Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Nudel (141.200.125.99) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 14:44: |
An einer baulich als Parkplatz anzusehenden Fläche sah ich neulich folgende Schilderkombination:
blaues Parkplatzschild "P", Parkverbot (blaues Schild mit rotem Kreuz), Zusatzschild "Parken mit Parkscheibe 15 Min. erlaubt"
Wie kann denn so etwas kontrolliert werden ? Die Parkscheibe muss man nach STVO auf die dem Anhalten folgende nächste halbe Stunde einstellen.
Erreicht man also um 15:30 Uhr diesen Platz, muss man seine Parkscheibe auf 16:00 Uhr einstellen. Eine Kontrollperson geht also davon aus, dass man bis 16:15 Uhr legal dort stehen darf, oder sehe ich das falsch ?
By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 17:14: |
tja, die beschilderung ist wohl genauso sinnvoll wie bei einem absoluten haltverbot als zusatz "ladezone zw. 8-16h" dazu zu setzen !
gibts wirklich !
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