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Halteverbot auf der linken Seite

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Halteverbot auf der linken Seite
By DerBuzza (217.224.231.199) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 11:11:

Hallöle!

Ich habe neulich auf der linken Seite quer eingeparkt (war 'ne knapp zweispurige Kleinstraße ohne Markierung) und hatte mich vorher noch vergewissert, nicht im Halteverbot zu stehen.
Nun bin ich aber trotzdem stolzer Besitzer einer Knolle, weil das Verbotsschild in der Gegenrichtung (für den dann ja rechten Fahrbahnrand) aufgestellt war, welches ich aus meiner Richtung natürlich nicht sehen konnte.

Wie sieht die Lage aus? Hätte das Schild auch auf der linken Seite stehen müssen, oder hätte ich gar nicht auf der linken Seite (wie gesagt, quer!) einparken dürfen?

Gruß,
DerBuzza

By Billy Bob (24.141.220.190) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 17:45:

weil das Verbotsschild in der Gegenrichtung für den dann ja rechten FahrbahnrandWas hast Du denn in der fahrschule gelernt,man soll nicht in die entgegengesetzte Richtung gegen den Verkehr fahren! So aus welchem Grunde sollten die ein Verbotsschild nur fuer Dich aufstellen? Denke mal darueber nach!

By dagegen (217.5.19.47) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 17:49:

Sei froh, dass du nicht noch "Parken entgegen der Fahrtrichtung" extra bezahlen sollst. Das kostet nämlich auch, wenn dort Parken eigentlich erlaubt ist.

By KJK (194.138.37.46) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 18:58:

Lesen und lesen können scheinen doch 2 verschiedene Dinge zu sein...

DerBuzza schrieb von "quer einparken". Das weckt bei mir die Assoziation zu senkrecht zur Fahrbahn angeordneten Parktaschen. Etwas kurios wird die Geschichte durch die recht schmale Straße und dadurch, daß dann dort ein Halteverbot existiert haben soll. Wozu richte ich Parktaschen ein, um diese durch ein Halteverbot wieder unbenutzbar zu machen? Das Parkverbot hätte dann eigentlich auch aus der Gegenrichtung ausgeschildert sein müssen. Ansonsten dürfte man dort selbstverständlich parken.

Du schreibst, daß die Straße keine Markierung hatte. Waren denn die Parklücken markiert?
Warum warst Du selbst schon mißtrauisch, ob man dort parken dürfe, obwohl dort, wie Deine Schilderung suggeriert, Parklücken eingerichtet waren?

By DerBuzza (217.235.20.239) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 19:28:

Hi, ich bin's nochmal.

Jo, es ging wie gesagt ums "senkrechte" Einparken.
Die "Parkfläche" neben der Straße war eigentlich nichts weiter als ein breiter unbefestigter Streifen zwischen zwei Bäumen.
Vergewissert hab ich mich halt ganz normal, wie wenn ich am Fahrbahnrand geparkt hätte, ob da irgendwo ein Schild steht. Ich war mir aber ziemlich sicher, dass das Parken dort erlaubt sei, gerade weil noch mehrere Fahrzeuge dort parkten (auch alles Knollenbesitzer). Bisher haben wir immer an dieser Stelle geparkt, da dort früher kein Parkverbot war.

Gruß,
DerBuzza

By KJK (194.138.37.46) on Montag, den 19. August, 2002 - 21:35:

DerBuzza: "Die "Parkfläche" neben der Straße war eigentlich nichts weiter als ein breiter unbefestigter Streifen zwischen zwei Bäumen."

Dann hast Du evtl. nicht so gute Karten: Auf "Grünflächen" darf man nicht parken. Ansonsten besteht die Gefahr, daß es als zum Bürgersteig gehörend betrachtet wird (insbesondere wenn die Fläche durch einen Bordstein von der Straße getrennt ist). In beiden Fällen ist eine Ausschilderung des Parkverbots nicht erforderlich.

Was soll's denn kosten?

By dagegen (217.5.19.37) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 12:47:

Jo. Auch wenn nichts da steht, darf man natürlich nur auf der Fahrbahn parken.

By DerBuzza (217.81.121.107) on Samstag, den 24. August, 2002 - 00:08:

Hi!

Ich habe den Sachverhalt hier nochmal skizziert:

http://home.t-online.de/home/r.hulsmann/parkverbot.gif

Wie zu erkennen ist, parkten auf dieser Fläche noch mehrere andere Fahrzeuge, somit hatten meine Mitfahrer und ich keinen Zweifel daran, dass es sich hierbei um eine "legale" Parkfläche handle.

Dazu kommt, dass wir das Parkverbotsschild nicht als solches erkennen konnten, da es in die andere Richtung zeigte. Vom linken Rand der Parkfläche, wo wir standen, wäre es ohnehin nicht zu erkennen gewesen, zumal das Schild noch gute 15m vom Beginn des Seitenstreifens entfernt aufgestellt war.
Wir verließen das Fahrzeug in Richtung des grünen Pfeils, wobei wir nicht am Schild vorbeikamen und somit den Fehler auch nicht hätten bemerken können.

Was nun? Rechtfertigt es diese Situation, Widerspruch einzulegen oder liegt hier ein genereller Denkfehler vor (links parken)?

Viele Grüße,
DerBuzza

By -schima- (209.234.157.160) on Samstag, den 24. August, 2002 - 12:02:

Hi!

Du hast auf dem Bild ein eing. Halteverbot eingezeichnet mit einem Pfeil in Fahrtrichtung. Es muß dann auch ein entsprechendes Schild für das Ende des Verbots geben (in die grüne Laufrichtung aber natürlich auf der rechten Straßenseite). Wenn das fehlt, stimmt die Beschilderung nicht. Jetzt kommt es also darauf an, was für eine Knolle kommt: Fürs "nicht auf der Fahrbahn"-Parken oder fürs "im eing. Halteverbot"-Parken...

So long!
-schima-

By dagegen (217.5.19.25) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 12:20:

In dieser Skizze liegt aber ein genereller Denkfehler vor. Das Parkverbotsschild gilt generell nur für die Fahrbahn. Wenn du außerhalb der Fahrbahn parkst, ist das erstmal generell verboten, es sei denn, es ist durch das entsprechende blaue P-Schild extra erlaubt.


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