Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Neuer Radarwagen

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Neuer Radarwagen
By dumdidum (212.185.243.161) on Sonntag, den 18. November, 2001 - 01:45:

Hallo, Die Polizei in Duisburg hat jetzt einen radarwagen abgeschafft und einen neuen dafür bekommen.
Der Stadtbekannte silberfarbene Opel Kadett Caravan 1.6 mit der Radaranlage Multanova VR6f musste weil er es nicht mehr über den TÜV brachte, einem neuen weichen. KZ= E-RW 313

Fahrzeug: Toyota
Modell: Corolla Combi 2.0 D
Farbe: hellrot
Kennzeichen: E-RW 313 u. DU-TZ 2
Besonderheiten: abgedunkelte Heckscheibe und Aufkleber auf dem folgendes steht: Fahr nie schneller als dein Schutzengel fliegen kann.

Demnächst wird auch der andere weiße Opel Kadett Caravan mit der Anlage Multanova VR6f und dem Kennzeichen DU-CL 38 stillgelegt.

Rdarkontrollen gibt es zur Zeit keine. Aber auf der Autobahn A40 zwischen Essen und Duisburg Patroulliert eine Zivilstreife auf der Jagd nach Drogen- und Alkoholsündern.

Fahrzeug: Audi 80 2.6L
Farbe: Dunkelgrün
Kennzeichen: DU-CV 97

By Multa (172.176.118.246) on Sonntag, den 18. November, 2001 - 16:18:

Die letzte Angabe brauch hier nicht zu stehen! Denn Drogen und/oder Alkohol haben im Straßenverkehr nichts zu suchen!!! Also, weg damit!

By farendil (217.80.147.22) on Sonntag, den 18. November, 2001 - 18:31:

@multa: wußtest du, daß manche drogen noch bis zu 3 monaten nach dem konsum nachgewiesen werden können?
wußtest du, daß zu dieser zeit schon lange, lange keinerlei beeinträchtigungen beim fahren bestehen?

so, und zu dem, der mit 0,51 Promille artig nach hause fährt, sage ich auch mal nix.

By Multa (172.176.169.247) on Sonntag, den 18. November, 2001 - 19:23:

Woher weißt du, dass die Drogen schon vor längerer Zeit konsumiert wurden? Das weißt du doch gar nicht. Und es sind schon viele Unfälle passiert, bei den ein Alkoholwert von unter 0,51 zum Unfall geführt haben. Außerdem weißt du auch nicht, wieviel Alkohol derjenige im Blut hat.
Mit deiner Aussage unterstützt du den Missbrauch von Alkohol und Drogen(eigentlich ist Alkohol auch eine Droge) im Straßenverkehr. Wieviele Unfälle sind auf Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch zurückzuführen?

By farendil (217.80.147.22) on Sonntag, den 18. November, 2001 - 20:59:

@multa: Woher weißt du, dass die Drogen schon vor längerer Zeit konsumiert wurden?
Woher weißt du, daß der Bürger, der noch Spuren im Blut hat, noch unter Drogeneinfluß steht?
Das weißt du doch gar nicht.
Aber bei Drogen die nicht läbger als einige Stunden wirken, aber mehrmonatig im Blutnachweisbar sind, ist die Wahrscheinlichkeit ETWAS höher, daß der Betroffene nicht unter Drogeneinfluß steht.

Und es sind schon viele Unfälle passiert, bei den ein Alkoholwert von unter 0,51 zum Unfall geführt haben.
Ist mir scheißegal - für die gibt es die Grenze von 0,3. Dann gibt es die wirklich harte Beweislastumkehr.
Wenn du die Gesetze kennen würdest,wüßtest du, daß nur die normale und nicht die alkoholbedingt auffällige Fahrweise gemeint sein kann, natürlich OHNE Unfall!


Wieviele Unfälle sind auf Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch zurückzuführen?

siehe vorherige Antwort!


Mit deinen Aussagen unterstützt du Pauschalisierungen, Gängelung und Bestrafung von Bürgern, ohne daß sie in irgendeiner Art und Weise den Verkher auch nur beeinträchtigt haben, geschweige denn, diesen gefährdet...


