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Fahrrad bei Roter Ampel

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Fahrrad bei Roter Ampel
By michael (149.225.86.2) on Montag, den 2. September, 2002 - 15:56:

Ich bin auf einem Fussgängerweg ca. 5m breit der auch für Fahrradfahrer ausgewiesen ist gefahren. Der Weg ist für Fahrradfahrer nicht extra markiert. Die Ampel ist links von mir und nur für Fussgänger(keine Kreuzung). Bin einfach vorbei gefahren habe mir dabei nichts gedacht. Gleich darauf haben sie mich angehalten, hinter mir war ein Polizeiauto. Jetzt kam der Bussgeldbescheid 80€. Lohnt es sich Einspruch zu erheben.

By farendil (217.235.60.73) on Montag, den 2. September, 2002 - 19:17:

kommt drauf an, wie lange rot war, was dir vorgeworfen wird (einfacher/qualifizierter verstoß) was die beamten aus ihrer position sehen konnten.

By diomega (149.225.56.220) on Montag, den 2. September, 2002 - 21:34:

@michael:

Der Vorwurf der Polizei kommt mir von seiner Logik her komplett unbegründet vor.
Leider bin ich aber überhaupt kein Spezialist für Paragraphen.
Poste das doch mal bei www.verkehrsportal.de im Forum "Verhalten im Strassenverkehr". Ich kann mir vorstellen, dass Du dort kompetenten Rat bekommst, falls Dir hier niemand weiterhelfen kann.

By Meinungsbildner (80.133.165.5) on Montag, den 2. September, 2002 - 23:07:

hallo michael,

jetzt noch mal zum mitdenken: Du bist Fahrrad gefahren, auf einem Fahrradweg ?? Links von dir auf der STRASSE war eine Fußgängerampel ?? Für die Autos war rot, und du bist rechts an der Ampel auf dem Fahrradweg vorbeigefahren ??
Also, wenn ich das richtig verstehe...korrigier mich bitte, wenn ich falsch bin...dann ist dieser Bescheid doch völliger Blödsinn !

Erklär die Situation doch bitte noch mal.

By Meinungsbildner (80.133.165.5) on Montag, den 2. September, 2002 - 23:15:

Hmmh...habs mir noch mal ganz genau durchgelesen...ist der kombinierte Fuß-/Radweg irgendwie baulich von der Fahrbahn getrennt (Bordstein etc.) ? Oder trennt nur eine gestrichelte Linie diesen Breich von der Fahrbahn ?

Wenn es so wäre (baulich getrennt), dann hätte die Ampel keine regelnde Funktion für den Fahrradweg, da die Fußgänger ja nur die Fahrbahn und nicht den Radweg kreuzen.

Wenn ich deine Beschreibung so richtig interpretiere, dann wollen dich die Polizisten über den Tisch ziehen. Sie behaupten einfach, das du über die rote Ampel gefahren wärst, so als wärst du über die normale Straße gefahren. Problem wäre, hier zu beweisen, das du auf dem Radweg warst und die Ampel keine Bedeutung für dich hatte.

Ich hab noch eine Frage: Wie sah die Ampel aus ? War am Mast unten auf Augenhöhe evtl. noch eine Zusatzampel für Radfahrer, die du vielleicht übersehen hast ?

Gruß
Meinungsbildner

By hui (213.157.1.218) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 14:00:

Es lohnt sich Einspruch zu erheben. Ziehe die Alberto-Nethode durch, ich habe noch nie gehört, dass ein Fahrrad ein Fahrtenbuch bekommen hat.

Hast du schon ein Schuldeingeständnis unterschrieben?

Wenn du rechtschutzvesichert bist, dann gehe zu einem Spezialanwalt für Verkehrsrecht.

By Goose (217.81.251.94) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 15:31:

Hui, die A-Methode ist in dieser Situation wirklich ausgezeichnet, denn obwohl die Beamten sich ja bei der Kontrolle sicher die Personalien notiert haben wird trotzdem jeder glauben, daß es ein ganz anderer war, wenn Michael das sagt.

Gruß
Goose

By michael (149.225.52.213) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 13:46:

Also zwischen kombineierten Radweg und Fussgängerweg ist selber keine Markierung. Zwischen Fussweg und Fahrbahn ist ein kleiner ca. 1m breiter Grünstreifen. Es ist keine Fahrradampel vorhanden.
Michael

By Meinungsbildner (80.133.164.231) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 14:09:

@michael: Also, wenn du auf dem Radweg gefahren bist, hat die Ampel für dich keine regelnde Funktion. Somit wäre dann die Anzeige ein schlichter Witz und ich würde auf alle Fälle Einspruch dagegen erheben ! Mach am besten ein Foto von der Ecke, damit du in einer Verhandlung genau zeigen kannst, wo du gefahren bist. Die Polizisten werden vermutlich behaupten, du wärst auf der Fahrbahn gefahren.

Poste doch bitte mal den genauen Wortlaut des BuGeBe, damit allen hier klar wird, was genau man dir vorwirft !

Gruß
Meinungsbildner


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