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Kurze Frage

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Kurze Frage
By Mr.Traffic (212.144.132.192) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 23:18:

Hi!

Was steht eigentlich in einem Anhörungsbogen unter der Rubrik Zeuge drin, wenn die OWi von Privat angezeigt wurde?
Steht dort nur Fremdanzeige, nur der Name oder sogar der Name mit vollständiger Anschrift?

Für ernsthafte Antworten wäre ich sehr dankbar.
Bevor hier wieder unqualifizierte Leute antworten: ich bin kein Denunziant und bevor Anschuldigungen kommen, sollte man den Hintergrund erfragen. Der tut aber zur Beantwortung meiner Frage nicht beitragen.

Mr. Traffic

By Goose (217.225.233.108) on Sonntag, den 19. Januar, 2003 - 23:20:

Dort steht der Name sowie eine ladungsfähige Anschrift (bei mir ist es also der Nachname, Dienstgrad sowie die Behördenanschrift, bei einer Privatperson sind es die vollen Personaldaten)

Gruß
Goose

By Grobi (217.82.118.239) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 00:20:

Und genau das ist auch gut so! Wer weiß wieviele sonst Hilfspolizei und Blockwart spielen würden, wenn sie wunderbar im Schutze der Anonymität anzeigen dürften...

@Mr.Traffic: 1. "Tun" tut man nicht sagen...
2. Was ist denn der Hintergrund??

Grobi

By Meinungsbildner (80.133.171.98) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 13:22:

@Goose

Da habe ich andere Erfahrungen gemacht (Hessen)...ich bin mal von einem angezeigt worden, weil ich eine Anwohnerstraße befahren hab. Das Feld "Zeuge" war in dem Anhörungsbogen freigelassen worden. Ich rief daraufhin beim RP an, um mich zu erkundigen, wer mich angezeigt hat. Man teilte mir mit, das erst ab einem Bußgeldbescheid Name und Anschrift des "Denunzianten" genannt würden. Ich müsse also Einspruch einlegen und abwarten, bis ein Bußgeld erlassen wird...vorher würde der Zeuge geschützt, also nicht genannt.

Gruß
Meinungsbildner

By Grobi (80.146.165.98) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 13:38:

@meinungsbildner: weil ich eine Anwohnerstraße befahren hab Du Schlimmer, du!! Hoffentlich bist du verurteilt worden und musstest für deine Schandtat büßen...
Die Gardinenpolizei sieht alles! *g*

Grobi

By dagegen (134.147.103.18) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 13:54:

"Gardinenpolizei"

Klasse! LOL

By Goose (80.135.124.163) on Montag, den 20. Januar, 2003 - 15:58:

Bei der schriftlichen Verwarnung steht er nicht drin, bei der OWi-Anzeige schon.

Gruß
Goose

By Mr.Traffic (212.144.54.71) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 19:17:

Hallo hier meldet sich nochmals Mr. Traffic!

Es war mir schon klar, dass es keine Anonymanzeigen gibt. Gegenüber der Behörde wäre die Bekanntgabe der Personalien kein Problem. Es ging mir in meiner Frage eher darum, ob die Behörde meine Adresse an den Halter des betreffenden Fahrzeugs weitergibt? Wie sieht es da dann mit dem Schutz des Zeugen aus? Schließlich steht bei dir @ Goose ja auch nur deine Dienstadresse und nicht deine Privatadresse drin.

Mr.Traffic

By Goose (80.135.118.59) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 19:39:

Schließlich steht bei dir @ Goose ja auch nur deine Dienstadresse und nicht deine Privatadresse drin.

Das ergibt sich aus § 68 StPO

§ 68
[Verfahren der Zeugenvernehmung; eingeschränkte Angaben]
(1) Die Vernehmung beginnt damit, daß der Zeuge über Vornamen und Zunamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort befragt wird. Zeugen, die Wahrnehmungen in amtlicher Eigenschaft gemacht haben, können statt des Wohnortes den Dienstort angeben.

(2) Besteht Anlaß zu der Besorgnis, daß durch die Angabe des Wohnortes der Zeuge oder eine andere Person gefährdet wird, so kann dem Zeugen gestattet werden, statt des Wohnortes seinen Geschäfts- oder Dienstort oder eine andere ladungsfähige Anschrift anzugeben. Unter der in Satz 1 genannten Voraussetzung kann der Vorsitzende in der Hauptverhandlung dem Zeugen gestatten, seinen Wohnort nicht anzugeben.