PS: Gab es hier nicht mal einen Multa, der ein gernerelles Forumsverbot hat???

By HarryB (203.198.106.143) on Montag, den 19. November, 2001 - 02:07:

Aber bei Drogen die nicht läbger als einige Stunden wirken, aber mehrmonatig im Blutnachweisbar sind,...

Hast Du da 'ne Quelle, einen Nachweis? Ich weiss es ja nicht so hundertprozentig, aber ich denke, dass Drogenkonsum zwar nach Monaten - sogar nach Jahren - nachgewiesen kann, aber solches doch wohl nur ueber Haar- und /oder Gewebeproben, aber nicht mit 'ne simplen Blutprobe....

By HarryB (203.198.120.80) on Montag, den 19. November, 2001 - 10:05:

Also, hab' mich mal informiert und folgendes zum Nachweis von Drogenkonsum gefunden:

Urinanalyse: Cannabis ist bis 2 Monate, bei vorher täglichem Konsum sogar bis 3 Monate nachweisbar. Alle anderen Drogen ungefähr 3-5 Tage.

Haaranalyse: 0,8-1 cm Haarlänge entspricht 1 Monat. Bei 8-10 cm langem Haar können alle Drogen und Medikamente (außer Alkohol), die in den letzten 10 Monaten konsumiert wurden, nachgewiesen werden.

By traffic (172.177.213.2) on Montag, den 19. November, 2001 - 11:12:

@farendil: Es gab mal einen User "Blitz" mit Forumsverbot. Meinst du den?

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 19. November, 2001 - 11:38:

Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass sich die Ermittler die Blöße geben, vor Gericht Nachweismethoden anzuführen, die den möglichen Drogenkonsum vor Wochen oder Monaten, aber nicht die Konzentartion bzw. Beeinträchtigung zum Zeitpunkt der Fahrt nachweisen, und sich dafür vom Richter auslachen zu lassen. Die sind ja schließlich auch nicht von gestern.

Das mal vorausgesetzt, muss man sagen, wo Multa Recht hat, hat Multa Recht. Gibt's dafür jetzt künftig Forumsverbot? Hmmm...

Das mit dem, der mit 0,51 Promile artig nach Hause fährt, ist so eine Sache. Die Tatsache, dass meist nichts passiert, wiederspricht nicht der Tatsache der beeinträchtigten Fahrfähigkeit. Versteht mich nicht falsch, ich nutze die 0,5-Promille-Grenze auch aus, aber ich bin mir der o.g. Zusammenhänge bewußt und ich kenne die Grenze.

By traffic (172.177.213.2) on Montag, den 19. November, 2001 - 11:46:

@quincy: "Das mal vorausgesetzt, muss man sagen, wo Multa Recht hat, hat Multa Recht. Gibt's dafür jetzt künftig Forumsverbot? Hmmm..."

Natürlich nicht. Nur wenn "Multa" "Blitz" wäre, dann hätte er es schon vorher bekommen.

By farendil (217.0.226.224) on Montag, den 19. November, 2001 - 11:57:

@quincy: naja, du glaubst da mal wieder etwas zu wissen....

Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass sich die Ermittler die Blöße geben, vor Gericht Nachweismethoden anzuführen, die den möglichen Drogenkonsum vor Wochen oder Monaten, aber nicht die Konzentartion bzw. Beeinträchtigung zum Zeitpunkt der Fahrt nachweisen, und sich dafür vom Richter auslachen zu lassen. Die sind ja schließlich auch nicht von gestern.
tja, du weißt leider nicht einmal, daß du nichts weißt!
der nachweis von drogen (bzw. deren rückständen) im blut reicht aus, um den betroffenen wegen fahren unter drogeneinfluß zu bestrafen!
(daß hier bestimmte drogen bis zu 3 monaten nachweisbar sind, hatte ich schon erwähnt)

der richter wird nicht die ermittler auslachen, danns chon eher den beschuldigten. auf jeden fall aber wird er diesen verurteilen.

im dümmsten fall wird der betroffene wenige tage nach dem konsum erwischt, der bescheid wird rechtskräftig und er wird kurze zeit später noch mal kontrolliert - die spuren der ersten, einmaligen einnahme sind noch nicht vollständig abgebaut - somit geht es zur mpu. (entscheidet die führerscheinstelle)
glaub es oder nicht, so ist die derzeitige rechtslage!


