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Parkdauer?

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Parkdauer?
By Berliner (160.45.10.9) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 01:19:

Seit ca. 3 Monaten parken bei mir vor der Haustür zwei alte Messebusse, die ein netter Nachbar umbaut. Leider blockiert er dadurch 5 Stellplätze. er ist auch nicht dazu bereit, seine Busse wegzufahren. Er lässt auch nicht das Argument zählen, dass der Parkraum ohnehin schon sehr knapp ist (Berlin-Schöneberg). Welche Möglichkeiten gibt es, dass diese Busse dort wegkommen? Wie gesagt, sie sind seit ca. 3 Monaten unbewegt, aber zugelassen mit gültigen TÜV Plaketten.

By Frell (134.108.33.169) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 08:10:

Herausfinden, ob die Busse noch als KOM (Kraftomnibus) oder als LKW zugelassen sind. So viel ich weiß, dürfen LKW nicht längere Zeit in Wohngebieten abgestellt werden.

Abgesehen davon ist der Straßenrand kein Montageplatz und auch hier ist es interessant, ob es sich um ein Wohngebiet handelt. Arbeiten an Fahrzeugen gelten annähernd komplett als "besonders störend" und dürfen offiziell nicht einmal in der heimischen Garage durchgeführt werden, wenn die Straße als Wohngebiet ausgewiesen ist. Bei guter Nachbarschaft wird hier aber meistens das Prinzip "wo kein Kläger, dort kein Richter" angewendet.

Weiterhin wäre interessant, ob es sich um eine kommerzielle Arbeit handelt, dann müßte nämlich der Nachbar als Handwerker angemeldet sein.

Dürften genügend Ansatzpunkte sein, mal sehen, was andere hier dazu meinen.

By farendil (217.235.61.117) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 10:31:

auch andere fahrzeuge als lkw dürfen nicht unbegrenzt an einem fleck stehen.

weiterhin schreibt berlner, daß 5 stellplätze belegt werden. sind diese eingezeichnet ist es sowieso verboten. wer mit einem fahrzueg mehr als einen eingezeichneten stellplatz belegt handelt ordnungswidrig.
busse/lkw fürfen ncith auf pkw plätzen geparkt werden und umgekehrt.

By Goose (80.135.125.108) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 12:06:

@Frell: Du meinst den § 12 (3a) StVO

Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7, 5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.


Leider spricht der Gesetzgeber hier ausdrücklich von reinen und allgemeinen Wohngebieten.
Die Definition "reines und allgemeines Wohngebiet ist der BaunutzungsVO entnommen. Hiernach sind das Gebiete mit Wohngebäuden, deren versorgung dienenden Geschäften und Gaststätten. Befindet sich z.B. ein Handwerksbetrieb in diesem Gebiet, so handelt es sich schon nicht mehr um ein reines Wohngebiet.

Gruß
Goose

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 12:09:

das liegt aber nicht an der definiton lt. baurecht, sondern als was das betreffende gebiet lt. bem bebauungsplan der stadt ausgewiesen ist !
also, das auch noch rausfinden!

By Goose (80.135.125.108) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 12:46:

Falsch. Entscheidend ist die tatsächliche Bebauung, nicht der Bebauungsplan der Gemeinde (Urteil OLG Hamm, Az. habe ich leider nicht zur Hand)

Gruß
Goose

By Leo (193.194.7.158) on Dienstag, den 17. September, 2002 - 13:10:

War bei uns vor der Haustüre mal ähnlich (ist zwei Jahre her). Ein Mitbewohner restaurierte einen Bus und belegte damit mehrere Parkplätze. Hat mich nicht sonderlich gestört, denn ich hatte einen der wenigen Tiefgaragenplätze.
Das ging so über Wochen und immer wieder wurde er von den Nachbarn doch freundlich gebeten, den Bus wegzufahren, doch nichts geschah. Eines Morgens sah ich Polizei an dem Bus und dachte schon, daß die Nachbarn die Sache jetzt über die Polizei klären wollten. Abends kam ich zurück und der Bus war weg. Ich erfuhr dann, daß in der Nacht jemand alle Reifen plattgestochen hatte (Schaden von mehreren tausen DM seinerzeit).
Einerseits nicht richtig, doch andererseits manchmal scheinbar die einzige Alternative bei solch sturen Böcken.

Leo


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