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Motorrad bei Behinderten-Parkplatz in Italien

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Motorrad bei Behinderten-Parkplatz in Italien
By quattro (141.7.11.176) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 14:40:

In Italien hatten mein Bruder und ich unsere Motorräder direkt neben einem Parkplatz für Behinderte auf einem schraffierten Bereich abgestellt. Also wir zurückkamen Knöllchen dran über jeweils 32 Euro. Vermutlich wurde der Bereich als Ein- und Ausstiegszone für den Behindertenparkplatz ausgelegt. Natürlich haben wir nichts bezahlt. Müssen wir damit rechnen, daß in Deutschland wegen der Sache noch was nachkommt?

By Ghostrider (217.80.252.5) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 17:22:

@ Quattro: nein.

By quattro (62.227.92.222) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 14:11:

Jetzt ist pünktlich an Heilig Abend doch was gekommen,
(Der Verstoß war übrigens am 17.05.2002)
und zwar vom Regierungspräsidium Freiburg.

Sehr geehrter Herr..., (Name falsch geschrieben)
das Regierungspräsidium Freiburg nimmt in Baden-Württemberg die Aufgaben der Zentralen Behörde i. S. v. Art. 2 Abs. 1 des Europäischen Zustellungsübereinkommens wahr.
Wir wurden von der in dem übersandten Schriftstück genannten Behörde um Zustellung gebeten.
...

Anbei eine Art Anhörungsbogen der italienischen Polizei einmal in italienisch und einmal in deutsch.

"Personalangaben des Verstossenden" sind leer.
Als Kraftfahrzeughalter bin ich eingetragen. (Name falsch geschrieben)
Art des Verstosses gegen die Straßenverkehrsordnung: Parken in für Behinderte reservierten Zonen, Rampe, Zufahrten, usw.
Bussbetrag mit Verwaltungsgebühren 42 Euro.
Mit folgenden Anmerkungen:
Innerhalb von 60 Tagen nach der Feststellung des Verstossprotokolls bzw. dessen Zustellung hat der Übertreter die Möglichkeit alle zu seiner Verteidigung nützlichen Unterlagen mitsamt einem Verteidigungsschreiben direkt an das Amt zu senden oder Antrag auf Anhörung zu stellen, am besten per Einschreiben.
Falls innerhalb 60 Tagen weder Berufung noch Zahlung erfolgte wird die Zwangseinziehung des ausstehenden Betrages eingeleitet und zwar in der Höhe der Hälfte des Höchstbetrages plus Spesen.

Was heißt das jetzt?
Was passiert wenn ich nicht bezahle?
Was kann passieren wenn ich in Zukunft mit dem Fahrzeug mal wieder nach Italien fahre?

By traffic (217.185.103.137) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 14:23:

Ich wüßte nicht, auf welcher gesetzlichen Basis eine Zwangseintreibung erfolgen könnte. Notfalls kannst du auch gegenüber dem RP Freiburg die Fahrereigenschaft bestreiten, dann läuft nach deutschem Recht gar nichts mehr. In Italien können sie dich über das Kennzeichen natürlich erwischen; mit einem anderen Wagen oder neuem Kennzeichen könntest du dagegen ohne Bedenken einreisen.

By chris-nl (195.108.32.10) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 14:36:

..wenn da mal nicht der kleine unterschied zwischen ruhendem und fliessendem verkehr entscheidend ist.

Will sagen: Kann in D nicht bei parkverstoessen der halter belangtwerden, auch wenn der fahrer nicht ermittlet wurde?

Wenn ja, dann ist der rest eine frage der innereuropaeischen zusammenarbeit (amtshilfe..) - unds scheint lt. brief ja auch zu funktionieren
;-)

Ich wuerd mir das ueberlegen...

wo issn'jemand der das mal durchgespielt hat ???
Hallo ?

By Ghostrider (80.128.80.179) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 14:46:

Ist doch längst verjährt! Wegwerfen.

By quattro (129.206.202.108) on Mittwoch, den 25. Dezember, 2002 - 09:16:

Das Regeirungspräsidium Freiburg ist hier wohl nur für die Zustellung verantwortlich.
Da steht:
"Bitte beachten Sie, dass das Regierungspräsidium zum Inhalt des zuzustellenden Schriftsückes keine Auskünfte geben kann. Eventuelle Anfragen, Rechtsbehelfe und dgl. sind direkt an die ausländische Behörde zu richten, die um Zustellung gebeten hat."

