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Komm ich da wieder raus...?

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: Komm ich da wieder raus...?
By DerKeinePunkteHat (170.253.156.1) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 17:59:

Hallo zusammen!
Ich bin auch an dieser ominösen Blitzanlage am Stuttgarter Hauptbahnhof geblitz worden. Warum kann ich eigentlich nicht sagen:
ob ich dachte, es wäre eine "Vorfahrt achten Stelle" (von links kam nix),
ob ich die Ampel zu spät gesehen habe (steht in einer leichten Rechtskurve) oder
ob ich gedacht habe, dass mir als Dritter in der Warteschlange die Grünphase eigentlich noch reichen müsste (gibt´s sowas wie eine Mindestdauer für Grün??) spielt jetzt eigentlich auch keine Rolle mehr...

Jedenfalls hat´s geblitzt (einmal hab ich´s gesehen, aber müsste 2x geblitzt haben, evtl. von hinten, da hängt nämlich nochmal so ein Kasten) und ich bin durchgefahren (was wohl innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde die falsche Entscheidung war...).

Ich geh mal davon aus, dass es mehr als 1 sec war.
Probezeit und Punkte habe ich keine.
Das Auto ist auf mich zugelassen und ich bin mit einem Beifahrer unterwegs gewesen.
AB habe ich noch keinen, kommt in Stuttgart anscheinend 4 Wochen nach der "Tat".

Jetzt ist guter Rat gefragt.

Welche Strategie soll ich wählen, wenn´s Briefle der Stadt Stuttgart kommt?
Kann ich jetzt noch/schon was machen? (Ich glaube zum Abmontieren des Kastens ist es zu spät *g*)
Was ist eigentlich die "Alberto"-Methode (hab in den Postings zwar gesucht aber nix gefunden)?

Ich weiss, dass das ein null-acht-fufzig-Fall ist, der in Deutschland jeden Tag hundert mal passiert, aber vielleicht findet sich ja doch ein (Leidens-)Genosse, der mich davor bewahrt, 4 Wochen zu Fuss gehen zu müssen (ich brauch mein Auto beruflich).
Würde mich freuen :-)) DANKE schon mal, ich antworte auch auf Nachfragen!

By farendil (217.85.231.191) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 23:48:

also:
1: fahrverbot gibts nur für die, die länger als eine sekunde rot hatten
2: wer punktefrei ist, kann über eine umwandlung des fb in eine geldstrafe verhandeln. geht meistens, wenn besondere härte (z.b. UNBEDINGTE berufliche notwendigkeit) NACHGEWIESEN wird.
in bayern sehen die chancen dafür schelchter aus.
3. die methode von der du sprichst erschließt sich nur dem, der intensiv dannach sucht (suchfunktion)

By DerKeinePunkteHat (170.253.156.1) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 09:10:

Hallo farendil!
Danke für den Hinweis, ich hab a.m. jetzt gefunden. Ich dachte aber, dass durch die ganzen Bescheide die da hin und hergehen die Verjährung unterbrochen wird...?

By farendil (217.225.248.79) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 10:29:

@dkm: nur gegen denjenigen, der betroffener ist, d.h. der dort beschuldigt wird.


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