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Durchfahrverbot beinhaltet Parkverbot?!

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Durchfahrverbot beinhaltet Parkverbot?!
By Steffen (80.137.176.41) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 09:16:

Zunächst kurz zur Verkehrssituation:

Im betreffenden Bereich besteht ein zeitlich befristetes Durchfahrtsverbot (Zeichen 205) für die Zeit Sa und So 10-20 Uhr.
Die Sachlage ist nun, daß das Ordnungsamt nicht etwa die einfahrenden Fahrzeuge kontrolliert, sondern ab 10 Uhr eine Streife losschickt, die allen Fahrzeugen, die keine Sondergenehmigung haben, eine Verwarnung wegen Parken im absoluten Halteverbot anhängt.

Meine Frage: Kennt jemand (höherinstanzliche) Urteile, die diese Praxis untersagen, da diese Praxis vom zuständigen VG so als rechtmäßig befunden wurde? Es ist noch anzumerken, daß es in einem Kommentar zur StVO heißt, daß (auch) ein (zeitlich befristetes) Durchfahrtsverbot ein absolutes Halteverbot (in der Zeit) beinhaltet. Davon steht aber in der StVO selbst nichts.

By Steffen (80.137.176.41) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 10:30:

ups... Ich meinte natürlich Zeichen 250.

By traffic (172.185.252.99) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 11:14:

Eigentlich absurd, diese Auslegung. Wenn jemand außerhalb der Verbotszeit einfährt, darf er ja mangels Beschränkung dort parken. Und da das Parken selbst nicht befristet ist, kann er auch innerhalb der Durchfahrtsverbotszeit dort stehen bleiben. Ein Urteil in diese Richtung kenne ich aber leider nicht.

By Alberto (62.158.211.135) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 16:24:

Ich habe mal einen ähnlichen Fall durchgezogen....
Fußgängerzone - Ladezeiten bis 11.00 Uhr...
Das hieß, ich durfte Einfahren und auch anhalten, bzw. parken und zuliefern.

Nun wollte es die Situation, daß ich dabei einen alten Bekannten traf, - mit dem einen kräftigen Schluck getrunken habe - und deshalb mein Auto leider vorübergehend stehen lassen mußte, bis ich einen geeigneten nüchternen Ersatzfahrer fand, der es dort wegfahren konnte.

Da waren dann natürlich alle möglichen Zettel dran... Ergebnis (durch Anwalt) ... Parken in Fußgängerzone (damals 60 DM) - nach vorher berechtigtem Einfahren..... mehr nicht.

Auch dieses ungewöhnliche "Langzeitparken" (bis etwa 15.00 Uhr) konnte mir nicht als Verschärfung ausgelegt werden...
Mein Anwalt sagte noch: Hätte ich damals einen "Schwächeanfall" erlitten, anstatt mich fahrlässig(Eigenverschulden) zu betrinken, wäre ich ganz herausgekommen...

By Steffen (80.137.162.232) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 09:58:

thx @Alberto
...es sind in meinem Fall jeweils "nur" 15 Euro, aber da ich da relativ häufig bin und diese Praxis schon sehr abstrus finde und ich von einem befreundeten Anwalt weiß, daß es in der Richtung Urteile gibt, die meine Aussage untermauern, suche ich nun verzweifelt danach.

By MrMurphy (217.81.67.223) on Sonntag, den 27. Oktober, 2002 - 20:41:

Du legst das Zeichen 250 falsch aus, ansonsten würdest du damit wahrscheinlich keine Probleme haben. Da steht in der StVO nämlich nichts von Durchfahrt, sondern:

"Verbot für Fahrzeuge aller Art"

Da ist es natürlich egal, ob die Fahrzeuge fahren oder parken. Es ist also vollkommen egal, wann da jemand reingefahren ist.

Wenn die Behörden die Einfahrt in die Straße zu einer bestimmten Zeit hätten verbieten wollen, hätten sie das Schild "Zeichen 267 - Verbot der Einfahrt" aufgestellt.


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