(3) Besteht Anlaß zu der Besorgnis, daß durch die Offenbarung der Identität oder des Wohn- oder Aufenthaltsortes des Zeugen Leben, Leib oder Freiheit des Zeugen oder einer anderen Person gefährdet wird, so kann ihm gestattet werden, Angaben zur Person nicht oder nur über eine frühere Identität zu machen. Er hat jedoch in der Hauptverhandlung auf Befragen anzugeben, in welcher Eigenschaft ihm die Tatsachen, die er bekundet, bekanntgeworden sind. Die Unterlagen, die die Feststellung der Identität des Zeugen gewährleisten, werden bei der Staatsanwaltschaft verwahrt. Zu den Akten sind sie erst zu nehmen, wenn die Gefährdung entfällt.

(4) Erforderlichenfalls sind dem Zeugen Fragen über solche Umstände, die seine Glaubwürdigkeit in der vorliegenden Sache betreffen, insbesondere über seine Beziehungen zu dem Beschuldigten oder dem Verletzten, vorzulegen.


Wenn du bei einer OWi-Anzeige deine Gefährdung glaubhaft machen kannst, so wird auch dir gestattet, unter einem Pseudonym auszusagen. Ansonsten hat der Betroffene das Recht zu erfahren, wer ihn beschuldigt.

Gruß
Goose

By rennfahrer (80.140.35.101) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 19:49:

@Goose

Gibt es in D kein Kronzeugenschutzprogramm mit neuer Idendität usw. wie mans im Fernsehen immer sieht?

Und können sich Politessen auch dafür bewerben ;) ?

*scnr*

By Goose (80.135.118.59) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 20:56:

Klar, du zeigst deinen Nachbarn an, weil die ASU abgelaufen ist und bekommst eine neue Identität, ein neues Auto, ein neues Haus, eine neue Frau...

By Mr.Traffic (212.144.54.71) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 21:57:

Hallo Goose,

soetwas verlangt ja niemand. Auch der Name (da man einen Allerweltsnamen hat) und der Wohnort kann von mir aus bekannt gegeben werden, nur wenn die Strasse dazu kommt ist man eindeutig idendifizierbar und könnte unliebsamen Besuch bekommen oder Telefonterror. Und das kann eigentlich nicht Sache sein, oder?

Mr.Traffic

By Grobi (217.82.124.196) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 22:17:

@Mr.Traffic: Worum geht es denn eigentlich?
Es ist IMHO schon gut so, daß der Zeuge dem Beschuldigten bekannt gegeben wird.

Es gab hier schon mal jemanden, der seine Nachbarn tatsächlich wegen abgelaufener AU angezeigt hat.

Wenn die Hemmschwelle Polizei zu spielen durch die Bekanntgabe des Namens gesenkt wird, kann man schon von einem Erfolg sprechen.

Grobi

By Goose (80.135.118.59) on Mittwoch, den 22. Januar, 2003 - 22:23:

@Mr.Traffic: Es wird sich nicht vermeiden lassen, daß der Beschuldigte / Betroffene (notfalls auch über die Akteneinsicht des Anwalts) die Personalien der Zeugen incl. ladungsfähiger Anschrift bekommt. So ist es nun mal, daran kann man nichts ändern. Solange deine Aussage nicht den OK-Bereich betrifft, läßt sich das nicht vermeiden.

Wie ich schon sagte, ich halte es auch nicht für falsch, daß die Beschuldigten / Betroffenen erfahren, wer ihnen einen Tatvorwurf macht und ich habe schon mehrfach erlebt, wie Richter und Staatsanwälte auf Beschuldigte reagieren, die in irgendeiner Form versuchen, Zeugen zu beeinflussen.

Gruß
Goose

By alpak (217.233.210.250) on Mittwoch, den 29. Januar, 2003 - 16:52:

Wenn Privatpersonen andere wegen abgelaufener AU anzeigen, dann spüre ich bei mir einen leichten Drang zur Radikalisierung... Sprengstoff, Gift, Sniperrifle...


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