Hat jemand Erfahrung mit sowas?
Ist das für die Italiener auch verjährt?
Wie würde so eine "Zwangseinziehung" durchgeführt werden?

By MrMurphy (217.81.73.107) on Mittwoch, den 25. Dezember, 2002 - 10:16:

Ein Rechtshilfeabkommen gibt es bislang nur mit Österreich. Die deutschen Behörden können die Bescheide aus anderen Ländern zwar zustellen und denen auch die Halterdaten nach Kennzeichenanfragen übermitteln, gegen dich aktiv werden können (und werden) die aber nicht. Von daher hast du nichts zu befürchten.

Anders sieht es aus, wenn du in den nächsten Jahren wieder mal nach Italien fahren willst. In anderen Ländern gelten natürlich deren Gesetzte (Stichwort Halterhaftung), deren Bußgelder und deren Verjährungsfristen. Und die sind meist übler als in Deutschland.

Wahrscheinlich wirst du mangels Einspruch in Abwesenheit zu einem Bußgeld verurteilt werden.

Bevor du wieder nach Italien einreist, solltest du dich also erkundigen, wann solche Verurteilungen verjähren. Wenn man innerhalb der Verjährungsfrist wieder erwischt wird, muß man in vielen Ländern die Strafe + aufgelaufene Verwaltungsgebühren + Zinsen gleich in bar zahlen, ansonsten wird das Fahrzeug, mit dem man unterwegs ist, als Pfand einbehalten.

By traffic (217.185.103.173) on Mittwoch, den 25. Dezember, 2002 - 17:52:

Falls sie einen erwischen sollten. Wenn das Kennzeichen oder das Fahrzeug ein anderes ist, besteht keine Gefahr. Und der Name auf dem Ermittlungspaspier war ja sowieso falsch, über den läuft auch nichts.

By chris_nl (195.241.38.241) on Donnerstag, den 26. Dezember, 2002 - 10:31:

Interessante nachricht fuer alle verkehrssuender (sind wir nicht alle...?)
Allerrdings macht es auch klar wie nah wir dran sind am europaeischen verfolgen (wenn ihr das anders seht,liebe rechtskundige, dann macht mir hoffnung)

Autofahrer können EU-Strafzettel weiter ignorieren
Die EU-Justizminister konnten sich am Freitag in Brüssel nicht auf eine Regelung zur grenzüberschreitenden Anerkennung von Straf- und Bußgeldern einigen, wie die deutsche Ressortchefin Brigitte Zypries mitteilte. "Es wird heute keinen Kompromiss geben", sagte Zypries und betonte, dass besonders Deutschland juristisch noch Schwierigkeiten mit der gegenseitigen Anerkennung habe.

Die Vorlage erstreckt sich auf Bußgeldbescheide im Straßenverkehr, aber auch auf Geldstrafen aus anderen Anlässen. Zypries führte aus, dass in Portugal bei einer Abtreibung eine Geldstrafe verhängt werden könne. Diese müsste in Deutschland bei einer EU-weiten Anerkennung von Geldstrafen dann eingetrieben werden. "Das geht nicht", sagte Zypries.

Im Straßenverkehr ergeben sich für Deutschland ebenfalls Schwierigkeiten. So sind Fahrzeughalter nach Darstellung von Diplomaten in anderen EU-Staaten verpflichtet, bei einem Delikt den Fahrer des Wagens auch dann zu nennen, wenn sie sich damit selbst belasten würden. In Deutschland würde dies gegen das fundamentale Rechtsprinzip verstoßen, wonach sich niemand selbst belasten muss.

Bekommt ein deutscher Autofahrer im EU-Ausland einen Strafzettel, sind die Behörden in der Bundesrepublik derzeit nicht verpflichtet, die Geldbuße einzutreiben. Mit einem Beschluss der Justizminister würde sich dies ändern. Zypries betonte aber, dass für Deutschland "gewisse Rechtsgrundsätze unverzichtbar sind". So bestehe die Bundesregierung auf die so genannte beiderseitige Strafbarkeit.

Das heißt, dass ein Delikt im Ausland auch in Deutschland strafbar sein muss, damit die deutschen Behörden eingreifen. Laut Zypries wird Deutschland dabei von Irland, den Niederlanden und Italen sowie mit Abstrichen auch von Schweden unterstützt. Die Minister wollen sich mit dem Thema erneut bei ihrer nächsten Sitzung am 20. Dezember beschäftigen....
...
RP-Online

By quattro (129.206.203.149) on Donnerstag, den 26. Dezember, 2002 - 12:14:

/blue{Bekommt ein deutscher Autofahrer im EU-Ausland einen Strafzettel, sind die Behörden in der Bundesrepublik derzeit nicht verpflichtet, die Geldbuße einzutreiben.}
Nicht verpflichtet heißt, sie könnten es trotzdem tun???

