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Ich erkenn im Anhörungsbogen die drohende Strafe nicht...

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Ich erkenn im Anhörungsbogen die drohende Strafe nicht...
By ich brauch rat (217.7.78.195) on Samstag, den 17. August, 2002 - 13:30:

Hallo!
Ich habe heute einen Anhörungsbogen bekommen.
Aus diesem kann ICH nicht ersehen, ob der Verstoss
länger oder kürzer als 1 Sek. ist.
Das wäre aber wichtig für mich, da ich bei einem Fahrverbot
meinen Bekannten "Alberto" ;-) ins Spiel bringen will...
Kann jemamd anhand der Paragraphen die drohende Strafe
erkennen:
§ 37 Abs.2, §49 STVO, § 24 STVG; 132 BKAT

Ich will nicht unbedingt da anrufen...
Überflüssig zu sagen, dass da kein Foto dabei ist...
Wer weiss Rat??

By space (212.59.53.3) on Samstag, den 17. August, 2002 - 15:47:

Am besten Gesichtsoperation und Brille kaufen

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Samstag, den 17. August, 2002 - 16:04:

Nr.132 BKATV

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt:

das macht €50,00, €18,00 Verfahrenskosten und 3 Punkte (kein Fahrverbot)

By ich brauch rat (217.7.78.195) on Montag, den 19. August, 2002 - 09:47:

Hallo Greatblackbird,
danke für die Auskunft!
Also DEFINITIV nicht länger als 1 Sek?
Was wäre es für eine BAKTV (was immer das sein mag) wenn´s länger als 1 Sek war?

Grüsse
IBR

PS: Brille hab ich schon ;-)

By ich brauch rat (217.7.78.195) on Montag, den 19. August, 2002 - 16:07:

Hab mittlerweile entdeckt, dass die "anspruchsvolleren" Delikte mit laufenden Nummern durchnummeriert werden (132.1, 132.2, ...).
Kann ich davon ausgehen, dass da nur was von 132 steht, auch nur 132 gemeint ist und nicht etwa einer der nachfolgenden Punkte???

Mir fehlt(e) bisher die Erfahrung mit Anhörungsbögen...

By Greatblackbird (213.6.149.22) on Montag, den 19. August, 2002 - 23:19:

BKatV=Bußgeldkatalogverordnung

132.1 wäre mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

132.2 wäre bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase und

132.2.1 wieder mit Gefährdung oder Sachbeschädigung.

Bei all diesen Punkten ist ein Fahrverbot von einem Monat Dauer fällig.

Kann ich davon ausgehen, dass da nur was von 132 steht, auch nur 132 gemeint ist

Eigentlich schon.

By ich brauch rat (217.7.78.195) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 13:39:

"Eigentlich schon".... hmmm.

Ich hab da jetzt mal angerufen. Der nette Herr sagte mir, dass sie mir am Telefon gar nix sagen dürfen und dass auch 132 da stehen würde, wenn´s länger als 1 Sek. gewesen wäre... (132.2)
Toll!

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 19:11:

Dann ziehe die Alberto-Methode doch einfach durch. Wenn die keine weiteren Angaben machen wollen, machst Du eben auch keine mehr. Hoffentlich hast Du am Telefon nicht schon zuviel gesagt.

By ich brauch rat (217.7.78.195) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 09:35:

Werd ich wohl machen.
Gesagt hab ich nur, dass ich den AB bekommen hab (das AZ) und jetzt mal wissen will, was denn da so an Strafe droht, weil ich mich da nicht auskenn...
Das sagte der Mensch entweder 100 DM oder 250 DM usw. (sinngemäss). Mehr darf er am telefon nicht sagen...
Und ich: Würde da auch 132 stehen, wenn´s über 1 Sek. wär?
Und Er: Ja.
Und ich: Danke, tschüss!

Ich denke, das war nicht zuviel, oder?
Ich geh übrigens davon aus, dass solche Anrufe in der Akte vermerkt werden...

@ greatblackbird: Ich glaub ich hab die AM verstanden... darf ich mich trotzdem bei Dir melden, falls im weiteren Verlauf Fragen aufkommen sollten?

By dagegen (217.5.19.35) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 13:09:

AZ=Aktenzeichen? Damit der gleich dazuschreiben kann, dass du angerufen hast? Warum fragst du nicht anonym?

By Greatblackbird (213.7.195.58) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 19:02:

@ich_brauch_rat

darf ich mich trotzdem bei Dir melden,

Klar, aber bei den anderen sicherlich auch. Dafür ist das Forum ja da.

