Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Fr@nk (62.132.166.54) on Montag, den 26. August, 2002 - 14:38: |
Dienstag, 12.03.02, ca. 17:00
Mein PKW parkte in einer Grundstückseinfahrt. (Die wird sonst NIE genutzt. Ausgerechnet am besagten Tag sollten jedoch Baumaterialien angeliefert werden...)
Der Haus-Besitzer (?) rief die Polizei.
Die einen Abschleppwagen.
Der war schon da, als ich eintraf. Mein PKW aber noch 'unangetastet'.
Ich habe es vorgezogen, meinen PKW selbst 'umzusetzen'...
Das Verwarnungsgeld für das Falsch-Parken, Schreiben vom 19.04., betrug 15 Euro. (Habe ich längst bezahlt.)
Erst jetzt, per Einschreiben vom 28.08., kam nun auch der Gebührenbescheid für das Umsetzen: 111 Euro. (Das Schreiben ist mit 19.04. datiert.)
Frage:
1. Ist die Gebühr für solch ein "begonnes Umsetzen" in Berlin korrekt?
2. Gibt es eine Verjährungsdauer für den Gebührenbescheid für das Umsetzen?
Danke im Voraus!
Fr@nk :-(
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