By Ghostrider (80.128.76.58) on Donnerstag, den 26. Dezember, 2002 - 14:11:

heisst: es gibt keine Rechtsgrundlage, das zu tun, damit auch keine Handhabe.

Ausnahme: Österreich

By quattro (141.7.4.3) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 07:44:

Mich würd mal interessieren ob schon mal jemand wegen einem vergangenen Verstoß im Ausland bei einer erneuten Einreise dafür zahlen mußte.
Immer wieder wird hier davon gesprochen, aber ist es überhaupt schon mal jemand passiert?

By Stefan (80.133.216.148) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 23:08:

an quattro:

Grundsätzlich ist es eine typisch "Deutsche" Unsitte sich nicht an Verkehrsregeln und Benimmregeln im Ausland halten zu wollen. Nicht jedes Nachbar- Land / Volk findet das lustig.

Ein österreichischer Bußgeldbescheid wird hier in Deutschland vollstreckt, umgehkehrt genauso. Ihn nicht zu bezahlen, wäre genauso unsinnig wie ein deutsches Bußgeld zu mißachten. Geschwindigkeitsübertretungen werden hier ganz drakonisch bestraft!!!

Ein schweizer Bußgeldbescheid verliert auch nach Jahren seine Gültigkeit nicht und ist halterbezogen. D.h. egal mit welchen Kennzeichen sie Dich irgendwann an der Grenze oder im Landesinneren kontrollieren, Du wirst bezahlen müssen. Beschlagnahme des Fahrzeugs ist da nur die ganz harmlose Methode der Schweizer, denn außer Bargeld zählt dort nichteinmal die beste Kreditkarte! Du kannst auch recht schnell im Gefängnis landen! Für Geschwindigkeits-
übertretungen gibt es hier einen Regelbetrag: je 1km/h schneller als erlaubt kostet das 10 Sfr., 40 km/h mehr oder nochschneller als erlaubt, bedeutet Fahrverbot für mind. 1 Jahr in der Schweiz, Bußgeld von ca. 1.000 Euro.

Osteuropäische Länder sind da kulanter und löschen ein Bußgeld bei Nichtbezahlen, bzw. manchmal ruppiger - ausländische Fahrzeuge werden einfach in ein Depot geschleppt und Du kannst Dein Auto nur bar auslösen. Dabei einziger Trost: es kostet nur einen Bruchteil der deutschen Wucherpreise!

By Graff (212.224.52.248) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 01:55:

>Grundsätzlich ist es eine typisch "Deutsche" >Unsitte sich nicht an Verkehrsregeln und >Benimmregeln im Ausland halten zu wollen.

Meinst Du das wirklich ernst??? *lol*

By Franticek (170.86.15.15) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 11:22:

@Graff
Wahrscheinlich meint Stefan das ernst!
Ich selbst bin desoefteren in Italien - und was ich bisher beobachten konnte, war das gleiche. Viele Deutsche sehen die "italienische Fahrweise" und denken dann, dass da ueberhaupt keine Regeln gelten und man machen kann, was man will. Auch habe ich schon oft gehoert, dass Leuten egal ist, ob sie zu schnell sind, ob sie im Parkverbot stehen und behindern, ob ..., da sie davon ausgehen, dass sie in ein paar Tagen sowieso wieder verschwunden sind und ihnen nichts passieren kann. Leider leider ist das wirklich eine recht typische deutsche Unsitte.

By NetGhost (141.76.1.122) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 12:03:

Grundsätzlich ist es eine typisch "Deutsche" Unsitte sich nicht an Verkehrsregeln und Benimmregeln im Ausland halten zu wollen.

