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Bußgeldandrohung wegen Altautos

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Bußgeldandrohung wegen Altautos
By Autobastler (217.226.199.74) on Montag, den 23. September, 2002 - 11:37:

Hallo alle zusammen !

Erstmal Glückwunsch zu dem Forum hier, ist echt klasse gemacht, weiter so !

Mein Problem:

Ich bastele in meiner Freizeit an alten Autos rum und bei mir auf dem Grundstück stehen zur Zeit drei ältere Ford, zwei Kombis und ein Transporter.
Da ich die Autos nicht ständig wasche, sehen sie natürlich witterungsbedingt nicht so toll aus.

So jetzt flatterte mir vor ein paar Tagen folgender Brief ins Haus, ich zitiere am besten mal ausführlich:

Betrifft;: Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

Ihnen wird vorgeworfen, am 04.09.2002 UND IN NICHT VERJÄHRTER ZEIT DAVOR in Ort, Straße Hausnummer
folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie haben widerrechtlich Abfälle (Autowracks*) außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage abgelagert.
§61(1) Nr.2, §27(1) S.1 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom 27.9.1994 (BGBL. I s.2705), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.8.1998 (BGB1. I S.2455)
*FORD TRANSPORTER FARBE BLAU, 2 PKW-KOMBI FARBE HELLBLAU
Ich fordere Sie auf, soweit noch nicht geschehen, die Beseitigung der Abfälle unverzüglich zu veranlassen. Sofern Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann die Beseitigung angeordnet und im Wege des Verwaltungszwanges auf Ihre Kosten durchgesetzt werden.
Beweismittel: Foto
Zeuge/Zeugin: Hr.xxx, Staatl. Umweltamt xxx


Es folgt dann die Rechtbelehrung usw.

Zur Sache: Problem ist unser Bürgermeister. Der hat einen totalen Tick und fährt den ganzen Tag durch die Gegend und wenn er irgendwo eine Kiste stehen sieht, die nicht angemeldet ist, rastet der total aus und erstattet sofort Anzeige wegen Abfall etc. Soweit so gut. Ich kenne das Problem, hatte auch schon in der Vergangenheit eine Anzeige deswegen am Hals. Die st aber fallengelassen worden, weil ich die ABSICHT bekundet habe, die Autos irgendwann wieder in Stand zu setzen und zuzulassen. Diesen Tip hatte ich damals vom Umweltbeamtem selber bekommen.

Wie gehe ich jetzt am besten vor ? Die Autos sind meines Erachtens keineswegs ABFALL !!! Zwei springen ohne Probeme an, außerdem sind die alle über 20 Jahre alt und kaum noch zu bekommen. Ich denke nicht daran, die wegzuschmeissen, weil es eben kein Müll ist !

Der Anhörungsbogen ist an meinen Vater gegangen. Ich bin der Besitzer. Außerdem ist in dem Bogen ein klarer Fehler drin: Die Farbe der Autos stimmt überhupt nicht ! Eins ist orange, eins schwarz und eines dunkelgrün. Keineswegs sind sie blau oder gar hellblau. Entweder haben die ein schwarzweiß Foto gemacht oder sie sind völlig farbenblind.

Wäre diese Farbverwechslung ein Ansatzpunkt für einen Widerspruch ? Was ist, wenn ich einfach erkläre, diese Autos besitze ich nicht. (Stimmt ja auch)

Mögliche Formulierung:
Begründung:
Einen Transporter der Farbe BLAU besitze ich nicht.
usw.

Wäre ja nicht gelogen, oder ?!

Also, an alle Experten hier, was soll ich am besten machen ?

Schon mal im voraus besten Dank an alle !

Gruß
Autobastler

By audi4 (62.225.112.236) on Montag, den 23. September, 2002 - 12:12:

hallo autobastler,

in der letzten oder vorletzten ausgabe wurde von der zeitschrift motorklassik auf die altautoverornung eingegangen.
ich kann dir den artikel kopieren und zusenden.
(wirste ziemlich blass was die kosten des bußgeldes andgeht).

By dagegen (134.147.40.93) on Montag, den 23. September, 2002 - 16:24:

Ich darf also auf meinem eigenen Grundstück nicht mehr abstellen, was ich will? Ist ja ein Ding...

By wayko (212.80.58.129) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 08:04:

@dagegen

Wir sind in Deutschland! Da gibt es für alles Vorschriften... ;-)

Teilweise mag auch diese Vorschrift seinen Sinn haben (Umweltverschmutzung durch auslaufendes Öl etc.), aber wie immer wird erst mit der Keule losgeschlagen, anstatt erst einmal normal zu fragen, was es mit diesen Fahrzeugen auf sich hat.

By Mc Fly (62.180.91.7) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 08:28:

Also ich würde Einspruch einlegen und denen Mitzuteilen das das keine Abfälle sind! Du Sammelst Autos. Das ist deine Sammlung.
Solange die Autos nicht Öl absondern(dicht sind). Sehe ich das so das man auf seinem Grundstück machen darf was man will (steht auch im BGB soweit ich weiß), es sei denn man verstößt gegen Gesetze. Aber soweit ich weiß ist das Auto sammeln nicht verboten.
Notfalls ne Wanne drunter stellen wegen dem Öl.

By ich brauch rat (62.159.95.42) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 17:54:

In der vorletzten Oltdimer MArkt (oder Praxis) wurde auch auf das Problem eingegangen.
Unter freiem Himmel ist das so ein Problem...
ganz gut ist, wenn
in den Fahrzeugen keine Betriebsflüssigkeiten drin sind,
die Fahrzeuge noch einen wirtschaftlichen (Verkaufs-)Wert darstellen UND
unter den Wagen evtl. eine versiegelte Oberfläche (Beton) wäre!!

Du hättest die Kísten auch abdecken können (Ganzgarage).

Deine Absicht, die Wagen wieder aufzubauen, kannst Du mit enstprechenden Ersatzteilen (Rechnungen?) und vergleichbaren (?) abgeschlossenenen Restaurationen bekunden....

Auf jeden Fall wiederspruch einlegen und auf die Absicht zur Restauration verweisen.
Die og Maßnahmen evtl. flankierend.

Grüsse vom Oldtimerfreund ;-)


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