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0,65 sek rote Ampel

Radarfalle.de Forum: Rotlichtverstoß: 0,65 sek rote Ampel
By Benutzername (80.134.241.74) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 21:39:

Moin!
ein Kumpel hat "neulich" eine Ampel bei rot genommen. Jetzt kam das Foto mit der Rotlichtzeit von 0,65 sek. Das Fahrzeug läuft jedoch auf seine Mutter, die laut dem Schreiben als Fahrzeugführerin nicht in Frage kommt... kann ja auch nicht :-)
Was kann er am besten machen??? Er hat was von einer "Alberto-Methode" gesagt, oder sollte er es einfach zugeben???
Vielen Dank schon mal für die Antworten!

By farendil (217.235.49.117) on Samstag, den 29. Juni, 2002 - 09:51:

@benutzername: jaja, der kumpel immer... :-)

hat natürlich kein internet, kennt aber a-methode...

würdest du denn mitspielen, wenn es darum geht, deinen kumpel aus der patsche zu helfen und den verdacht der behörden erst mal auf dich lenken?

By Benutzername (80.134.250.252) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 17:26:

von mir aus...
ist nur die frage ob es sich lohnt deswegen so nen Aufstand zu machen, nur weiss hier keiner so recht was da als Strafe auf ihn zukommt, also ob jetzt nur Geld oder auch evtl. Fahrverbot?!
Wie ist das mit den drei Monaten? Weil 2 sind eh schon um...

By Greatblackbird (213.7.144.228) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 22:35:

ist nur die frage ob es sich lohnt deswegen so nen Aufstand zu machen

Wenn es um Punkte geht, loht es sich immer!

nur weiss hier keiner so recht was da als Strafe auf ihn zukommt

Mindestens €50,00 zzgl. ca. @18,00 Verfahrenskosten und mindestens ein Punkt.

also ob jetzt nur Geld oder auch evtl.
Fahrverbot?!


Unter einer Sekunde und ohne Gefährdung gibt es kein Fahrverbot.

Wie ist das mit den drei Monaten?

Wie Du es schilderst, ist dem Halter/der Halterin ein Zeugenfragebogen zugegangen. Der unterbricht die Verjährung nicht. 3 Monate gelten ab Tatzeitpunkt bis zur Ausstellung eines ANHÖRUNGSBOGENS gegen den FAHRER. Dann ist die Verjährung unterbrochen und es beginnen erneut 3 Monate zu laufen. Die Ausstellung eines A-Bogens gegen den Halter unterbricht die Verjährung gegenüber dem Fahrer nicht.

By Benutzername (217.225.106.253) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 17:08:

Gibt es denn im web nich eine Seite wo wir gucken könnten was dort als Strafe steht??? Gibt doch so ne Bußgeldkataloge wo auch Rotlichtphasen, Überholen im Überhoilverbot etc. aufgeführt sind...
Das heisst jetzt also für ihn, das die 3 Monate da anfangen, wo der Anhörungsbogen bei seiner Mutter eingegangen ist, oder dort wo er sich als Fahrer outet?! Sorry, aber nich das ich ihm da was falsches sage...

By dagegen (217.5.19.51) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 17:18:

Der Brief, wo der wahre Täter als Beschuldigter draufsteht, unterbricht die Verjährung, alle anderen nicht.

"Sie befolgten nicht das Rotlicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an." 125 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

"Sie befolgten nicht das Rotlicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle." 50 Euro, 3 Punkte, kein Fahrverbot.

Ob du deswegen "nen Aufstand machen" willst, musst du selbst wissen.

By Benutzername (217.83.137.3) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 19:21:

Hhm, 3 punkte sind nich grad wenig, da er so weit mir bekannt ist eh schon einige hat...
was kann er da jetzt machen um dem zu entgehen???


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