Das ist eine ganz arg abgedroschene Stammtischparole auf Bild-Leser-RTLII-Schauer-Niveau. Bedeutet das etwa, das sich alle Ausländer in Deutschland jederzeit 100% korrekt verhalten und vor allen dingen sich 100% an die Verkehrsregeln halten? Ich lach mich schlapp! Viel eher würde ich sagen, das es in der Mentalität eines jeden liegt,im Ausland die Dinge "lockerer" zu sehen (was durchaus beabsichtigt sein kann, z.B. im Urlaub). Auf der anderen Seite: Versucht doch einfach mal, euch in Italien zu 100% an die Verkehrsregeln zu halten. Wer an der roten Ampel anhält wird gnadenlos angehupt, überholt und dabei mit "Stronzo!" beschimpft. Wer in I nicht mindestens 140 auf der Landstraße fährt wird ähnlich behandelt. Überholverbotsschilder existieren anscheinend nur zur Deko. In Italien fährt man wesentlich sicherer wenn man sich anpasst.

Ein österreichischer Bußgeldbescheid wird hier in Deutschland vollstreckt,...
Falsch! Sechs! Setzen!

...Schweizer, denn außer Bargeld zählt dort nichteinmal die beste Kreditkarte!
Falsch! Selbst in der Deutschen Schweiz wird man gern zum nächsten Geldautomaten eskortiert.

...40 km/h mehr oder nochschneller als erlaubt, bedeutet Fahrverbot für mind. 1 Jahr in der Schweiz, Bußgeld von ca. 1.000 Euro.
Auch flasch! Woher nimmst du diese Information? Ich kenne zwei Fälle in der Scheiz: 240 km/h bei erlaubten 120. Ergebnis: Anderthalb Jahre Fahrverbot und 1250 Sfr. Strafe. Es wurde - im Wiederholungsfall - mit Ausweisung gedroht.
Fall Zwei: 180 bei erlaubten 100: 1800 Sfr. Strafe, kein Fahrverbot.

By chris-nl (195.108.32.10) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 16:52:

@ Stefan

Ich habe in der Schweiz ein 300SFR Busse vor Ort mit eurocard bezahlen koennen, nur cash kann daher nicht stimmen !

By primula (217.162.122.247) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 15:45:

@ stefan

und wie erklärst du dir dann eine busse von 120 ch f für eine übertretung von 6 km/h? genau so eine ist uns nämlcih gestern ins haus geflattert.

By tomcat02 (217.227.31.212) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 15:45:

Mit Schweizer Behörden habe ich auch meine Erfahrungen:

2 Wochen nach einem Schweiz-Aufenthalt standen Deutsche Polizisten vor meiner Tür und wollten wissen, wer mein Auto gefahren ist. Sie haben mir sogar das Bild gezeigt.
Von mir haben sie weder die Aussage noch die geforderte Unterschrift erhalten.

Dann kam ein Anhörungsbogen aus der Schweiz, es folgte ein Bußgeldbescheid.

Danach - im Abstand von jeweils ca. 2 Monaten - 2 Mahnungen.

Daraufhin wurde es noch abenteuerlicher: Es folgte eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung in der Schweiz.

Selbstverständlich bin ich da nicht hingegangen. Aber die Antwort ließ nicht lange auf sich warten, nämlich ein "Strafbefehl" (ist dort etwas anderes als hier!) aus der Schweiz, inkl. Verfahrenskosten ca. 800 €.

Schade, daß die keine Chance haben, die Geldbuße hier einzutreiben. Ich denke, die o.g. Methoden dienen nur zur "Einschüchterung", da bestimmt 98% der Deutschen spätestens bei den Worten "Gerichtsverhandlung" und "Strafbefehl" Respekt bekommen und die Strafe artig bezahlen.

By quattro (141.7.4.3) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 07:43:

Und wie wird das von den Italienern gehandhabt?
Hat da jemand Erfahrung?
Gibt es für die Italiener eine Verjährung?
Ich hab eigentlich vor das Motorrad zu behalten und werd sicher auch gelegentlich wieder damit nach Italien kommen.

By bxk (195.243.22.35) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 08:05:

@ NetGhost

Ein österreichischer Bußgeldbescheid wird hier in Deutschland vollstreckt,...
Falsch! Sechs! Setzen!

Was ist daran falsch ? Natürlich gibt es ein paar Regeln zu beachten ... aber grundsätzlich ?

By dagegen (134.147.103.18) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 13:28:

Grundsätzlich wird ein österreichischer Bußgeldbescheid hier in Deutschland vollstreckt. Nur die Strafe wegen der Halterhaftung muss in D nicht bezahlt werden. Dazu sollte man aber gegen eine Strafe aus Ö Einspruch einlegen und sagen, dass man nicht gefahren ist.

@quattro: Du kannst dir auch einfach ein neues Kennzeichen für das Motorrad besorgen.


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