Aber das mit dem Aktenzeichen war wirklich nicht sehr geschickt.... Hoffentlich hast Du nicht auch noch die Rufnummer mitübertragen!?!

By ich brauch rat (217.7.78.195) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 10:07:

*wunder*
Ich muss ihm das AZ geben, wenn ich wissen will, welche Strafe mir (im konkreten Fall) droht, oder?

Warum war das nicht geschickt? Sie wissen jetzt doch nur, dass ich das Teil erhalten habe. Das wissen sie auch, wenn ich den AB zurückschick... und was das mit der Tel.Nr. zu tun hab hab ich auch nicht verstanden... :-(

Bin halt neu auf diesem Gebiet :-/

By Greatblackbird (145.254.151.218) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 10:42:

Sie wissen jetzt doch nur, dass ich das Teil erhalten habe. Das wissen sie auch, wenn ich den AB zurückschick...

Richtig. Einen A-Bogen braucht man aber nicht zurückschicken (auch wenn das dort steht!) und dann fehlt der Nachweis des Erhalts. Außerdem wird durch den Anruf gern auf die Fahrereigenschaft geschlossen und auch davon ausgegangen, daß der Fahrer am Telefon ist. Das ist zwar nicht zulässig, aber wenn Du erstmal einen Bußgeldbescheid erhalten hast, wird es schon schwieriger.

und was das mit der Tel.Nr. zu tun hab hab ich auch nicht verstanden... :-(

Da kann man nur spekulieren. Zum Einen ist es möglich, über die Telefonnummer an die Adresse zu kommen, zum Anderen könnte man Dich mit Anrufen nerven.

Ich muss ihm das AZ geben, wenn ich wissen will, welche Strafe mir (im konkreten Fall) droht, oder?

Nö, Du kannst auch auf dem AB gleich eine Person angeben, die Dir ähnlich sieht, mitspielt, und am besten für die Tatzeit ein Alibi hat. Diese Person würde irgendwann einen Bußgeldbescheid bekommen (nachdem sie den Verstoß erstmal zugegeben hat) und dort steht die Strafe auch drin.

Warum war das nicht geschickt?

Man sollte sich niemals telefonisch bei so einer Sache mit den Behörden in Verbindung setzen.

By ich brauch rat (217.7.78.195) on Montag, den 26. August, 2002 - 09:13:

Ok ok... das hab ich jetzt verstanden und werde es beim nächsten Mal (das es hoffentlicht niemals geben wird) berücksichtigen.
Wie oben schon geschrieben, wollte ich (erfolglos) rausfinden, ob länger als 1 Sekunde oder nicht (Wegen 100 Mark hätte ich keine Aktion gestartet, bei FV schon...). Da Albert° gefahren ist, habe ich den AB mittlerweile zurückgeschickt. Jetzt nimmt die Sache Ihren Lauf... ich halt euch auf dem Laufenden wie´s weitergeht.
Soweit mal vielen Dank an alle!!

PS: Für alle die es interessiert, einige "historische Bilder" auf radarfalle.de sind von mir (Otto)

By ich brauch rat (217.7.78.195) on Freitag, den 30. August, 2002 - 09:29:

Wenn Albert° jetzt den AB bekommt, ist es dann günstiger darauf (positiv) nach 7 Tagen zu antworten (ich weiss, man muss nicht!) um die Amtler in Frieden zu wiegen oder gar nicht darauf zu antworten, um etwas mehr Zeit zu gewinnen und erst im BuGeBe zu widersprechen??

By Fahrer (80.128.225.26) on Freitag, den 30. August, 2002 - 14:04:

AB - frieden wiegen - siegen !

By ich brauch rat (194.7.238.98) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 17:46:

Wie lange darf ich eigentlich von der Behörde nichts mehr hören um AM erfolgreich durchzuführen? Drei Monate, oder?

Wann fängt die Zeit an zu laufen:
- Verstoss
- Eingang des AB bei mir
- Eingang des ausgefüllten AB beim Amt (wie beweisen?)

By ich brauch rat (194.7.238.98) on Donnerstag, den 12. September, 2002 - 12:08:

Ich hab jetzt mal im Archiv gesucht (jaja, hätte ich auch gleich machen können...).
Also verjährt ist es 3 Monate nach Ausstellungsdatum des AB für mich. Richtig?

