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Verjährung

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Verjährung
By Monika (62.225.239.62) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 21:03:

Wann verjährt eine Geschwindigkeitsüberschreitung?????

Freue mich über Antwort!!!!
Danke im Voraus....

By hubi (193.158.141.121) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 22:44:

Also,oft gestellte Frage. Innerhalb von drei
Monaten muß der Anhorungsbogen vom zuständigen
Amt abgesendet werden.Ansonsten ist die Sache
verjährt.

By Monika (62.225.239.62) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 22:49:

Danke hubi!!!!

By hubi (193.158.141.123) on Dienstag, den 12. September, 2000 - 23:05:

Bitte,gern geschehen!

By Gretablackbird (62.180.206.163) on Mittwoch, den 13. September, 2000 - 22:20:

Stimmt nicht ganz ! Die Erstellung des Bogens, muß von der Behörde innerhalb von drei Monaten angeordnet werden. Er kann also auch viel später abgesendet werden :( Quelle: eigener Erfahrungswert

By hubi (193.158.141.124) on Mittwoch, den 13. September, 2000 - 22:56:

und wie will dir das die Behörde beweisen,
das die Anordnung binnen der drei Monate erfolgte?

By Greatblackbird (213.20.124.113) on Donnerstag, den 14. September, 2000 - 10:18:

Die Anhörung muß nicht binnen drei Monaten erfolgen, sondern über die Erstellung des Bogens muß innerhalb von drei Monaten verfügt werden. In der Ermittlungsakte muß auf der Verfügung das Datum und das Handzichen des Sachbearbeiters vermerkt sein. Dies kann man natürlich leicht zurückdatieren, so ist es in meinem Fall auch gewesen, aber die Glaubwürdigkeit des Beamten siegt in so einem Fall und man hat keine Möglichkeit, das zu beweisen. Armes Deutschland

By farendil (213.20.178.51) on Donnerstag, den 14. September, 2000 - 12:25:

Ich verfüge seit einiger zeit über ein büchlein namens:"Der aktuelle bundeseinheitliche Verwarnungs- und Bußgeld-Katalog"
Hrg: Beck, Speer
aus dem Adac Verlag
9.Auflage 2000

inklusive aller änderungen zum 01.05.2000

dort steht auf seite 11 (Einleitung)
eine liste mit 7 anstrichen
diese behandeln neue regelungen (nicht nur zum 1.5.2000, sondern auch schon frühere)

punkt3:
"Die Behörden dürfen sich nicht mehr so viel Zeit lassen, bis sie einen bereits ausgestellten Bußgeldbescheid verschicken. Wenn die Zeitspanne zwischen der Ausstellung des Bescheides und der Zustellung mehr als zwei Wochen beträgt, wird die Verjährung nicht schon durch die behördliche Ausstellung, sondern erst durch den Zustelltermin unterbrochen."

By Greatblackbird (213.20.124.88) on Donnerstag, den 14. September, 2000 - 15:30:

Ist ja interessant. Bezieht sich das auch auf einen Anhörungsbogen?

By michael (213.21.13.130) on Donnerstag, den 14. September, 2000 - 16:32:

@Greatblackbird:

bedingt ja - der A-Bogen unterbricht die Verjährung, aber nur gegenüber dem Fahrzeughalter bzw. demjenigen, den der A-Bogen zugestellt wird. Wenn der nicht der Fahrer ist, läuft die Verjärungsfrist für den Täter weiter, d.h. er muß tatsächlich innerhalb von 3 Monaten ermittelt werden.

By alpak (62.104.212.72) on Freitag, den 15. September, 2000 - 09:52:

Beziehen sich diese praktischen Regelungen "nur" auf Bußgeldbescheide bzw. den dazugehörigen Anhörungsbogen? Oder kann man auch die nervenden Verwarnungsgeld-Bescheide nach drei Monaten wegwerfen, bzw. Einspruch einlegen? Sicher, der Aufstand lohnt bei 30,- oder 50,-DM eigentlich nicht, aber man weiß ja nie...

By michael (62.224.100.45) on Freitag, den 15. September, 2000 - 09:56:

@alpak:

Klar, die Verjährung bezieht sich auch auf Verwarnungen. Die Verjährungsfrist fängt bei Beendigung des Verstoßes an (also z.B. beim Wegfahren aus dem Halteverbot) und dann tickt die Uhr für die Behörde.
Vorsicht aber: Sobald ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, verlängert sich die Verjährungsfrist auf 6 Monate!

