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Anhänger steht seit über 3 Wochen im Wohngebiet, darf der das ??

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Anhänger steht seit über 3 Wochen im Wohngebiet, darf der das ??
By hans (194.15.135.3) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 13:27:

Seit über 3 Wochen hat der Nachbar seinen kleinen 1x1m Anhänger genau vor seiner Gartentür geparkt und mit einer Gewindestange und Schloss gegen verschieben gesichert.
Zweck der Übung: Er will nicht das andere vor seinem Grundstück parken.
Da meine Garageneinfahrt genau gegenüber ist, komm ich nur unter jonglieren aus meiner Ausfahrt.
Zwischen Hänger und meiner Ausfahrt sinds ca 4m.
der Hänger ist nachts unbeleuchtet.
hab ich irgendwie möglichkeiten den Nachbarn zu "überzeugen" weil er auf nette Worte nicht reagiert oder will.
das ganze ist im Wohngebiet mit Tempo30 Zone
Hans

By farendil (217.85.237.241) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 13:44:

WO steht der anhänger (straße, fußweg...)?

4m reichen nicht zum aus der ausfahrt kommen? dann muß deine auto aber im verhältnis zur einfahrt sehr breit und ausserdem recht lang sein...

By stang66 (194.74.143.194) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 17:48:

@farendil
das ist gar nicht so ungewoehnlich. Auch ich habe eine recht schmale Hofeinfahrt in einem Wohngebiet und ein mittelgrosses Auto. Gegenueber steht fast immer das Wohnmobil meines Nachbarn. Ich habe auch einige Zeit gebraucht, um die genauen Einlenkpunkte beim "rueckwaerts einparken" in meine eigene Einfahrt zu finden. Es ist i.d.R. moeglich, aber auch ich muss jonglieren, speziell mit meinem Oldie ohne Servolenkung, aber mit 1.4t Leergewicht und grossem (=schwerem) Motor. Vorwaerts ist, wenn das WoMo dasteht, nicht moeglich.
Und einparken kann ich; 3 Jahre BA Mannheim sind ein gutes Uebungsgebiet...

@hans
der Hänger ist nachts unbeleuchtet.
Parkende Autos sind i.d.R. auch nachts unbeleuchtet. Hat der Haenger keine Reflektoren?

Er will nicht das andere vor seinem Grundstück parken.
Da meine Garageneinfahrt genau gegenüber ist,

Du willst doch auch nicht, dass andere vor seinem Grundstueck parken, die behindern dich genauso wie der Anhaenger.
Mach dir doch so ein Schild an deine Einfahrt: "Bitte Einfahrt freihalten, auch gegenueber", am besten mit einem Abschleppauto drauf. Da habt ihr beide was davon (weiss nur nicht, ob sich das rechtlich durchsetzen laesst, aber es haelt bestimmt einige davon ab) und es waere auch gut fuer den Nachbarschaftsfrieden...

By Goose (80.135.115.101) on Dienstag, den 11. Juni, 2002 - 17:55:

Mach dir doch so ein Schild an deine Einfahrt: "Bitte Einfahrt freihalten, auch gegenueber", am besten mit einem Abschleppauto drauf. Da habt ihr beide was davon (weiss nur nicht, ob sich das rechtlich durchsetzen laesst, aber es haelt bestimmt einige davon ab)

Natürlich kannst du jeden, von dem du dich behindert fühlst, abschleppen lassen. Dieses geschieht jedoch auf deine private Veranlassung, du trägst die Kosten des Abschleppdienstes und musst dir diese dann zivilrechtlich zurückholen.
Wenn man jetzt jedoch bedenkt, allgemein davon ausgegangen wird, daß ein bis zu dreimaliges Rangieren zumutbar ist (denn nicht nur du hast ein Recht auf deinen Parkplatz, auch die allgemeinheit hat ein Recht, die Straße vor deinem Grundstück zu nutzen) solltest du mit solchen Abschleppmanövern vorsichtig sein, denn ich würde, wenn mein KFZ abgeschleppt wurde, obwohl dieses nicht zwingend notwendig war, beim Veranlasser der Maßnahme alle mir entstandenen Kosten wie Taxi zum ASD etc. geltend machen.

