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FEHLERHAFTER BLITZER: Stuttgart Mitte, Cannstatter Str. / Schillerstr. bei GELB geblitzt

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: FEHLERHAFTER BLITZER: Stuttgart Mitte, Cannstatter Str. / Schillerstr. bei GELB geblitzt
By ImmerNullPunkteMartin (80.145.65.120) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 00:08:

Hallo zusammen,

ich bin am 01.06.2002 um 16:59 an der obigen Abbiegeampel bei GELB geblitzt worden.
Meine Beifahrerin und ich sind uns sicher, daß es NICHT rot war, und daß es nur einmal blitzte.
Diesen Sachverhalten will ich auch in den Anhörungsbogen schreiben.
Oder ist das nicht empfehlenswert?

Ich habe am 28.06. den Anhörungsbogen bekommen, indem mir vorgeworfen wird zur besagten Zeit am erwähnten Ort einen Rotlichtverstoß begangen zu haben.
Da ich nicht einsehe, für einen falschen Blitzer Geld zu bezahlen, geschweige denn Punkte zu kassieren, frage ich mich jetzt natürlich, wie ich mich deswegen verhalten soll.

Kann ich für mich ggf. geltend machen, daß ich keinerlei Punkte in Flensburg habe geschweige denn je welche bekommen habe?

Ich habe aber keine Rechtschutzversicherung, sodaß ein evtl. Gerichtstermin auch teuer ausgehen könnte. Mit welchen Kosten muß ich rechnen, wenn der Richter gegen mich entscheiden sollte?

Fragen über Fragen, ich weiß, aber da ich noch nie eine rote Ampel überfahren habe oder einen solchen Verstoß vorgeworfen bekommen habe, bin ich halt noch "unwissend" in dieser Hinsicht.

mfg

Martin

By ImmerNullPunkteMartin (80.145.65.120) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 00:10:

Ach ja, es war der Tag der "Arena of sound" in Stuttgart, sodaß es also evtl. noch mehr Leute bei GELD erwischt haben könnte, denn es waren ca. 70.000 Leute auf dem Konzert auf dem Schloßplatz.

By farendil (217.225.244.163) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 11:31:

hmm, du sagst, es hätte definitiv!! nur ein mal geblitzt?

also jede mir bekannte blitztechik zur rotlichtüberwachung blitzt zwei mal.


wenn du dir absolut sicher bist (und NUR dann!!) gehe den weg - sei dir aber im klaren, daß du nofalls bis zum ende durchhalten mußt.


zunächst einmal würde ich mit einem formlosen schreiben an die behörde um die übersendung der zwei frontfotos (in kopie) bitten, welche ja gefertigt wurden.


mal sehen, was passiert....

By dagegen (134.147.103.17) on Montag, den 1. Juli, 2002 - 13:04:

Stuttgart ist sehr gefährlich, die haben viele Rotlichtblitzer. Wurde 1999 am Tag der Sonnenfinsternis bei rot geblitzt. Leider stand auf dem AB nicht drauf, ob über oder unter 1 Sek. Habe einen Anwalt einen Brief mit der Bitte um Akteneinsicht schreiben lassen, darauf kam ein Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde. Ich fand das etwas ungewöhnlich, aber gut.

By MagicAM (217.231.228.147) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 22:37:

ALSO... eine Rotlichtanlage schaltet definitiv erst auf "scharf", wenn auch wirklich Rot ist, zudem ist die LZA ja meist etwas vor den Sensorlinien, sprich man kann im Moment des Überfahrens gar nicht mehr die LZA einsehen, die dann mit 100% Sicherheit auf ROT stand. Da eine Solche Anlage, auch wenn Sie noch so uralt ausieht, mind. 1 mal die Woche überprüft wird, ist ein Einspruch reine Geldverschwendung.

Ist halt ziemlicher Mist, weil auch nach 0,1 sek Rot man schon am Galgen hängt. Jetzt weist du jedenfalls wo das Ding steht :-) und bremst das nächste mal lieber.

By farendil (217.225.253.171) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 15:05:

@magicam: , mind. 1 mal die Woche überprüft wird
wer hat dir denn den schwachsinn erzählt??

By Greatblackbird (145.254.149.210) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 15:55:

@MagicAM

ALSO... eine Rotlichtanlage schaltet definitiv erst auf "scharf"

Aber nur, wenn die Elektronik nicht spinnt. Ich höre immer wieder von Leuten, die sehr häufig (als Radfahrer neben der Fahrbahn) beobachten konnten, daß Blitzer an Ampeln noch beim Gelblicht blitzten.