Nur auf der Suche danach, habe ich gelesen, dass bei der AM der A den GERICHTStermin 1-2 Mal verschieben muss. *schluck* Von Gericht war bisher keine Rede in dem Postings die ich zu AM gefunden habe... Albert° schrieb mal was von einer Urlaubsreise und einem kranken Rechtsanwalt... aber nichts von Gericht. Kommt nach dem Widerspruch automatisch eine Vorladung??

By dagegen (217.5.19.23) on Samstag, den 14. September, 2002 - 21:55:

> GERICHTStermin
Das kann passieren, wenn die schnell arbeiten, wird aber wohl eher die Ausnahme sein.

By ich brauch rat (62.159.95.42) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 11:33:

Ich hab mal im Archiv nach Verjährungsfristen gesucht und bin dabei auf unterschiedliche Angaben gestossen:
Es ist sowohl von 3 Monaten, wie auch von 14 Wochen die Rede und auch von unterschiedlichen Zeitpunkten, wann die Zeit zu laufen beginnt (ich geh aktuell vom Datum AUF dem AB aus).

Also mal fiktives Beispiel:

Verstoss war am_____1.1.02
AB datiert auf______12.1.02
kommt an am______14.1.02
geht zurück am_____20.1.02

wenn ich jetzt nichts mehr vom Amt höre, bin ich dann am 12.04.02 (=3 Monate) oder 20.04.02 (=14 Wochen) meine Sorgen los?
Oder beginnt die Zeit doch am 14.1. (Zugang AB) zu laufen??

By farendil (217.225.254.236) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 15:44:

@rat: wenn keine weiteren verjährungsunterbrechenden maßnahmen erfolgen, so beginnen die drei monate ab dem 12.01.

By ich brauch rat (62.159.95.42) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 17:39:

Danke für die schnelle Antwort :-))

Nur hab ich jetzt gleich viel Fragen wie voher :-(

1. Du schreibst "beginnen die 3 Monate".
ABER: Wann enden sie?
Am am 12.04.02 (nach 3 Monaten) oder am 20.04.02 (nach genau 14 Wochen)???


2. Und was sind "verjährungsunterbrechende Maßnahmen"??

(Sorry, aber wer nicht fragt bleibt dumm ... und verliert den Schein)

By farendil (217.225.254.236) on Mittwoch, den 9. Oktober, 2002 - 23:54:

@rat: ABER: Wann enden sie?
3 monate enden immer nach 5 monaten! - oder was wolltest du jetzt hören????????

Und was sind "verjährungsunterbrechende Maßnahmen"??
z.b. anhörungsbogen, bg-bescheid, aktenvorlage beim richter,.....

By ich brauch rat (62.159.95.42) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 09:27:

@ farendil:
"3 monate enden immer nach 5 monaten!" Aha,soso, klar, 100 Euro sind auch mehr als 10 Euro... aber: wer redet denn hier von FÜNF Monaten???? (ich eigentlich bisher nicht!)

Also nochmal (vielleicht hab ich mich auch missverständlich ausgedrückt?):
Ich hab hier im Archiv ZWEI verschiedene Angaben zu Verjährungsfristen gefunden:
Zum einen 3 Monate und zum anderen 14 Wochen (was etwas mehr als 3 Monate sein kann, siehe mein Beispiel: 3 Monate=12.04.02 / 14 Wochen =20.04.02)

Jetzt die Frage: Was gilt??


Und nochmal zu den "verjährungsunterbrechenden Maßnahmen"??
(z.b. anhörungsbogen, bg-bescheid, aktenvorlage beim richter,.....)
=> Das unterbricht "meine" Verjährung nur, wenn ich als Adressat/Beschuldigter drin stehe... nicht wenn das Amt sich mit meinem Albert° beschäftigt. Wenn ICH 3Monate/14 Wochen (was noch zu klären ist ;-) ) nichts vom Amt höre ist´s gelaufen. Richtig?

By farendil (217.85.239.252) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 10:18:

@rat: Jetzt die Frage: Was gilt?? nicht das was ich oben geschriben habe - das war alles nur spaß.

wolltest du das hören???
oder wolltest du hören, daß ich meine aussage noch mal wiederhole, weil dir ein mal nicht reicht??

sorry, ne andere antwortmöglichkeit sehe ich nicht und in beiden fällen hab ich keinen bock dir zu antworten!