Gruß
Goose

By stang66 (194.74.143.194) on Mittwoch, den 12. Juni, 2002 - 13:07:

@goose
Von der Sache her hast du natuerlich recht. Ich sprach allerdings nur von einem abgebildeten Abschleppwagen und nicht davon, gleich mit der grossen Keule zu kommen und tatsaechlich einen zu rufen. Allein das Schild hat im obrigkeitshoerigen Deutschland oft schon eine Wirkung. Allgemein war mein Vorschlag als friedensstiftende Massnahme vor allem unter Nachbarn gedacht.

By hans (194.15.135.3) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 10:16:

danke für eure tipps,
ich wollte eingentlich wissen ob man mit §17.4 oder §12.3b irgendwelche erfahrungen vorliegen.
Der Hänger ist ein grösseres Problem als eine Auto weil er sehr niedrig ist und nicht von mir gesehen werden kann.
Zum Nachbarschaftsverhältniss ist zu sagen, das mein gegenüber mit seinem Hänger oder seinem Auto, es wird morgends extra raus geholt und vor die Tür gestellt, schon allen nachbarn drum herum wirklich auf den Zeiger geht.
Auch haben nette Worte von mir bei Ihm nur Wutausbrüche hervorgerufen.
Er macht das nur aus Langeweile (beginn des Rentnerlebens).
Und ein Schild bringt deshalb nix, weil er dieses mit voller Absicht und Erbitterung tut.
Wenn da mal ein anderes Auto steht, würde ich ja auch nix sagen, aber er engt hier absichtlich die anderen ein.

By FAhrer (80.128.232.106) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 11:54:

Hallo Hans,

ich glaube rechtlich ist da kaum was zu machen.

Solche Typen gibt es leider.

Wiso inserierst Du (s)einen Hänger nicht telefonisch in einem
kostenlosen Anzeigeblatt:

(Kommt alle vorbei - Hänger zu verschenken , neuer, super Zustand steht da und da - einfach klingeln gerne auch nach 23:00 Uhr und vor 6:00 morgens) -
so hast Du wenigstens etwas spass mit Ihm ;););)
wetten dass der Hänger dann nichtmehr lange vor dem Haus steht?


viele Grüsse

FAhrer

By stang66 (62.227.172.163) on Donnerstag, den 13. Juni, 2002 - 19:10:

@hans
Ooooh je! Da ist wohl wirklich nix mehr zu machen. Verbitterte Menschen sind was trauriges. Sieh es positiv: du lernst die Abmessungen deines Autos immer besser kennen...

By alfa (195.124.135.7) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 14:37:

@hans
stell doch dein Auto genauso behindernd vor seine Garagenausfahrt zu einer Zeit wo Opa Gipskopf raus will, um sich die Bildzeitung und die Semmeln zu holen. Dann bleibt er körperlich fit beim Rumkurbeln am Lenkrad

By pfaelzer0815 (172.176.196.145) on Montag, den 17. Juni, 2002 - 19:42:

Hallo ich meine da war mal was das Anhänger überhaupt niczht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden deürfen??!!! Weiss da einer was genaueres ??

By 1 (80.128.226.83) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 10:05:

wo hast du das denn her?

Wenn der anhänger angemeldet ist darf der überall
geparkt werden wo parken auch für Pkws erlaubt ist.

By NSK (62.8.208.2) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 10:47:

§12 StVo (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

By 1 (80.128.231.65) on Dienstag, den 18. Juni, 2002 - 11:12:

er parkt doch nie 2 Wochen der Hänger bewegt sich ja.Da kannst Du eine ganze Armada von Juristen
beschäftigen und bist trotzdem keinen Schritt weiter.


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