Die Tatsache, dass meist nichts passiert, wiederspricht nicht der Tatsache der beeinträchtigten Fahrfähigkeit. ....
aber ich bin mir der o.g. Zusammenhänge bewußt und ich kenne die Grenze.

ach ja??
ist ja interessant.
ich kann (aus eigener erfahrung) nur sagen, daß die gleicht alkoholkonzentration im blut bei der SELBEN person doch recht unterschiedlich wirken kann, je nach den genauen umständen.

Daß es menschen geben soll, die alkohol viel besser vertragen als der durchschnitt, und daß ebenso welche gibt, die schon bei 0,3 aus dem stul rutschen, hast du sicher auch noch nie gehört...

Das mal vorausgesetzt, muss man sagen, wo Multa Recht hat, hat Multa Recht. Gibt's dafür jetzt künftig Forumsverbot? Hmmm...
wofür es forumsverbot gibt, kannst du dich mit me (info@radarfalle.de) unterhalten. nur er kann ein solches aussprechen.
wenn du aber glaubst, daß es fürs rechthaben forumsverbot gibt, besteht ja für dich keine gefahr!
:-)

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 19. November, 2001 - 13:57:

Wenn das mit der Rechtslage im Fall des Drogennachweises im Blut tatsächlich so ist, finde ich das mehr als unverständlich. Lasse mich aber gern belehren.

Das mit den Unterschieden in der Wirkung von 0,x Promille bei verschiedenen Personen ist bestimmt richtig, in der Beurteilung aber sehr subjektiv. Es läuft auf eine Lage wie beim Geschwindigkeitslimit heraus, wo die starre Grenze zwar Wünsche offen läddt, aber einfach die praktikabelste Regelung ist. Wie will man es sonst machen? Nach subjektiver Beurteilung des Beamten vor Ort nach dem Marsch auf der weißen Linie? Hmmm...

By farendil (217.0.226.224) on Montag, den 19. November, 2001 - 14:11:

@quincy: die gesetzeslage ist tatsächlich so - sonst würde ich es nicht schreiben und mich darüber nicht aufregen.

das ist wieder ein beispiel für wirklich unsinnige gesetze - hier werden ganz normale bürger (die vielleicht mal einen joint geraucht haben) kriminalisiert! selbst wenn sie durchaus fahren und drogenkonsum trennen können.

und im bild der öffentlichkeit werden soclhe leute dann als junkis o.ä (auf jeden fall als randgruppe) dargestellt und der durchschnittsbürger denkt:
a: das kann mir nicht passieren
und
b: solchen geschieht es recht, hätten sich ja an die regeln halten könne.

-zumindest solange, bis sie selber dran sind.


Wie will man es sonst machen?
tja, quincy, ich weiß nicht, wie gut du die alte regelung kennst (die die bis anfang 98 galt)

-bis 0,3 wird man behandelt als ob man nüchtern wäre
-ab 0,3 + alkoholbedingt auffälliger fahrweise (sehr dehnbarer begriff) ist man dran!
-ab 0,3 + unfall: beweislastumkehr, d.h. man muß beweisen, daß man den unfall nicht verhindern konnte, sonst schuld
-ab 0,8: allgemeine grenze: hohe geldstrafe, punkte etc. (bei wiederholungstätern auch mpu)

DAS fand ich sinvoll. wer meinte, etwas mehr trinken zu können, durfte es auch, aber er lebte riskant.
generell, d.h. ohne daß irgendwas passiert, durfte man aber bis zu einer recht hohen grenze fahren.

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 19. November, 2001 - 14:28:

@farendil
die alte regelung ... (die die bis anfang 98 galt)
Ist das nicht heute genauso, bloss mit einer herabgesetzten Grenze von 0,8 auf 0,5?

