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Fahrverbot - in BW geben sie uns 4 Monate - den FS abzugeben.

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Fahrverbot - in BW geben sie uns 4 Monate - den FS abzugeben.
By Alberto (62.224.100.47) on Dienstag, den 5. Juni, 2001 - 09:10:

Info an alle....
Wir haben nun - für meine Frau - den BuGeBe bekommen (Videowagen - sie war 57 kmh zu schnell - auf der B14/B29)
Es kostet 325 DM - und 1 Monat Fahrverbot.

Aber, was für mich neu ist.....
Sie haben einen "Beipackzettel" - der die ansonsten abgedruckten Rechtsbehelfsbelehrungen dahingehend aufhebt, daß gleich angeboten wird, daß man das Fahrverbot - innerhalb von 4 Monaten - ab Rechtskraft des BuGeBe - antreten kann - und daß es dann zu zählen beginnt, wenn man der Verwaltungsbehörde den Führerschein übergeben hat.

Das heißt im Klartext: Die wollen diese vielen Einsprüche vermeiden, die nur dazu dienen, das Verfahren bis zu einem geeigneten zeitpunkt (z.B. urlaub) hinauszuziehen - und bieten gleich freiwillig an, daß man sich innerhalb von 4 Monaten alles aussuchen kann.

Das heißt für mich aber auch.... ab rechtskraft ...ich könnte zusätzlich noch Einspruch einlegen - und die rechtskraft hinauszögern - wenigstens für 3 - 4 Monate - und dann - denn dieses wird nicht ausgeschlossen - immer noch das großzügige Angebot von weiteren 4 Monaten in Anspruch nehmen. Damit käme ich bis Weihnachten.

Immerhin, sie haben etwas dazugelernt. Respekt.

By farendil (217.80.144.139) on Dienstag, den 5. Juni, 2001 - 14:51:

Alberto: dies ist seit einer gewissen Zeit gesetzlich Verankert, daß sie dir als "Ersttäter" genau diese Option anbieten müssen.

(Warscheinlich gab es viel zu viele Einsprüche, nur weil die Betroffenen das Fahrverbot in eine für sie erträgliche Zeit legen wollten)

By Alberto (62.224.96.84) on Dienstag, den 5. Juni, 2001 - 15:43:

Farendil - das vermute ich auch. Aber trotzdem - das heißt ja - mit Einspruch kann ich bis zu 8 Monate "rausschinden", oder?

By hoschi (216.34.244.74) on Dienstag, den 5. Juni, 2001 - 15:43:

genau...
bei uns in sachsen gibs das schon seit mindestens 2 jahren...

By m3 (217.2.191.30) on Mittwoch, den 6. Juni, 2001 - 01:53:

aus ams bußgeldkatalog 2001:
das ist neu für Autofahrer: "Verkehrssünder haben nunmehr ein Wahlrecht für den Antrittszeitpunkt eines Fahrverbots. Bei Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen können Autofahrer den Zeitpunkt der Vollstreckung des Fahrverbots jetzt innerhalb von vier Monaten selbst bestimmen. Dieses Wahlrecht setzt aber voraus, daß gegen den Betroffenen in den zurückliegenden zwei Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde."
Bisher galt das Wahlrecht wie von farendil erwähnt wohl für "Ersttäter". Nun kann man sich wohl auch als zweijähriger "Wiederholungstäter" das Wahlrecht sichern.

By farendil (217.0.226.232) on Mittwoch, den 6. Juni, 2001 - 08:57:

@m3: wenn du punktefrei in flensburg bist (setzt halt mindestens 2 jahre ohne punkte vorraus) dann bist du immer wieder ersttäter.

offiziell dürfen die gar nicht wissen, ob du jemals in deinem leben punkte gehabt hast, wenn sie einmal gelöscht sind...
(ob sie es inoffziell nachvollziehen können, ist nicht ganz klar)

By Alberto (62.224.96.58) on Mittwoch, den 6. Juni, 2001 - 10:51:

Sie können, lieber farendil, sie können.

Wenn die mich mal vor Gericht haben (ist seit 5 Jahren nicht mehr passiert) - dann haben die von mir immer eine dicke Akte vor sich liegen, aus der sämtliche Vorgänge der letzten 15 Jahre ersichtlich sind.

Dies passiert allerdings nur, wenn es um das Strafrecht geht. Das ist jedoch bereits der fall, wenn dich irgendein Penner - beim rechtsüberholen, wegen "Straßenverkehrsgefährdung" anzeigt, weil er eben nur durch eine scharfe "Vollbremsung" einen schweren Unfall verhindern konnte.
(Ja, so etwas behaupten die Leute dann).
In diesem Falle läßt sich ein Staatsanwalt die "Strafakte" kommen - und die hat alles drin, vor allem die vielen vielen "eingestellten verfahren".
Nun entscheidet dieser, ob er ein verfahren eröffnet oder nicht.
In meinem Fall.... immer.
Denn, man hat ja schließlich die Pflicht, irgendwie die vorherigen Verfahren, die alle im Sande verliefen, zu rächen und jede Gelegenheit zu nutzen, hier nachzubessern, und mich, zweifelsohne als totaler Trickser erkannt - endlich zur Strecke zu bringen.

Man hat mir schon die gesamten "Einstellungen" der einzelnen Verfahren vorgelesen... Fall für Fall - bis mein rechtsanwalt auf die Barrikaden ging und dieses Procedere scharf angegriffen hat.

Es hat dennoch nichts genützt, man bestand darauf, dieses erneute Verfahren dann - gegen eine Geldbuße von 5000 DM - einzustellen.
Also wieder eine "Nachbesserung".
Ein unbescholteneer hätte diese Einstellung gratis oder eben für weniger geld bekommen, ich nicht.

By farendil (217.0.226.232) on Mittwoch, den 6. Juni, 2001 - 12:46:

@alberto: du hast völlig recht! verurteilungen müssen aber meines wissens nach irgendwann gelöscht werden - eingestellte verfahren (ach gegen zahlung einer geldbuße) dagegen nicht.

punkte in flensburg wegen ordnungswidrigekeiten dagegen müssen halt völlig gelöscht werden.

By EinBetroffener (216.104.228.158) on Donnerstag, den 7. Juni, 2001 - 10:05:

@Alberto

Hat man denn Deine Frau seinerzeit identifiziert?

By Alberto (62.224.96.75) on Freitag, den 8. Juni, 2001 - 10:33:

Leider ja, - sonst hätte ich natürlich mir selbst logischerweise helfen können.
Videowagen sind eben die grausamste Lösung. Die halten sofort an - und haben dann den Täter.


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