By farendil (213.20.190.183) on Freitag, den 15. September, 2000 - 10:30:

@michael:
wie ist das dann aber bei verwarnungen???????
denn eine verwarnung wird ja nicht per einschreiben geschickt...

kann man die dann jetzt vordatieren???
(poststempel ist zwar vom tag x, aber bei mir ist der erst 10 tage spaeter angekommen :-)) )

By michael (213.21.13.145) on Freitag, den 15. September, 2000 - 12:04:

@farendil:

Das spielt doch keine Rolle, wann die Verwarnung eintrifft, maßgeblich ist doch das Datum der Unterzeichnung.

By farendil (62.180.169.233) on Freitag, den 15. September, 2000 - 12:32:

@michael:

genau das dachte ich auch, bis ich den text gelesen habe!

"...nicht schon durch die behördliche Ausstellung, sondern erst durch den Zustelltermin unterbrochen."

By michael (172.129.111.101) on Freitag, den 15. September, 2000 - 15:09:

@farendil:

öhm, ich hab' zwar von einer entsprechenden Änderung des OWiG dunkel was im Hinterkopf, kann den Originaltext aber leider nicht nachlesen, weil die Uni-Bibliothek grad geschlossen hat.
Ich werde zu gegebener Zeit nochmal recherchieren.

By farendil (62.180.171.147) on Freitag, den 15. September, 2000 - 16:06:

oki, das wuerde mich sehr interessieren (und sicher eine menge anderer auch)

By Keiichi (62.180.212.46) on Donnerstag, den 9. November, 2000 - 07:09:

Stimmt denn das mit den 3 Monaten verjährungsfrist überhaupt noch? bei einer Disskussion die ich letzlich hatte waren alle meine Disskussionsgegner der meiung das die Frist anfang diesen jahres von 3 Monaten auf 6 erhöht wurde.

By Alberto (62.224.91.231) on Donnerstag, den 9. November, 2000 - 09:51:

Hallo Keiichi, es gibt 2 Fristen.... Anhörungsbogen 3 Monate BuGeBe 6 Monate - gegen den Betroffenen. War jemand anders der Täter und ist noch nicht mal ermittelt - = Anfangsstadium = 3 Monate.
Aber mich würde natürlich auch interessieren, ob tatsächlich das "Eintreffdatum" des Anhörungsbogens gilt. Bis jetzt kÖnnen sie ja - bei Überschreitung - trotzdem den Anhörungsbogen zurückdatieren und die Frist ist gewahrt.

By Keiichi (62.180.212.45) on Donnerstag, den 9. November, 2000 - 16:53:

Also ist Fakt: Wenn ich geblitzt worden bin und ich innerhalb von 3 Monaten nicht einen einzigen Schriebs bekomme ist die Sache gelaufen. Oder sehe ich das zu optimistisch?

Außerdem was genau meinst du mit:

"Bis jetzt kÖnnen sie ja - bei Überschreitung - trotzdem den Anhörungsbogen zurückdatieren und die Frist ist gewahrt."

Wie darf ich denn das verstehen? Welcher Stempel gilt denn, der Poststempel oder das Datum bei der Unterschrift? Ist es außerdem Rechtlich vertretbar das Datun zurückzudatieren?

Danke Dir schonmal im vorraus ^-^

By me (212.169.140.71) on Donnerstag, den 9. November, 2000 - 17:57:

es zählt das Datum, ab dem gegen Dich ermittelt wird. Mit der Post hat das also in diesem Fall nichts zu tun.

By Greatblackbird (145.253.158.29) on Donnerstag, den 9. November, 2000 - 22:47:

Rechtlich vertretbar ist das natürlich nicht, aber es wird halt gemacht und wie will man denn das Gegenteil beweisen?

By jürgen klinsmann (212.197.148.56) on Freitag, den 10. November, 2000 - 22:51:

HI, habe ich das richtig verstanden?:
wenn der verantwortliche fahrer innerhalb von drei monaten nicht persönlich angeschrieben wird, dann ist der vorfall verjährt?

By garfield (129.143.4.36) on Samstag, den 11. November, 2000 - 16:11:

Genau. Und deshalb muß man sich auch immer wieder wundern, daß so viele Strafzettel überhaupt bezahlt werden...

By Rudi Völler (141.18.54.1) on Montag, den 13. November, 2000 - 09:39:

@Joggel Klinsi
Du bist gar nicht Jürgen Klinsmann!