By MagicAM (217.231.237.149) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 20:50:

@farendil

Ich fahre auf dem Weg zur Arbeit immer über eine Rotlichtblitzanlage, und jeden fast jeden Freitag seh ich da ein Team von 2 Leuten dran rumwerkeln..
DIe DInger werden mitlerweile denke mal eh elektronisch überprüft, sprich wenn was schief läuft, schaltet das Ding eh ab

@Greatblackbird
Wie sehr achtet ein Radfahrer auf solch eine Ampel? und 2. Wie glaubwürdig ist die Aussage eins Solchen in einer solchen Angelegenheit und 3. wie oft ist schon bewiesen worden, daß es wirklich falsch geblitzt hat ?

ALso ich würde es da jedenfalls nicht auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, eine ANlage die weit mehr als 100000 Kröten kostet, wird auch korrekt gewartet und wird auch zu 99,9 % korrekt funzen.

By farendil (217.235.52.182) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 22:34:

@magicam: dann läuft die anlage sehr rentabel und der film muß so oft gewechselt werden.

auf jeden fall wird die anlage nicht ständig überprüft.
es gibt eine eichung, die gilt ein jahr und damit iss gut.

By m3 (217.2.173.235) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 00:41:

@immmernullpunktemartin: kenne aus meiner Zeit in Stuttgart diese Abzockerrotlichtfalle, speziell für Ortsunkundige. Ist eine Goldgrube für die Behörden, da die Cannstatter im Bogen (innen verdeckt)auf die Schiller führt, Ampeln und Blitzer sind erst im letzten Moment zu sehen.
Da ja man mehrspurig auf die Schiller fahren kann, ist die Foto-Anforderung gemäß farendil bzw. Akteneinsicht nur empfehlenswert.

By ImmerNullPunkteMartin (80.145.67.1) on Montag, den 5. August, 2002 - 16:59:

Ich habe am 03. oder 04.07. den Anhörungsbogen zurück geschickt, angegeben, daß wir sicher sind, daß es NICHT rot war, daß es nur ein Mal geblitzt hat, und daß ich um Zusendung des Fotos bitte.

Ergebnis:

Ich habe am 03.08. jetzt einen Bußgeldbescheid bekommen.
Inhalt: "Überwachungsgerät Traffiphot III ...
Gelbphase 3,0 Sek., Rotphase 1,0 Sek beim Überfahren der Haltelinie.
Beweismittel: Meß-/Frontfoto .../../../...
Geldbuße: 50 Euro, Gebühr: 12,50 Euro, Auslagen der Verwaltung: 5,62 Euro -> 68,12 Euro.
und 3 Punkte in Flensburg."

Aber es war, trotz meiner Aufforderung/Bitte mir eines zukommen zu lassen, KEIN Foto dabei, sodaß die 3,0 und 1,0 Sekunden ja auch "gewürfelt" sein können, denn GENAU 1,0 Sekunden sind ja nicht allzu wahrscheinlich, wenn andere hier auf deren Fotos zwei Nachkommastellen haben, oder?

Ich werde am 06. oder 07.08. dort mal anrufen und mal fragen, ob sie die Anhörungsbögen eigentlich auch komplett lesen. ;-)

Wieso kommen die schon jetzt auf 12,50 Euro "Gebühr"? Wofür überhaupt?
Die 5,62 Euro "Auslagen der Verwaltung" werden wohl die Zustellkosten des "blauen Briefs" durch die Post sein, oder?

By Ronny (195.243.188.243) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 12:59:

Eine Amtsgerichtsverhandlung kostet (egal wie oft) 25 Euro (ist echt ok für ca. 1 Stunde Programm) plus Porto für die Zustellung der Vorladung (11 DM) plus Auslagen für die Zeugen. Ein Geschw.-Verstoß beim Amtsgericht (abgelehnt) kam so auf 75 Euro. Ist es das Wert?

By traffic (172.179.183.14) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 13:23:

@ImmerNullPunkteMartin: Wenn Du Dir mit dem Gelb sicher bist, lege Einspruch ggegen den BG ein (zunächst ohne Begründung) und beauftrage einen Anwalt mit Aktensicht. Damit dürfte die Sache dann erledigt sein.

By ImmerNullPunkteMartin (80.145.68.132) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 19:36:

Fortsetzung:

bei meinem Anruf erklärte mir die Dame am Telefon "es habe wohl gerade der Fotokopierer" nicht funktioniert", daher bekam ich kein Foto zugeschickt.

Heute hat sie mir das Foto dann halt doch in Kopie zugeschickt.

Insgesamt sind es fünf Kopien von den einzelnen Fotos (offensichtlich doch mehr als eines).