By Goose (62.180.185.249) on Montag, den 19. November, 2001 - 15:17:

Ja, die Grenze ist lediglich um 0,3 %o gesunken. Im Zuge des ständig wachsenden Verkehrsaufkommens und der damit gestiegenen Anforderung an jeden Autofahrer IMO durchaus sinnvoll. (Ich denke, meine Einstellung zu Trunkenheitsfahrten ist hier mittlerweile bekannt)

Zum Thema Drogen und Autofahren: Zunächst müßen Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum vorliegen, wenn man im Rahmen einer Kontrolle eine BTM-Blutprobe nimmt. Vor einiger Zeit hatte ich mal einen, der ist gefahren, als sei er stinkbesoffen, jedoch hat er 0,0 gepustet. Weiterhin habe ich ihn bereits oftmals an typischen Treffpunken beobachtet, weitere Anhaltspunkte (auf die ich jetzt nicht eingehe) deuteten auch auf BTM-Konsum hin. Da war eine Probe fällig.
Hat man jedoch vor zwei Tagen gekifft und führt dann ohne jegliche Auffälligkeiten ein KFZ, so ist die Gefahr, im Rahmen einer Kontrolle eine Blutprobe entnommen zu bekommen, sehr gering.

Ach ja, kriminalisiert werden diese ganz normalen Bürger in dem Moment, in welchem sie den Joint in der Tasche haben. Der Besitz stellt einen Verstoß gegen das BtMG (Straftat) dar, nicht der Konsum. Das Führen eines Fahrzeuges unter BTM ohne Ausfallerscheinungen (also nach §24a StVG) ist lediglich eine OWi.

Gruß
Goose

By quincy (141.30.32.91) on Montag, den 19. November, 2001 - 15:44:

@Goose
Na ja, es bleibt so ein fahler Nachgeschmack. (Nein, nicht vom Joint...) Wenn deine Anhaltspunkte jetzt z.B. ein bunter '72er VW-Bus mit Harry-Krischna-Aufschrift und Peace-Zeichen und fünf heftig kiffenden Insassen gewesen wäre, das Fahrverhalten aber ganz unauffällig, und auch die weiteren Schritte wie oben gewesen wären. Da hätte es den Fahrer doch unschuldig erwischen können, weil er vor zwei Wochen und nicht zum Zeitpunkt der Fahrt bekifft war. Stimmt das so?

By Goose (62.180.185.99) on Montag, den 19. November, 2001 - 16:02:

Nun, die Power-Flower-Generation wurde in "meiner" Stadt durch eine andere Gesinnungsgruppe verdrängt. Jedoch, wäre der Fahrer eine der fünf heftig kiffenden Personen gewesen, wäre sicherlich (unter anderem) eine Blutprobe fällig gewesen.
Hätte der Fahrer im Zeitraum der Beobachtung den Joint nicht an den Lippen gehabt, so bräuchte ich noch weitere Anhaltspunkte (es sei denn, in dem Bully wäre schon eine Qualmwolke wie bei einem Großbrand).

Gruß
Goose

By farendil (217.0.226.224) on Montag, den 19. November, 2001 - 16:16:

@goose: es gibt auch allgemeine kontrollen (gerne in der nähe von einschlägigen diskos, kneipenvirteln), wo ohne verdachtsmomente kontrollen gemacht werden.

Ach ja, kriminalisiert werden diese ganz normalen Bürger in dem Moment, in welchem sie den Joint in der Tasche haben. Der Besitz stellt einen Verstoß gegen das BtMG (Straftat) dar, nicht der Konsum.
wobei die menge, die im allgemeinen unter eigenbedarf fällt, nicht bestraft werden soll!
es werden auch (fast?) alle dieser fälle eingestellt.
allerdings kann die führerscheinstelle auf den trichter kommen, eine mpu zu verlangen, wenn in deinem auto nur drogen gefunden werden! - ist genauso, wie wenn du alkohol im auto hast, daß man dir unterstellt, daß du auch besoffen fährst..
(daß läßt sich allerdings zumeist mit einem anwalt abbiegen)


Das Führen eines Fahrzeuges unter BTM ohne Ausfallerscheinungen (also nach §24a StVG) ist lediglich eine OWi.
bei deren mehrmaligen begehen man zu mpu darf!


Ja, die Grenze ist lediglich um 0,3 %o gesunken.
ja, und ab 0,5 bis 1,1 wird jetzt alles gleich behandelt...