By max (195.93.64.161) on Montag, den 4. Juni, 2001 - 16:04:

Wie sieht es denn aus wenn ich geblitzt wurde und drei Monate nicht auf die Schreiben der Polizei reagiere, weil ich z.B. nicht zuhause bin und davon gar nicht's mitkriege? Tritt die Verjährung dann in Kraft?

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Montag, den 4. Juni, 2001 - 22:06:

Die Verjährung wird dadurch grundsätzlich unterbrochen! Wenn Du die Abwesenheit nachweisen kannst, kannst Du die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen und einen Einspruchsfrist somit verlängern.

By Jan-Paul (213.54.5.33) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 02:21:

Nachfrage zur Verjährung:

Wie verhält es sich in diesem Fall:

Geschwindigkeitsüberschreitung mit anschließender Polizeikontrolle (Fahrer mußte sich ausweisen + identifizieren).

Zwischen diesem Tag und der schriftlichen Benachrichtigung (Anhörungsbogen) zieht der Fahrer mit Meldebescheinigung um (zur Untermiete beim Bruder) und ist an diesem Wohnort nicht persönlich erreichbar, da Ausland studierend.

Beginnt jetzt die Verjährungsfrist und wie lange läuft diese.

Vielen Dank!

By farendil (217.0.227.57) on Montag, den 9. Juli, 2001 - 10:13:

tja, dann KANN die verjaehrung zwecks aufenthaltsermittlung unterbrochen werden.

By max (195.93.64.186) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 19:43:

Bin vor ca. 3 Wochen geblitzt worden habe dann beim Anhörungsbogen angegeben, daß ich mir nicht sicher bin ob ich gefahren bin.
Vor 1 Woche war die Polizei da, da war aber niemand zuhause, d.h. nur meine Mutter doch doch die hat nicht aufgemacht hat.
Heute waren sie wieder da, (ich war nicht zuhause) doch sie haben eine Visitenkarte hinterlassen und meinem Vater das Bild gezeigt (ich bin gut zu erkennen) er hat aber keine Angaben dazu gemacht.
Ich soll sie anrufen haben sie gesagt.
Soll ich anrufen oder warten bis sie wieder kommen. Muß in zwei Wochen für 10 Wochen ins Ausland, wenn sie mich bis zur Abreise nicht antreffen komm ich dann über die Verjährungsfrist?
Könntes das so klappen oder soll ich anrufen, doch dann haben sie mich oder?

Danke für eure Hilfe

By Greatblackbird (62.104.214.83) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 22:00:

Das könnte durchaus klappen. Wenn Du allerdings auch während Deines Auslandsaufenthaltes z.B. durch Befragungen der Nachbarn identifiziert wirst, würde die Verjährung unterbrochen werden. Wenn die Behörde dann noch mitbekommt, daß Du Dich im Ausland aufhälst, wird das Verfahren ausgesetzt und nach Deiner Rückkehr weitergeführt. Leider wird durch die Aussetzung die Verjährung nicht unterbrochen. Anrufen solltest Du natürlich nicht und einer schriftlichen Einladung zur Polizei brauchst Du auch nicht nachkommen.

By Alberto (62.224.97.228) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 17:36:

Du könntest aber hinschreiben, daß du von deinem Vater gehört hast, daß du "zu irgendeiner Verkehrssache" - "als Zeuge" vernommen werden sollst.
Du wirst diesem Ersuchen gerne nachkommen, befindest dich aber die nächsten 2 Wochen im Ausland. (nur 2 Wochen schreiben!!!)

Dann werden sie sicher zuwarten - und, wenn du dich dann nicht meldest, werden sie den Vater wieder kontaktieren, dieser sagt dann, daß der Sohn im Ausland leicht erkrankt sei und daß er noch um 1 - 2 Wochen verlängern muß´.
Danach wird es wieder nichts, weil der Sohn eben immer noch nicht da ist.... usw.

Du mußt die Sache so am Köcheln halten, daß sie immer hoffen, sie sind kurz vor dem Ziel.

Dein Schreiben übrigens - zu einer angeblichen Zeugenaussage in einer Verkehrssache - hat noch keine unterbrechende Wirkung, denn du bist mit dem eigentlichen Tatvorwurf noch nicht konfrontiert worden - du glaubst ja, es handle sich um eine Zeugenaussage.

So geht das immer weiter, bis die 3 Monate - nach der tat - herum sind.
Und nun wissen sie sogar schriftlich, daß du im Ausland bist - damit wird eine Zustellung eines BuGeBe unzumutbar.
Der vater weiß nur das Land, nicht aber die genaue Adresse, da du dort herumreist.
Du schreibst nur ab und zu eine Karte (würde ich wirklich auch tun) - die kann er dann vorzeigen - das sieht dann etwas ehrlicher aus.