Das unterbricht "meine" Verjährung nur, wenn ich als Adressat/Beschuldigter drin stehe...
die verjährunge wird IMMER nur gegen eine person unterbrochen. und zwar diejenige, die des vergehns BESCHULDIGT wird.

By piranha (194.95.179.178) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 13:39:

Armer farendil ... *prust* :-)

- A M T S H I L F E -

> "Wenn ICH 3Monate/14 Wochen (was noch zu klären ist ;-) ) nichts vom Amt höre ist´s gelaufen. Richtig?"

Es sind 3 Monate + 14 Tage !!

Also:

Ein AB unterbricht den Ablauf der Verjährung beim "Betroffenen", diese beginnt für 3 Monate von neuem.

Innerhalb dieser Frist muß ein Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen behördenintern "erlassen" werden. Wird der Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen zugestellt gilt das Erlaßdatum als fristunterbrechend, ansonsten das Zustelldatum (§ 33 OwiG). Die Verjährungsfrist beträgt sodann 6 Monate.

Hieraus folgt: 3 Monate + 2 Wochen !!

Dein Beispiel:

- AB-Datierung 12.01.

- BGB mit Erlaßdatum 12.04. im Briefkasten bis 26.04. = fristunterbrechend und damit wirksam erlassen.

By ich brauch rat (62.159.95.42) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 13:55:

@farendil: Weder noch!
Lies Dir MEINE Frage und DEINE (erste) Antwort bitte nochmal durch...
Sorry i c h hab`s nicht verstanden!

@prianha: D A N K E ! *tiefverneig-und-erleichtet-aufatem*
Ich dachte schon ich bin irgendwie im falschen Film oder hab was übersehen oder schreib in einer unverständlichem Dialekt (und hab mir solche Mühe gegeben mit meinem Beispiel...) ;-)
Jetzt weiss ich Bescheid... mir fehlen noch ein paar Wochen ;-)

By Alberto (62.158.218.180) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 14:55:

@piranha
Sag mir doch mal, wann verjährt eine Tat, die ich am 30.11.2002 begehen werde???
(Wir haben nächstens Jahr KEIN Schaltjahr! - nur so als Tipp)

Das ist die 500-Euro-Frage!

By piranha (194.95.179.178) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:21:

@Alberto ...

Ich grübel schon die ganze Zeit: Du willst mich wohl aufs Glatteis führen ;-]

Ok, ich will nicht kneifen:

Begehung: 30.11.2002

Verjährung: 3 Monate (bei § 24 StVG)

30.11. + Dezember + Januar + Februar ...

Da der Februar 2003 nur 28 Tage hat zählt der 28.02.2002 als "letzter" Tag. An diesem Tag müsste also spätestens eine fristunterbrechende Maßnahme angeordnet werden.

Jemand anderer Meinung ??

... Hab ich jetzt was gewonnen??

By piranha (194.95.179.178) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:23:

Sorry, kleiner Fehler: ... zählt der 28.02.2003 als "letzter" Tag.

By ich brauch rat (62.159.95.42) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 16:28:

@ Alberto:
Ich will jetzt nach nicht übermütig werden.... aber wenn Du jetzt schon weisst, dass Du eine Tat begehen wirst, ist das wohl Vorsatz...könnte es sein, dass das bereits eine Straftat (vorsätzliche Strassengefährdung) mit einer anderen Frist ist?... nur so ne idee...

Wenn ich die 500 Euro gewinn und meine Strafe net zahlen muss, lade ich dich auf ein Glas Wein ein :-)

By Alberto (62.224.100.82) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 18:10:

Ist ja gut... war nur ein "Gag" - aber... die Antwort ist richtig!

Es zählt immer der Tag eines Monats + 3 Monate und dann wieder der selbe Tag (Gibt es diesen nicht - natürlich der nächste Tag.

Also... was am 31. verjähren würde - ist am 1. verhährt.

Somit im Februar.... am 1. März ist es garantiert verjährt.

Viel Spaß noch...

und.. Vorsatz begehe ich niemals.... um Gottes Willen... diese Schnellfahrerei überkommt mich immer "spontan"

By farendil (217.85.239.252) on Donnerstag, den 10. Oktober, 2002 - 23:32:

@piranha: Jemand anderer Meinung ??
nein!

@alberto:
diese Schnellfahrerei überkommt mich immer "spontan"
mich überkommt es spontan, wenn ich mal langsam fahre
:-))))

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 08:35:

@farendil
zum Langsamfahren muss ich mich schon zwingen, Normalzustand ist das nicht.
:-}}}}


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