunehmen..
Bei der Begruendung bin ich etwas zuversichtlicher(ich beschreibe ja naemlich das ,was in der tat passiert ist) - obwohl das auch nicht so einfach ist... was mich event. rettet - ist die Tatsache (was Zeugen auch bestaetigen koennen) - das ich nicht Gas gegeben hab,um einen Auffahrunfall des Hitermanns nicht zu riskieren,sondern ich musste ausweichen ,da gerade vor der Ampel (und vor meiner Nase)ein anderer(langsamer) Wagen eingeschert ist und gleich abgebremst hat - ich wollte damit einen Auffahrunfall mit dem Vordermann(!) vermeiden - der auch bei Vollbremsung unvermeidbar waere(=regen) - die frage bleibt ob das glaubwuerdig genug ist - und ob sie auch daraus fuer mich unangenehme Schlussfolgerungen ableiten koennen (.zB..warum sind Sie bei Regen in der Naehe von Kreuzungen nicht langsamer gefahren - oder warum haben Sie nach dem Ausweichmanoever doch nicht Vollbremsung hingelegt usw.)

By Greatblackbird (145.254.150.138) on Sonntag, den 23. Dezember, 2001 - 14:49:

-1 Man muss noch so einen Menschen finden

Zugegeben, das ist nicht einfach. Aber probieren würde ich es.

-2 Es kommt auf die Qualitaet der Fotos an - sind sie gut (und da ich der Halter bin und allein wohne) - fliegt die ganze Sache rel. schnell auf.

Deswegen ja die Alberto-Methode

Auf der anderen Seite - bleibt mir eigentlich nix anderes uebrig - ausser eine Begruendung zu schreiben oder die Strafe hinzunehmen..

Dann kannst Du Dir auch die Begründung sparen. Das ist reine Zeitverschwendung und macht nur Arbeit.

Bei der Begruendung bin ich etwas zuversichtlicher(ich beschreibe ja naemlich das ,was in der tat passiert ist) - obwohl das auch nicht so einfach ist...

Zeitgemäß kannst Du die Begründung auch dem Weihnachtsmann erzählen, der hört Dir dabei vielleicht noch zu.

was mich event. rettet - ist die Tatsache (was Zeugen auch bestaetigen koennen)

Kommt einer der Zeugen nicht vielleicht für die Alberto-Methode in Betracht?

das ich nicht Gas gegeben hab,um einen Auffahrunfall des Hitermanns nicht zu riskieren,

Das war ein unabhängiges Beispiel von mir und nicht auf Deinen Fall bezogen. Selbst wenn Du noch soviele Zeugen hast und nochsoviele Argumente vorbringst, letztendlich bist Du bei Rot in die Kreuzung eingefahren und nur das zählt für die Behörde. Vielleicht kannst Du einen unqualifizierten Rotlichtverstoß rausholen. Das würde zumindest kein Fahrverbot geben. Bei Punkten würde es aber bleiben und somit auch bei den Nachteilen wegen Probezeit und Nachschulung.

Letztendlich mußt Du bedenken, daß Du es mit Beamten zu tun hast, die nur nach Dienstvorschrift handeln. Das eigenständige Denken ist, zumindest während der Dienstzeit, bei denen ausgeschaltet. Böse Zungen behaupten sogar, die geben ihre Gehirne zu Dienstbeginn beim Pförtner ab, weil für sie ja gedacht wird.


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