By max (195.93.64.186) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 17:40:

Erst einmal vielen dank

Heute hat der Polizist schon wieder angerufen und sagte zu meiner Mutter das ich mich nur noch bis morgen bei ihm melden kann, weil er danch im Urlaub ist. Melde ich mich nicht so wird er die Angelegenheit einem Kollegen übergeben oder ohne meine Stellungsnahme wegschieben und dann so der Polizist hab ich ein Verfahren am Hals.

Was ist da dran und über meine Eltern werden sie zwangsläufig sowie so erfahren, das ich im Ausland bin.

Kann sich das ganze Versteckspiel negativ auf meine Strafe auswirken, wenn es nicht klappt.

Bitte um rasche Antwort (wegen morgen anrufen oder nicht)

Vielen Dank

By Greatblackbird (217.51.38.205) on Freitag, den 13. Juli, 2001 - 12:29:

Mit solchen Aussagen wollen die Dich nur zur Wache locken. Ignoriere das einfach alles und rufe dort auch nicht an. Auf die Strafe wirkt sich das nicht negativ aus. Nochmal was grundsätzliches: Ist denn der Anhörungsbogen an Dich gerichtet bzw. bist Du der Fahrzeughalter?

By Hardy (195.126.216.18) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 08:51:

Bin mit der Laserpistole gefilmt und direkt angehalten worden. Musste mich ausweisen und den Führerschein vorlegen. Der Polizeibamte füllte einen Bogen aus, den ich unterschrieben und damit den Verstoß zugegeben habe. Wann muß mir der Bußgeldbescheid vorliegen, bzw. wenn ist die Angelegenheit verjährt?

By EinBetroffener (64.124.150.135) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 13:37:

Innerhalb von 3 Monaten (+2 Wochen).

By roki (62.225.112.236) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 10:01:

@Betroffener

bist du da nicht zu optimistisch...?
lies doch mal die beitraege von meinem thread "von der schippe gesprungen" unter "allgemein".
die experten sprechen im unguenstigsten fall von 6 (!) und nicht von 3 monaten plus 2 wochen

By EinBetroffener (216.104.228.150) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 10:56:

@roki

Nein - Der BG muss innerhalb von 3 Monaten (+2 Wochen) NACH dem eigentlichen Verstoß zugestellt sein. Erst AB DANN beginnt eine erneute Verjährungsfrist von 6 Monaten.

By roki (62.225.112.236) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 11:09:

@ betroffener

koenntest du freundlicherweise noch einmal meinen o.g. thread komplett lesen?... dann waere ich doch alle sorgen los, oder..? ich hatte die beitrage von greatblack.. und farendil anders interpretiert...

By EinBetroffener (64.124.150.137) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 11:31:

@roki

Freundlicherweise habe ich Deinen Thread komplett gelesen. Hier liegen 2 unterschiedliche Sachverhalte vor: Hardy ist angehalten worden und die Behörden haben ihn eindeutig als Schuldigen mit Adresse; sie brauchen somit erst gar nicht ermitteln. Das bedeutet, die können sich ab Tatzeitpunkt nunmehr 3 Monate Zeit lassen, dem armen Hardy den BG zu übersenden. In Deinem Fall muss die Behörde erst den schuldigen Fahrer ermitteln - das geschieht in 99 % aller Fälle so, dass der HALTER einen AB bekommt; meistens mit der netten Formulierung "IHNEN wird zur Last gelegt...". AB JETZT beginnt die 3-Monatsfrist erneut gegen den Schuldigen (=Halter) zu laufen. Was GB und die anderen in Deinem Thread sagen, ist vollkommen richtig: Nimm mal an, der Sachbearbeiter hat verfügt, einen AB gegen Dich als Halter auszustellen; nur ist dieser beispielsweise auf dem Postweg verloren gegangen. Das macht aus Sicht der Behörde keinen Unterschied im Hinblick auf die Verjährungsunterbrechung. - Ist leider so. - Daher auch der Hinweis von GB, dass Du erst in 6 Monaten auf der bestimmt sicheren Seite sein kannst. - Alles klar?