By Goose (62.180.186.40) on Montag, den 19. November, 2001 - 16:59:

Natürlich gibt es solche Schwerpunktkontrollen. Die gibt es, weil erfahrungsgemäß in bestimmten Diskotheken der XTC-Konsum überdurchschnittlich ist. Trotzdem wird doch nicht jeder automatisch zur Blutentnahme verbracht, hier müssen noch weitere Anhaltspunkte vorliegen, die wir in unserer Anzeige auch darlegen müssen. Alles andere ist nicht rechtmäßig.

Zum Eigenbedarf: hier ist es so, daß die StA das Verfahren einstellen KANN, eine Strafanzeige mit allen notwendigen Sofortmaßnahmen muß trotzdem durch uns gefertigt werden.

Bei mehrfachen Alkoholverstößen kann auch eine MPU fällig werden.

Ich drücke bei vielen Dingen gerne mal ein Auge zu, mein Dienst hat mir jedoch zu oft gezeigt, daß Alkohol und Drogen zu massiven Selbstüberschätzungen führen können. Leider sind es zu oft die anderen, die bei solchen Unfällen verletzt werden. Aus diesem Grund zeige ich bei Alkohol und BTM im Straßenverkehr keine Toleranz.
Ich bin der Meinung, man kann sich als erwachsener Mensch vorher darüber klar werden, ob man kiffen / trinken will oder ob man noch fahren will.

Gruß
Goose

By farendil (217.0.226.224) on Montag, den 19. November, 2001 - 17:56:

@goose: schön, wenn es so einfach wäre!

ob man kiffen / trinken will oder ob man noch fahren will.
beim alk gebe ich dir recht, wenn du geringe mengen ausklammerst.
beim drigenkonsum gebe ich dir recht, wenn du die fahren ausklammerst, bei denen keiner lei wirkungen mehr anchweisbar sind, aber der betroffene noch spuren (bzw. abbauprodukte) im blut hat.

und nur um diese fälle geht es mir hier!


mein Dienst hat mir jedoch zu oft gezeigt, daß Alkohol und Drogen zu massiven Selbstüberschätzungen führen können.
es gibt auch drogen, die eher das gegenteil bewirken.

By Goose (62.180.187.98) on Montag, den 19. November, 2001 - 18:02:

beim drigenkonsum gebe ich dir recht, wenn du die fahren ausklammerst, bei denen keiner lei wirkungen mehr anchweisbar sind, aber der betroffene noch spuren (bzw. abbauprodukte) im blut hat.

wenn keine Wirkung mehr nachweisbar ist und auch keine anderen Ausfallerscheinungen vorliegen, warum sollte ich in dann zapfen, welchen Anhaltspunkt sollte ich für BTM-Konsum finden ???

Gruß
Goose

By Polizist (217.3.254.17) on Montag, den 19. November, 2001 - 18:05:

Ich besuche bei uns in der FH zur Zeit ein Schwerpunktfach zum Thema Drogen im Verkehr. Ich schreibe dazu eine Seminararbeit über die Rechtsgrundlage und die Handhabung der Datenübermittlung an FE-Behörden, wenn ein Verstoß festgestellt wird.
Leider hab ich heut nicht mehr genug Zeit, schau aber mal, dass ich morgen was dazu beitragen kann. Morgen haben wir auch noch einen Vortrag von Pol und FE-Behörde aus Stuttgart zu der Thematik. Dort wird es sehr strikt gehandhabt und ist von unserem IM auch so gedeckt.

Bis morgen dann,

ein Polizist

By N.N. (195.37.128.1) on Montag, den 19. November, 2001 - 19:15:

@Goose

Da gibt es die teilweise absurdesten Begründungen, z.B. gerötete Augen oder die (natürlich von einem polizeilichen Hobby-Mediziner diagnostizierte) Pupillengröße. Dies hat in einigen hier und anderswo geschilderten Fällen dazu ausgereicht, Durchsuchungen des Fahrzeugs und unwürdige Durchsuchungen der Person zu rechtfertigen. Wer durch Zugluft oder nach einem Schwimmbadbesuch an einer Bindehautreizung leidet, sollte dann wohl besser nicht Auto fahren, um unangenehme Situationen zu vermeiden.

