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Motorradpolizist hat mich "über rot" fahren gesehen!

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Motorradpolizist hat mich "über rot" fahren gesehen!
By Tzitzan (149.211.49.4) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 15:12:

Hallo!

Letrzte WOche bin ich bei Gelb über eine Ampel gefahren. Ein Motorradpolizist lauerte an dieser Ampel und ist hinter mir her, hat mich an einer Bushaltestelle gestellt. Ich habe keine Angaben zu diesem "Verstoss" gemacht und ihn mal seine Arbeit machen lassen. Er warf mir vor, ich wäre 10m von der Ampel entfernt gewesen, als sie rot wurde, und bin noch drüber gefahren. Ich schätze ich hatte 55 bis 60 drauf. Wie will er mir beweisen, dass ich über rot gefahren sein soll? Er meinte, es gäbe 50 Euro und 3 Punkte, kein Fahrverbot! Kann ich trotzdem gegen diese Geschichte angehen und mir die Punkte vielleicht sparen??

Im ADAC-Rechtsschutz bin ich... Übernehmen die in so einem Fall die Kosten?

By Bluey (217.225.22.100) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 19:00:

Er muß Dir im Prinzip nichts beweisen. Er wird (nach Deiner Schilderung) eine gezielte Rotlichtüberwachung durchgeführt und dementsprechend die Ampelanlage und den Verkehr beobachtet haben. So mache ich es jedenfalls und so wird es anschließend auch in der Anzeige vermerkt ("gezielte Rotlichtüberwachung").
Der "Beweis" ist die Aussage des Pol.-Beamten.

Natürlich kannst Du dagegen angehen. Letztendlich kommt es auf den Richter an, ob er Dir glaubt.

Er meinte, es gäbe 50 Euro und 3 Punkte, kein Fahrverbot
Stimmt genau.

By Daniel (217.3.210.125) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 22:40:

Wenn du keine Zeugen hast, z.B. Freunde die in anderen Autos mit dir zusammen gefahren sind hast du wohl kaum eine reelle Chance.
bluey hat völlig recht, die Aussage des Zeugen ist der Beweis.

By simon (12.36.118.4) on Freitag, den 27. September, 2002 - 10:40:

Ich dachte immer bei einer roten Ampel gibt es 4 Wochen Fahrverbot??

By farendil (217.85.227.146) on Samstag, den 28. September, 2002 - 02:10:

@simon: über einer sekunde rot!

@tzitzan: lasss den anwalt mal die akte anfordern, das zahlt die rechtsschutz. dann siehst du auch, ob es eine gezielte überwachung war, die position des beamten (sichtwinkel etc.) und kannst deine chancen besser beurteilen.


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