Das erste zeigt mein Auto beim Überqueren der Haltelinie. Oben im Bild eingeblendet:
"Y1 3,02 R1 001,02 s" und Ordnungsmerkmale wie Fotonummer, Datum und sowas.
Hierauf heisst das Gerät plötzlich Traffipax, na egal.

Das zweite zeigt mein Auto noch in der Kurve, also direkt vorm Blitzer, ca. 10-15 Meter hinter der ersten Stelle ("R1 002,63 s").

Das dritte und vierte Bild zeigt mein Kennzeichen, vorne bzw. hinten.

Und das fünfte zeigt die Insassen, bzw. einen bärtigen Mann mit dunkler Sonnenbrille und seine/n unkenntlich gemachte/n Beifahrer/in.

Sieht wohl schlecht aus, oder?

Es sei denn, es reicht, wenn auf den Bildern keine Ampel, geschweige denn eine rote, zu sehen ist. Es ist nämlich keine (rote) Ampel drauf.

68.12 Euro hätte man sicher besser anlegen können.

Wenn ich doch noch Einspruch einlegen sollte, laufe ich ja wohl auch Gefahr, daß mir wegen der 1,02 Sekunden ein Verstoß a la "laenger als 1 Sekunde Rot" -> 250 DM + ... vorgeworfen werden könnte. Oder ist das nicht mehr möglich, da sie sich im Bußgeldbescheid für 1,0 Sekunden Rot entschieden haben?

Mitte nächster Woche muß ich mich entschieden haben, ob ich noch was versuche.

Martin

By ImmerNullpunkteMartin (80.145.68.132) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 19:39:

... doch noch was vergessen. ;-))

Das erste und zweite Foto sind von hinten, das Insassenbild von vorne, und die Nummernschildfotos natürlich von vorn bzw. hinten aufgenommen, nur falls es wichtig sein sollte.

By traffic (172.185.154.235) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 19:59:

Sie haben die Messung offenbar zu deinen Gunsten abgerundet. Wenn der Fahrer gut zu erkennen ist, sieht es für einen Einspruch eher schlecht aus.

By farendil (217.85.224.76) on Montag, den 12. August, 2002 - 15:06:

@martin: wie gesagt: wenn es gelb war, dann schalte einen gutachter ein, geh vor gericht und kämpfe - bis zum bittren ende!"

wenn es doch schon rot war (gewesen sein könnte) dann hast du verloren.

By Greatblackbird (213.7.141.40) on Dienstag, den 13. August, 2002 - 18:36:

@MagicAM

Sorry, wenn ich jetzt erst antworte...

Wie sehr achtet ein Radfahrer auf solch eine Ampel?

In dem Fall sehr genau, denn diese Radfahre sind auch Autofahrer!

und 2. Wie glaubwürdig ist die Aussage eins Solchen in einer solchen Angelegenheit

Äußerst glaubwürdig, denn es sind Ampeln, die diese Radfahrer auch sehr oft mit dem Auto passieren!

und 3. wie oft ist schon bewiesen worden, daß es wirklich falsch geblitzt hat ?

Dazu kann ich nichts sagen, fakt ist aber, daß diese Radfahrer zumindest die Polizei auf diese Beobachtungen hingewiesen haben. Ob sich was geändert hat, weiß ich nicht.


@ImmerNullpunkteMartin

An Deiner Stelle würde ich auch Einspruch einlegen, wenn ihr Euch wirklich sicher seid, daß "gelb" war. Schreibe das der Behörde und benenne Deine Beifahrerin als Zeugin. Wenn Du eine Rechtschutz hast, folge farendil`s Rat und schalte einen Gutachter ein, wenn das Verfahren doch an die Staatsanwaltschaft abegegben werden sollte.

By ImmerNullPunkteMartin (80.145.70.199) on Dienstag, den 13. August, 2002 - 19:44:

Ich habe mich am Montag doch entschieden, die 68,12 Euro zu "investieren" und die 3 Punkte hinzunehmen.

Bei 1.02 Sekunden Rot laut Foto ist mir das Risiko doch ein wenig groß, daß es nachher als
"mehr als 1 Sekunde Rot" rauskommt.

Muß mich dann wohl besser "GrummelNun3PunkteMartin" nennen? ;-))

By Greatblackbird (213.7.144.254) on Dienstag, den 13. August, 2002 - 21:26:

Bei 1.02 Sekunden Rot laut Foto ist mir das Risiko doch ein wenig groß, daß es nachher als
"mehr als 1 Sekunde Rot" rauskommt.


Du kannst die Verhandlung in einem schriftlichen Verfahren beantragen. Dann wird nach Aktenlage verhandelt und der Richter muß sich an den Bußgeldkatalog halten!


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