@Polizist

Ach, ihr beschäftigt IM's? ;-)

By Polizist (193.196.186.253) on Dienstag, den 20. November, 2001 - 19:08:

@ N.N.: Wir beschäftige selbstverständlich alles was uns von nutzen sein könnte - neben VP auch IM´s :-)

Ein kurzer Abriss zum Fahren unter Drogen. Wer unter dem Einfluss von harten Drogen ein Auto führt, ist zum Führen eines Kfz ungeeignet (Anlage 4 zur FeV). Dabei genügt der einmalige Konsum. Das gleiche gilt bei regelmäßigem Konsum von Canabis. Regelmäßig bedeutet täglich oder aus Gewohnheit. Das bedeutet, dass die FE weg ist. Wird von der FE-Behörde auf dem Verwaltungsweg so durchgezogen. Bei uns in BW wird es zunehmend so gehandhabt, dass der FS zur Störungsbeseitigung sofort beschlagnahmt wird, da die Tatsache, dass ein ungeeigneter Mensch eine FE besitzt, eine Störung der öffentlichen Sicherheit darstellt (§ 33 PolG BW). Die Beschlagnahme bewirkt allerdings noch nicht den Entzug der FE. Dies wird von der FE-Behörde im Rahmen des Sofortvollzugs angeordnet.
Etwas anders ist es bei nicht regelmäßigem Konsum von Cannabis. Hier wird zuerst mal unterstellt, dass der Betroffene Konsum und Fahren trennen kann (wenn er natürlich nicht gerade bekifft im Auto angetroffen wir). Hier wird dann von der FE-Behörde eine MPU angeordnet.
Das interessante dabei ist, dass man den FS auch dann sofort beschlagnahmen kann, wenn der Betroffene nicht am Steuer eines Fahrzeuges sitzt, sondern z.B. als Fußgänger angetroffen wird. Führt er harte Drogen (also auch XTC) mit sich, oder steht er unter Einfluss solcher, wird ebenso der FS sofort(!) beschlagnahmt. Also wenn bei einer Vk-Kontrolle der Beifahrer unter Drogeneinfluss steht und er einen FS mit sich führt, wird dieser beschlagnahmt.
Aufgabe der Polizei ist es natürlich auch, weitere Anhaltspunkte für den Drogenmissbrauch zu sammeln. So z.B. Drogenvorgeschichte, körperliche Merkmale, eigene Angaben des Betroffenen usw.

Das wird bei uns bisher so strikt nur in Stuttgart gehandhabt, wird aber im ganzen Land so kommen.Von Ludwigshafen weiß ich, dass es dort genauso gehandelt wird.
Im wesentlichen stützt sich dieses Verfahren auf Bundesreccht. Nämlich nach der Fahrerlaubnisverordnung (§§ 2, 14, 46 sowie Anlage 4). Diese Bestimmungen sind fast alle "Muss-Bestimmungen". Also die Polizei muss Feststellung an die FE-Behörde melden - § 2(12), die FE-Behörde muss bei Ungeeignetheit die FE entziehen - § 46.

Und Grenzwerte gibt es bei Drogen keine. Dies wird nur durch die technisch möglichen Analysefähigkeiten begrenzt. Also insgesamt ein sehr hartes durchgreifen, lediglich bei unregelmäßigem Cannabiskonsum nicht ganz so kraß. Aber das steht auch in der Anlage 4 zur FEV.

So viel erst mal, wenn mir noch was einfällt was ich vergessen habe, melde ich mich nochmal.

Viele Grüße,

ein Polizist

By marko (172.184.218.68) on Donnerstag, den 20. Dezember, 2001 - 21:00:

wenn jemand mit 0,51 promille noch auto fährt, dann ist er das auch gewöhnt. sprich: es handelt sich wohl kaum um eine in alkohol unerfahrene person, die mal aus versehen 2 glas sekt bei irgendeiner weihnachtsfeier getrunken hat und dann versucht das auto noch zu lenken...
ich bin selber mal mit 0,51 promille gefahren, und es ist nix passiert. und so geht das vielen leuten, die 0,8er grenze zu behalten, wäre auch ok gewesen


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page