By roki (62.225.112.236) on Dienstag, den 17. Juli, 2001 - 11:34:

@ beroffener

danke, alles klar......:-))

By René (213.7.12.25) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 15:12:

Hallo, da stellt sich mir auch eine Frage:

Bei mir war, nach dem ich den AB nicht ausgefüllt habe, die Polizei vor der Tür und hat für mich einen Zettel da gelassen (meine Mutter hat die Polizei empfangen) auf dem steht das ich mich innerhalb der Öffnungszeiten des Ordnungsamtes mein Blitzfoto anschauen soll.
Was kann mir blühen, wenn ich dieser Einladung nicht nachkomme? Können die mir einen Verbindlichen Termin geben?
Können die anhand der Aussagen meiner Eltern (oder Nachbarn) feststellen ob ich der Fahrer war? Blüht mir dann evtl. eine zusätzliche Strafe???

By Greatblackbird (145.254.143.246) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 15:29:

Passieren kann Dir nichts! Die Strafe wird auch nicht höher. Ignoriere einfach den Zettel, offiziell hast Du nicht erfahren, daß jemand was von Dir wollte. Wenn es ein Foto gibt, kann es aber durchaus passieren, daß die Polizei damit "hauseiren" geht. Merke Dir, vorladen darf nur der Staatsanwalt. Die Polizei darf nur einladen, und diesen Einladungen ist niemand verpflichtet zu folgen. Auch nicht, wenn das Schreiben als Einladung mit dem Betreff Vorladung ausgezeichnet ist.

By René dringend! (213.6.201.44) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 18:52:

Hallo again,

die Männchen standen schon wieder vor meiner Tür, dieses mal war niemand zu Hause, der Zettel lag im Briefkasten. Dieses mal stand drauf "melden sie sich bis zum 14.11." also morgen!!!!!!!!

Was ist nun,
- wenn sie am Freitag wieder niemanden vorfinden? Bleibt dann die 3 Monatige verjährungsfrist?

-wenn jemand da ist und sie z.B. fragen wo ich mich aufhalte und sie als antwort erhalten das ich z.B. Student in X-Dorf sei und nicht immer zu Hause sei?

Thx

By farendil (217.0.226.200) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 21:10:

@rene: lies dir doch mal den text von Greatblackbird durch.

wenn du nicht willst, kannst du den zettel ignorieren!
die können dich nicht zwingen dich zu melden oder irgend etwas anderes zu tun!

wegziehen hilft nix, da wird notfalls die verjährung zur aufenthaltsermittlung unterbrochen und du bekommst noch eins dran, wenn du dich nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig ummeldest.

warte einfach ab, was passiert!

By René (213.6.249.203) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 19:46:

Hallo!

Sorry, hätte besser lesen sollen.

Hab aber dennoch eine Frage:
Wenn die mich nun z.B. an meinem Arbeitsplatz besuchen wollen sie aber einen falschen Tip von einem Verwanten bekommen ("der ist Studen in B-dorf" aber Tatsächlich Bauarbeiter in A-dorf, kann das konsequenzen haben?

thx again

By farendil (217.0.227.86) on Donnerstag, den 15. November, 2001 - 20:58:

warum sollten denn die verwandten antworten, wenn sie gefragt werden?

tür wieder zumachen, aber den mund nicht auf, lautet die devise! (oder tür gar nicht erst auf, wenn man weiß, wer da ist)

By Michael (194.25.2.250) on Freitag, den 16. November, 2001 - 11:05:

Hallo ich haette da auch kurz ne Frage. Ich glaube die Gruenen kommen bei mir auch bald vorbei. Unsere Haustuer ist milchig durchsichtig ich könnte also erkennen wer vor der tuer steht. Die allerdings koennten die auch sehen, dass jemand zur tuer geht und nicht auf macht. Kann ich einfach die Tuer nicht aufmachen und warten bis sie gehen? oder is das eher ne schlechte Idee???

By traffic (172.177.37.164) on Freitag, den 16. November, 2001 - 11:16:

@Michael: Selbst wenn jemand da ist, muß er nicht aufmachen, egal, ob sie es merken oder nicht.

By farendil (217.0.227.40) on Freitag, den 16. November, 2001 - 11:45:

@traffic: richtig, kann aber sein, daß sie ne stunde hinter der nächsten ecke stehen und warten...

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 16. November, 2001 - 13:32:

Diese Katz und Maus Spiele haben auch wenn sie erfolgreich sind, immer noch das Risiko, dass die Büttel dann zum Rathaus gehen und sich die Personalausweis/Pasfotos der ganzen Familie ansehen und ´da dann den Sünder identifizieren. Also nicht zu früh freuen, wenn die aufgegeben haben. Der Vollständigkeit seien auch noch die Kotzbrocken-Nachbarn erwähnt, die jemanden dann identifizieren, wenn der Grüne kommt.


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